IX.
A ir h a rr g.
Von den Besitzungen der Markgrafen im Lande Budcssin.
Es gehöre zu den schwierigsten Aufgaben in der Geschichte der Markgrafen von Brandenburg, ihre allmähligen Erwerbungen in der heurigen Oberlausitz oder dem Lande Bildest!,r ') zu ermitteln, welches nach der Mitte des 13ten Jahrhunderts ganz in ihre Hand geriekh. Des Zusammenhanges wegen wagt der Verfasser hier einige Angaben, die ^
1) Kamcnz» Ruhland, Hoyerswerda und Moskau, die hier gleichfalls mit in Betrachtung kommen, sollen zur Nieder- und nicht zur Ober-Lausitz gehört haben (Lausitz. Magazin vrn Reumann (1828) 7. B. 1. Hst. S. 133.); übrigens geschieht vor der Mitte des Ilten Jahrhunderts (in einem päbstl. Schreiben Clemens VI in Schmidl's Calauischer Chronik S. 137.) zweier Lansitzen keine Erwähnung. Wenn früher der Lausitz gedacht wird; so ist dies olleinal auf die heutige Nicderlausitz zu deuten, wogegen die jetztige Oberlansitz damals terra Iluäininensis hieß (Laus. Maqaz. (1777) S. 335, c°cl- <IchI, N. I. x. 199 ), de
ren Grenzen jedoch heute etwas enger wie dainals bestehen. Denn dem Osten wie dem Westen zu reichte einst das Land Bildes,m weiter hinaus, so daß cS hier z.'B. die Dörfer Cobuliz, Dobranowiz, Canowiz (Gereken's Gesch. von Stolpcn S. 511.), wie dort die Dörfer Mslcwitsch und Cubschitz (Käuffer'S Abr. der Oberlauf. Gesch. Lhl. I. S- 7.) mit umfaßte. Zittau gehörte hingegen nicht