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Das Niederlausitzische Landesarchiv in Lübben / Im Auftr. d. Brandenburg. Provinzialverwaltung u. d. kommunalständ. Verbandes d. Markgrafentums Niederlausitz bearb. von Martin Stahn
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Kreisarchiv Spremberg.

Die besondere Beschaffenheit des alten Spremberger Kreises mit seinem geringen Umfange, in dem er urkundlich immerhin schon seit länger als 4 Jahrhunderten erscheint, bestand darin, daß er außer den ritterschaftlichen Besitzungen nur eine Stadt und eine Herrschaft in seinen Grenzen hielt, und zwar beide nicht für sich abgesondert und voneinander entfernt, sondern ineinanderliegend, das Gebiet der Kreisstadt Spremberg umgeben von dem der Herrschaft Spremberg . Hieraus haben jederzeit Irrtümer entspringen können nicht so sehr wegen der Herrschaft als vielmehr des Kreises, bald durch seine gänzliche Übersehung, bald hinsichtlich seiner Entstehung und seines Alters, Wenn zuträfe, daß behauptetermaßen der Spremberger Kreis, ebenso wie der Sorauer Kreis(der 1816 gebildet wurde), neueren Ursprungs sei, dann würde die Frage nach dem Spremberger Kreis­archiv sich hier von vornherein erledigen. Tatsächlich erscheint jedoch der Spremberger Kreis schon frühzeitig wie die anderen Kreise in der Landesgeschichte, denn auch da wo dieHerrschaft Spremberg(d.h. als Inbegriff von Schloß nebst Zubehör, Stadt und Mannschaft) oder eine andere Bezeichnung urkundlich genannt ist, wird sie jederzeit alsKreis gewertet werden oder dafür zu halten sein, und auch hier war ein nicht unbedeutendes Archiv vorhanden, von dem heute freilich nicht das Geringste erhalten zu sein scheint.

Vom Spremberger Kreisarchiv sind nur aus den letzten Jahr­zehnten seines Bestehens Nachrichten erhalten geblieben.

Am 15, Nov. 1798 übersenden die Stände des Spremberger Kreises aus Spremberg den Niederlausitzischen Ständen in Lübben einen Extrakt aus den Generaltabellen über die Prästationen während des 7jährigen Krieges mit dem dringenden Ersuchen, anzuordnen, daß dieser Extrakt durchgesehen werdeda wir aus dem hier nicht voll­ständigen Spremberger Creyß-Archiv kaum wißen können, welche Posten bereits bey dem Lande eingerechnet sind.,., Den Landes­ältesten von Wirsing auf Gosda hatte die Oberamtsregierung in