Agronomisches, 21
Innerhalb des Mergelbodens kann man zwei Arten unterscheiden: den gewöhnlichen und den humificirten oder mit humoser Rinde. Letzterer verdient den Vorzug, da mit dem Humus als Gemengtheil eines mineralischen Bodens sich im Allgemeinen günstigere physikalische Eigenschaften und grösserer Nährstoffreichthum einzustellen pflegen. Bei der landwirthschaftlichen Beurtheilung erhält er das Beiwort.„milde“!) im Gegensatz‘zu dem gewöhnlichen Mergelboden, welcher meist in mineralischen, und zwar gelben und bräunlichen Farben erscheint. Zu.dem humifieirten Mergelboden gehört das oben genannte Vorkommen und ergab die chemische Analyse 1,327 pCt. Humus, während der Durchschnitt für 3 aus dem ganzen Kreise Prenzlau untersuchte Proben nur 0,817 pCt. beträgt.
Von dem Mergelboden nur durch den Mangel an Kalk verschieden ist der Lehm boden, welcher demnach eine weiter fortgeschrittene Verwitterungsstufe darstellt. In Folge des Fehlens des Kalkes gehört er zu den weniger thätigen Böden und kann deshalb in der Werthskala derselben nicht ganz so günstig beurtheilt werden wie jener: Auch bei diesem Boden werden die physikalischen Eigenschaften gemildert durch den Humusgehalt, welcher in einem Falle aus dem Blatte Woldegk den für Diluvialböden ziemlich hohen Procentsatz von 3,135 pCt. aufweist.
Durch den Verlust an feinen und feinsten Theilen geht der Lehm in sehr lehmigen, lehmigen und auch schwach lehmigen Sand?) über, welcher die Hauptbodenart im Bereiche des Blattes und des Geschiebemergels im norddeutschen Flachlande überhaupt ausmacht. Abgesehen von der Verschiedenheit der petrographischen Ausbildung der Verwitterungsschichten schwankt auch die Mächtigkeit derselben in gewissen Grenzen und ergiebt sich als allgemeines Gesetz für das Blatt Woldegk , dass die Verwitterung in der Gegend östlich, südöstlich und südlich von Wolfshagen und nordwestlich von Hildebrandshagen durchschnittlich etwas mächtiger ist als im
1) Bisweilen wird das Wort„milde“ auch in Bezug auf den Sandgehalt angewendet,
2?) Vgl. die angeführte Abhandlung: Neue Folge Heft 11. 58.58 f.