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Band 4 Heft 1/2
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130_ LANGGEMACH, T.& P. SÖMMER: Situation und Schutz der Adlerarten

sind Errichtungsverbot und Nutzung jagdlicher Einrichtungen auf der Grundlage des$& 33 BbgNatSchG durchzusetzen. Ein freiwilliger Verzicht auf die dadurch nicht geregelten Jagdarten, vor allem die Nachtjagd in den Horstschutzzonen sollte in der Fortpflanzungszeit der Vögel selbstverständlich sein. Anzustreben ist grundsätzlich eine bessere Identifizierung der Jagdausübungsberechtigten mit den ganzjährig von der Jagd zu verschonenden Wildarten. Dies dürfte bei den Mitgliedern des Landesjagdverbandes Brandenburg, der als Naturschutzverband anerkannt ist, am ehesten zu realisieren sein. Doch auch fremde Pachtjäger müssen für die Interessen des Adlerschutzes gewonnen werden.

Die nach dem Gesetz statthaften landwirtschaftlichen Arbeiten im Umkreis von 300 m um Fischadlerhorste sollten zwischen dem 15.03. und dem 15.08. eines jeden Jahres zügig und ohne Verlassen der Mäschinen durchgeführt werden. Nach allen Erfahrungen können folgenschwere Störungen so i.d.R. vermieden werden. Hier ist schon vorbeugend die Aufmerksamkeit der Horstbetreuer gefragt, um den Landnutzer für das Schutzanliegen zu gewinnen. Noch wichtiger ist dies bei Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Gelände sowie Kartierungsarbeiten, die sich durch einen hohen Grad von Unregelmäßigkeit auszeichen. Dadurch sind sie sowohl für das Brutpaar als auch für den Betreuer oft nicht kalkulierbar. Um so größer ist auf solchen Flächen der interdisziplinäre Abstimmungsbedarf, vor allem mit Forst- und Naturschutzbehörden.

Bei Verdacht menschlicher Nachstellung oder Horstplünderung sind zunächst durch eine authorisierte und kompetente Person andere Ursachen für die Störung auszuschließen. Bleibt der Vedacht bestehen, sind alle Möglichkeiten der Ermittlung und Ahndung solcher Vergehen auszuschöpfen. Die Ermittlungs- und Vollzugsbehörden sind entsprechend zu schulen und zu motivieren. Den Medien kommt insofern eine Verantwortung zu, als sie für die sachgerechte Information der Bürger verantwortlich sind; Meldungen über immense Summen, die für Adlereier gezahlt werden, schaffen Bedarf, wo weder ein Markt noch irgendwelche Gewinnaussichten bestehen.

5.4.2. Lebensraumschutz

Die Ausführungen zum Lebensraumschutz, die im Zusammenhang mit dem Seeadler gemacht wurden, gelten auch für den Fischadler und sollen hier nicht wiederholt werden. Die Bedeutung von Naturschutzgebieten für den Fischadlerschutz ist gering, da ein großer Teil der Brutpaare außerhalb derselben brütet. Zudem sind Nahrungsgewässer oder die weitere Brutplatzumgebung in vielen Revieren nicht in besonderem Maße schützenswert(s. 5.2.).

Zum Lebensraumschutz im weiteren Sinne zählt auch die Reduktion von Umweltchemikalien. In Deutschland ist die Anwendung von Methylquecksilber sowie DDT und anderen Pestiziden gesetzlich streng reglementiert. Ob sich die Abnahme der Belastung der Ökosysteme in Ostdeutschland meßbar auf den Bestand des Fischadlers auswirken wird, ist nicht gewiß, da derzeit die Reproduktionsraten normal sind. Problematisch bleibt weiterhin die unverminderte Anwendung von persistenten Insektiziden in Teilen des afrikanischen Winterquartiers, Vier bis fünf Monate des Jahres bringen unsere Fischadler dort zu. Beiträge zur Reduzierung der Pestizidfrachten in diesen Ländern kann auch die Industrie in Deutschland leisten.