Geognostisches, 9
innerhalb der von den Schmelzwassern der Eiszeit gewaschenen Abflussrinne vor der Endmoräne sich in 24,2 bis 26 Meter Meereshöhe bewegen, zeigt schon der am oberen Ende dieser Rinne hinter der Endmöräne gelegene Choriner Amts-See 42, der grosse und der kleine Plage-See 49 und 49,4 Meter Seehöhe.
Das Tertiär.
Die Gegend von Falkenberg im Südosten unseres Blattes und Freienwalde a. O. ist eine der wenigen Stellen in der Mark Brandenburg, wo das Tertiär auf längere Erstreckung, von Hohen finow im W. über Falkenberg und Freienwalde bis Alt- Ranft, also auf ungefähr 1!/2 Meilen, einigermaassen regelmässig in seiner Altersfolge gelagert zu beobachten ist. Zwar kommen auch hier Punkte vor, an denen, wenn günstige Aufschlüsse vorhanden sind, in Folge von Aufpressung vor dem Eisrande und demnächstiger Veberkippung durch den folgenden Eisschub mitteloligocäner Septarienthon und darüber folgender oberoligocäner Sand in einer liegenden Falte auf Diluvialsand aufgeschoben zu beobachten sind, gerade so wie solches anderwärts*) in der Gegend von Finkenwalde bei Stettin von Kreide und Oligocän beschrieben worden ist; immerhin ist aber die regelrechte Folge des Tertiär unter dem Diluvium der vorherrschende Charakter der Gegend.
Vertreten sind von dem märkischen Tertiär als ältestes noch zu Tage tretendes Glied der mitteloligocäne Septarienthon, zum Theil bedeckt von mitteloligocänem Stettiner Sand und Brauneisensteinnieren; darüber der marine oberoligocäne Meeressand und ein ihm gleichaltriger zuweilen etwas kaolinhaltiger gröberer Quarzsand, ein Vertreter der durch Flaschenthon und Kaolinsand in der Lausitz charakterisirten subsudetischen Braunkohlenbildung, welche ich als schliessliehe Randbildung des Oberoligocänmeeres betrachte, sowie endlich die bereits dem Miocän angehörige märkische Braunkohlenbildung mit dem früher besonders abgebauten und verwertheten Alaunerz.
Der mitteloligocäne Septarienthon, der im Blatte Hohenfinow nirgends mit Sicherheit bis jetzt nachgewiesen ist und
*) Zeitschr. d. deutsch. geol. Ges. XXXVI 1884 S. 866—874.