XXX Geſchichtliche Einleitung.
laten, Grafen und Herren fehlen in dem hier in Frage kommenden noͤrdlichen Bezirk.
Die Staͤdte ſpielen keine entſcheidende Rolle mehr; denn nur Prenzlau und Strasburg
gehören dem mittelmaͤrkiſch⸗uckermaͤrkiſchen corpus an, in das ſeit 1565 der eine Teil der
maͤrkiſchen Städte im Gegenſatz zum altmaͤrkiſch⸗prignitziſchen zuſammengefaßt wurde.
Prenzlau gehörte übrigens zu den Hauptſtaͤdten, d. h. zu der Gruppe, die die Geſamt
heit der maͤrkiſchen Städte in vielen Fallen zu vertreten hatte. Bruͤſſow und Fuͤrſten werder
ſind Mediatſtaͤdte, haben alſo mit der ſtaͤndiſchen Verfaſſung nichts zu tun. Da
auch der Sitz der mittelmaͤrkiſch⸗uckermaͤrkiſchen Staͤdtekaſſe in Berlin iſt, ſich auch in
Prenzlau nie eine Zuſammenkunft der erwaͤhnten Hauptſtaͤdte nachweiſen laͤßt, ſo kann
den norduckermaͤrkiſchen Städten als Ständen der Mark keine beſondere Bedeutung zugebilligt werden. Selbſt innerhalb der Uckermark fehlt ihnen der entſcheidende Einfluß.
Der Adel Um fo ſtaͤrker treten die„von der Ritterſchaft“ oder auch„die von Adel “ hervor, als Glied der ſie werden haͤufig geradezu als die„Staͤnde“ bezeichnet. Schon ihre Zahl gibt ihnen Stände. das Übergewicht. Im heutigen Kreisgebiet, einſchließlich Löͤcknitz , ſaßen 1577 auf 11 Sitzen 9 beſchloſſene Geſchlechter, dazu kamen dann noch g beſchloſſene auf 16 Sitzen in
den anderen Teilen der Uckermark Riedel, Suppl. Bd. S. 197. Unbeſchleſſene Ritter—
ſitze zählte man 1602 in der geſamten Uckermark 1101). Zu den beſchloſſenen zaͤhlen die
alten Geſchlechter, die ſchon im Mittelalter dort wohnten, z. B. die Blankenburgs
auf Wolfshagen, die Holtzendorffs auf Jagow, die Bergs auf Kleptow und Werbe—
low, die Eickſtedts auf Damme?). Das Gebiet der uckermaͤrkiſchen Ritterſchaft zerfällt
in zwei Bezirke, die eigentliche Uckermark und das Land Stolpe . An beiden hat der heutige
Kreis Prenzlau Anteil. Die Grenzlinie laͤuft ungefaͤhr von Zuͤſedom uͤber Carmzow, Ziemkendorf, dann nach Falkenwalde. Die genannten Orte gehoͤren zu Stolpe . Ent—
ſtanden iſt dieſer„Stolpiriſche Kreis“, wie man ihn auch nannte, aus dem ÄÜberbleibſel
des lange mit Pommern verbundenen, gegen Ende des 15. Jahrhunderts an die Mark zuruͤckgekommenen uralten Vogteibezirkes Stolpe. Seit der erſten Hälfte des 16. Jahr.
hunderts tritt das„Land zu Stolpe“ in den kurmaͤrkiſchen Staͤndeakten(ed. Friedens
burg, z. B. 1 S. 235 Nr. 70) häufig als Bezirk der ſtolp iriſchen Ritterſchaft auf. Sie
hat ihr beſonderes Hofgericht, ja ſie tritt ſogar zu eigenen Verſammlungen zuſammen.
Die ſtändiſche In der Ritterſchaft liegt bei der geringen Bedeutung des ſtaͤdtiſchen Elementes ritter. der Kern des ſtaͤndiſchen Lebens. Die Verwaltung der zur Tilgung der fuͤrſtlichen Schulden K. erhobenen Steuern iſt die Hauptaufgabe der Staͤnde, in sbeſondere der Ritterſchaft. Es ö.” bildet ſich geradezu eine ſtaͤndiſche Landesverwaltung heraus, eine Lokalverwaltung der Uckermark durch die Stände, deren Mittelpunkt die ritterſchaftliche uckerm aͤrkiſch—
ſtolpiriſche Hufenſchoß⸗Kaſſe iſt. Ihr Sitz iſt Prenzlau . Hier find zwei„Einnehmer',
d. h. Kaſſenbeamte tätig, denen ein Bote, der Landreiter, zur Seite ſteht. Dieſe Kaſſe
iſt zugleich ein Bankinſtitut fuͤr ſolche, die Gelder verzinslich anlegen wollen. Zwei aus
der Ritterſchaft gewaͤhlte, vom Kurfuͤrſten beſtaͤtigte Verordnete ſtanden an der Spitze
dieſer Verwaltung, Ein ſogenannter Kreisausſchuß, zwölf Deputierte aus der Ritter