Alte Bürgerhäuser A. Mittelalter.
22 Ordonnanzhaus. Wenn in einer 22 Stadt, deren geſchichtlich bedeutungsvolle e Zeit gerade im Mittelalter liegt, WohnK hausbauten dieſes Zeitalters gleichwohl 3 ſelten ſind, ſo hat dies darin ſeinen Abb. 108. Steinhaus der Altſtadt. Grund, daß ſolche damals ſelten aus dauerhaften, feuerbeſtändigen Bauſtoffen errichtet wurden. Wie in einigen anderen mittelalterlichen Städten finden wir auch in beiden Schweſterſtädten Brandenburg wegen der Seltenheit ſteinerner Häuſer den Beſitzer eines ſolchen geradezu nach dieſem Beſitze benannt. In der Altſtadt tritt 1312 Ghiso ut dem Steenhuse als ſolcher auf(Riedel IX, S. 38). Über das ſtattliche gotiſche Giebelhaus der Altſtadt an der Ecke der Schuſterſtraße und des Marktes(Abb. 103), das zur Zeit mit dem weſtwärts anſchließenden Stadthofe und dem dieſem benachbarten Syndikatshauſe zu einem ſtädtiſchen Grundſtück vereinigt iſt und als Armenhaus verwendet wird, finden wir urkundlich nichts überliefert. In früheren Beſchreibungen der Stadt wurde es gar nicht erwähnt. Als erſter äußert ſich Wernicke(im Bergau S. 276) darüber mit den Worten:„Über Entſtehung, urſprünglichen Zweck und Baugeſchichte dieſes Gebäudes fehlt es an Nachrichten; die große Halle im Erdgeſchoß läßt vermuten, daß es ein Kaufhaus oder Gildehaus geweſen iſt, wenn es nicht etwa den 1473 urkundlich erwähnten altſtädtiſchen Ratskeller enthalten hat.“ Der letzten Deutung ſchließt ſich Jork in ſeinem Führer von Brandenburg und in den Jahresber. d. Hiſt. Ver. zu B. 1894, S. XXV an. Kolb(in Jahresber. d. Hiſt. Ver. zu B. 1904, S. 3) nimmt an, daß es das ältere Rathaus der Altſtadt geweſen ſei, als deſſen Erweiterungsbau das ſpätere Rathaus anzuſehen ſei. Auch Stiehl(Das Deutſche Rathaus im Mittelalter, S. 44) betrachtet es als feſtſtehend, daß es das alte Rathaus der Altſtadt Brandenburg geweſen wäre. Der Verfaſſer vermag dieſen unſtreitig naheliegenden Deutungen aus gewiſſen weiter unten noch auszuführenden Gründen nicht beizutreten, doch wird eine gewiſſenhafte Behandlung der Frage nach dem urſprünglichen Zwecke des Gebäudes erſt nach vorangegangener Beſchreibung 12°