Zeitschriftenband 
Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
Entstehung
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3. Niederländer.

Außer den Slawen und Sachsen gab es um die Mitte des 13ten Jahrhunderts noch eine dritte Nation, welche zur Bevölkerung der Mark Brandenburg beitrug. Es sind die» ses die Niederländer, welche der Markgraf Alb recht der Bar kurz nach seiner Wicdereinnahme des ihm vom Für­sten Jakza entrissenen Schlosses Brandenburg, worauf die Strafe der Austreibung die in dem Gebiete, welches sich ihm unterwarf, ansaßigen Slawen betroffen haben soll, als Kolonisten in beide Marken berief*). Von diesem Ereignisse

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now: Zauch., Prign., Telt., Ukerm., Tuchen: Prign., Barn., Walsleben: Altm., Rupp,, Wartenderg: Altm., Barn., Wellet Altm., Prign., Wendemark: Altm., Ukerm., Werbcl- lin: Ukerm., Havell. (Tl)l. I. S. 367.), Zehlendorf: Telt, Barn-, Zolchow: Zauche (Tbl. I. S. 372.), Havell., Ukerm. Weit ent­fernt, die Gleichheit dieser nnd vieler anderer Ortsnamen durchge­hend-; für einen bestimmten Beweis dafür anzusehen, daß einer die Anlage des andern scy, halten wir doch die Wahrscheinlichkeit einer solchen Entstehungswcise vieler märkischer Orte durch die außeror­dentlich große Zahl von gleichnamigen Dörfern, die man noch jetzt findet, bestätigt.

1) Der um die Geschichte der Niederländischen Kolonien sehr verdiente Forscher A. v. Wersebe ist der Meinung (Niederl. Col. in Nordd. Thl. II. Abth. VIII. S. 1ä6. und 506.), daß es von deren Dorhandenscyn in der Mittelmark schlechterdings keine Spuren gebe. Dieser Annahme widersprechen aber sichere Angaben in den Urkunden, denen zufolge sich Niederländische Bürger und Bauern wirklich in der Mittelmark befunden haben. Schon im Jahre 1282 geschiehst eines Einwohners der Stadt Brandenburg mit dem Beinamen eines Flammländers Erwähnung (Gercken'S Stistshist- v. Brand. S. 186.); und vom Dorhandenseyn Nieder­ländischer Bauern spricht eine Urkunde v. I. 1160 , worin der Bi­schof Dietrich von Brandenburg die von Bredow mit dem Lande Löwenberg belehnt in diesen Worten: Wir hebbcn öhm darum

verkofft vnd verlegen, wat wy von tynsen, renthen vnd-mit

aller thobehoringhe darinne ghehat hebbcn, doch vtgcnamen die Man-