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Das Niederlausitzische Landesarchiv in Lübben / Im Auftr. d. Brandenburg. Provinzialverwaltung u. d. kommunalständ. Verbandes d. Markgrafentums Niederlausitz bearb. von Martin Stahn
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362 Kreisarchiv Spremberg.

stets in der besten Ordnung gehalten habe und sie müßte sich dann bei diesen noch befinden. Die 3 Schlüssel zu der in Spremberg be­findlichen Kreislade, in der die älteren Kreisrechnungen aufbewahrt wurden, hatte v, Wirsing öfteren Nachsuchens ungeachtet nicht auf­finden können, so daß sie auf seine Kosten neu angefertigt werden mußten,

Hinsichtlich des Expeditions- und Archivlokals der Kreisstände wurde bei. der Tagung in der Spremberger Kreisexpedition am 26. Februar 1820 beschlossen:In Betracht, daß das landrätliche Expeditionslokal zur Zeit noch von den Ständen bezahlt werden muß, mithin ihnen auch zur Zeit noch ein Anspruch auf dessen Benutzung zusteht, so sollen die Sessionen bis auf weiteres in diesem Lokal statt­finden, das Kreisarchiv aber von dem Landrätlichen separiert werden. Weiter ergibt sich aus den Verhandlungen zuSprem­ berg in der Kreisstube vom 20. Juli 1829, daß von den Kreisständen eine Gratifikation über die Aufsicht der Akten(wahrscheinlich an einen Beamten des Landratamtes) gezahlt wurde. Bei der Kreis­versammlung in Spremberg am 30. Nov. 1830 war proponiert worden: Da bis Michaelis 1829 nur die Miete für das jetzige Lokal zur Ver­sammlung der Kreisstände und die Heizungskosten bis Weihnachten aus der ständ, Kreiskasse vergütigt seien, der Landrat v. Oertzen nur aus Gefälligkeit das zum Betriebe der landrätlichen Geschäfte ge­mietete Lokal hergegeben habe, jedoch ein sicheres Abkommen zur Hergabe eines Versammlungslokals, sowie zur Aufbewahrung des Archivs getroffen werden müsse, so sei zur Beratung zu stellen, ob ein besonderes Lokal zu mieten, oder ob eine Vereinigung mit dem Land­rat v. Oertzen wegen Beibehaltung eines jedesmaligen Bürolokals und Besorgung des Heizungsmaterials, auch Aufnahme des Archivs getroffen werden solle, Hiernach wurde von den Ständen beschlossen: Da die Mietung eines besonderen Lokals zur Versammlung der Stände jedenfalls kostspieliger als bisher werden müßte, auch zur Beaufsich­tigung des Archivs eine außerordentliche Remuneration erforderlich sein würde, so wurde einstimmig eine diesfallsige Vereinigung mit dem Landrat v. Oertzen gewünscht und diese nach gehaltener Rück­sprache dahin festgestellt, daß für Hergabe eines passenden Versamm­lungslokals, worin zugleich die Aufstellung des Archivs zu erfolgen habe und für Besorgung des Heizungsmaterials eine jährliche Ent­schädigung von 35 TIrn. aus der Kreiskasse.., gezahlt werden solle. Eine halbjährige Aufkündigung stünde beiden Teilen frei. Hierzu ergibt sich aus den Kreisrechnungen die bis zum Jahre 1838 reichen,