Spontini in Berlin.
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zu Stande. Das Gedicht hatte der königliche Cabinetssecretär Johann Friedrich Leopold Duncker versaßt. Es beginnt:
Wo ist das Volk, das kühn von That Der Tyrannei den Kops zertrat?
Am 18. October (Tag der Schlacht bei Leipzig) 1818 ließ Brühl das Werk zum ersten Male im Berliner Opernhause aufführen. Von 1820—1840 wurde es jedes Jahr zur Feier des Geburtstages des Königs (3. August) gesungen. Volkslied konnte es aus naheliegenden Gründen niemals werden; aber eine stattliche, vornehm-ritterliche Haltung ist ihm nicht abzusprechen. Nach dem Tode Friedrich Wilhelm's III. verschwand es allmälig auch aus dem Musikleben Berlins. 1875 wurde es noch einmal mit einem umgearbeiteten Text als Hymne auf den Kaiser Wilhelm in der Scala zu Mailand gesungen. Es geschah dies bei einer zu Ehren des Kaisers dort gegebenen Galavorstellung. Gedruckt erschien es bei Schlesinger in Berlin. Der König aber bestimmte im März 1818, daß von jetzt ab alljährlich am 1. April, als Erinnerung an den ersten, 1814 in Paris verlebten Tag, die „Vestalin" aufgeführt werden solle.
Gleichwohl verging auch dieses Jahr noch, ohne daß des Königs Lieblingswunsch, Spontini an seinen Hof zu fesseln, zur Ausführung gekommen wäre. Spontini wußte recht Wohl, daß Brühl seiner Berufung entgegen war. Er wußte es daher zu bewirken, daß über dessen Kops hinweg durch den Generalmajor von Witzleben, einen begeisterten Verehrer seiner Musik, der ihm auch den Anstoß zur Komposition des preußischen Nationalgesanges gegeben hatte, die Verhandlungen geführt wurden. Im August 1819 wurde endlich der Contract abgeschlossen und am 1. September durch den König genehmigt. Spontini erhielt den Titel „Erster Kapellmeister und General - Musidirector" und durfte sich im Auslande auch den Titel „General-Oberintendant der königlichen Musik" beilegen. Er war verpflichtet, die Generaloberaufsicht über das Musikwesen zu führen und alle drei Jahre zwei große oder drei kleinere Opern für Berlin zu componiren. Zur Direction der Oper war er nur bei den ersten Aufführungen seiner eigenen Werke verpflichtet; ob, wann und wie oft er sonst noch dirigiren wollte, stand in seinem eigenen Ermessen. Außerdem hatte er die für Hoffestlichkeiten und sonst vom König geforderten Gelegenheitsstücke zu componiren. Alles, was er überdies noch schrieb und im Theater aufführen wollte, sollte ihm besonders honorirt werden. Auch stand ihm mit einer geringen Einschränkung das Recht zu, seine Opern an anderen Theatern zu seinem Vortheil aufführen zu lassen und an Verleger zu verkaufen. Er erhielt viertausend Thaler Gehalt mit halbjähriger Vorausbezahlung und ein jährliches Benefiz, dessen Einnahme ihm bis zur Höhe von 1050 Thalern vom Könige garantirt wurde. Außerdem vier Monate Urlaub im Jahre und nach zehnjähriger Dienstzeit eine angemessene Pension. Sein Engagement in Neapel wurde durch Vermittlung der preußischen Gesandtschaft gelöst; die daraus etwa sich ergebenden Entschädigungskosten wurden vom Könige übernommen.
Obgleich formell dem General-Intendanten unterstellt, war Spontini ihm thatsächlich in Folge dieses Contractes nebengeordnet. Auch war der Contract nicht überall bestimmt genug gefaßt und ließ willkürliche Auslegungen zu. In