4 Analytisches,
dessen bei allen seit dem Jahre 1878 in den Erläuterungen. zu den geologischen Karten des Flachlandes veröffentlichten chemischen Analysen für den Untergrund nicht ermittelt worden ist.
Für den Bodenwerth ist aber nicht nur die Oberkrume, sondern auch der Untergrund bis zu 2m Tiefe bezw. das Bodenprofil von hoher Bedeutung, wie dies in A. Orths»Wandtafeln zur Bodenkunde« klar zum Ausdruck gekommen ist und hat daher auch der Untergrund bei den Untersuchungen gleiche Würdigung erfahren, denn die gute Beschaffenheit eines ertragreichen Oberbodens wird durch nahen ungünstigen Untergrund: undurchlässiger strenger Thon, Kies, Gerölle, Geschiebe, Eisenerz u. s. w. vollständig aufgehoben, andererseits kann ein trockener Sandboden durch nahen Thon-, Lehm- oder Mergel- Untergrund in seinem Werthe hohe Steigerung erfahren.
Bei Zusammenstellung der Analysenresultate ist ferner Werth auf genaue agronomische und geognostische Bezeichnungen gelegt worden, denn es ist durchaus nothwendig den Boden bestimmter zu präcisiren, Der geognostische Ursprung lässt die besonderen Eigenthümlichkeiten des Bodens erkennen, denn die von Geologen unterschiedenen Abarten des Sand-, Lehm- und Thonbodens sind durch ganz bestimmte Merkmale gekennzeichnet, die auch in agronomischer Hinsicht werthvolle Fingerzeige gewähren.
Zu den nachstehenden mechanischen Analysen und den sogenannten Nährstoffbestimmungen hat stets der lufttrockne Feinboden, d. h. der durch das Sieb mit 2mm Lochweite gedrückte Boden, an welchem die wichtigsten physikalischen Eigenschaften haften, Verwendung gefunden, jedoch ist das Resultat der Analysen immer auf Gesammtboden berechnet worden.
In den mechanischen Theil fällt die Aufnahmefähigkeit des Feinbodens(unter 2mm i. D.), sowie der Feinerde(unter 0,5 mm i. D.) für Stickstoff nach der Knop’schen Methode, ausgedrückt in Cubikeentimetern, sowie in Grammen Stickstoff.
Dieser Bestimmung des Absorptions- Coöfficienten kommt für die Bonität der Ackererde insofern hohe Bedeutung zu, als sie mit
der Fruchtbarkeit— wenige Fälle ausgenommen— im engen Zusammenhange steht.