Heft 
Band 4 Heft 1/2
Seite
137
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OTIS 4(1996) 1/2: 78-146 137

Zur Anbringung im Baum wird der Terminaltrieb einer vitalen und standfesten Kiefer so gekappt, daß ein mindestens 30 cm hoher astfreier und senkrechter Stumpf mit einem Durchmesser von ca. 12 cm nicht von anderen Ästen überragt wird. Darauf wird die Nisthilfe mittels acht solider Schlüsselschrauben nebst Unterlegscheiben montiert. Ein passender Korb wird formschlüssig daraufgestellt und mit flexiblem Bindedraht befestigt. Der Korb wird mit derben Ästen ausgelegt und mit einer Schicht Grasplaggen versehen, so daß er völlig ausgefüllt ist. Durchziehenden Adlern präsentiert sich so ein fertiger Horst, der auch nach einigen Jahren Nichtbenutzung genug"Nistmaterial" enthält um weiter attraktiv zu sein. Selbstverständlich ist die Einbeziehung des Försters und die weitestgehende Schonung des Baumes.

Für die Verwendung auf Stahlgittermasten hat sich die in Abb. 11 skizzierte Variante, sowohl aus Sicht der Adler, als auch aus der der Energie-Unternehmen bewährt. Nestabstürze und ­zerfall sind ausgeschlossen und das Nest beeinträchtigt in keiner Weise die Wartung der Masten. So ist das vorliegende Modell auch gemeinsam entwickelt worden. Die Verschraubung an den Maststreben erfolgt mittels Bügeln aus Gewindestangen, ohne daß irgendwo eine Materialschwächung eintritt. Ein zusätzlicher Korb ist nicht vonnöten, jedoch muß auch diese Konstruktion völlig mit starken Knüppeln verfüllt und möglichst anschließend mit Grasplaggen abgedeckt werden. Alle anderen bisher verwendeten Nisthilfen weisen Mängel auf und sollten deshalb nicht mehr montiert werden.

Da der sichere Betrieb der Elektrizitätsleitungen regelmäßige und nicht immer planbare Arbeiten zu deren Unterhalt erforderlich macht, ist der kollegiale Kontakt der Horstbetreuer zu den Energieversorgungsunternehmen unverzichtbar. Der Situation angepaßte Lösungen, die in der Reproduktionszeit den Brutmast unter Einbeziehung einer Ruhezone(i.d.R. einschließlich der beiden Nachbarmasten) von Störungen verschonen, lassen sich gemeinsam immer finden! Grundsätzlich bedarf jeder Eingriff am Horst der Genehmigung durch das Landesumweltamt Brandenburg. Dabei ist zu beachten, daß die hohe Akzeptanz des Vogelschutzes durch die Unternehmen nur erhalten werden kann, wenn es zu partnerschaftlichen Einzelfallregelungen kommt.

Bei der Montage neuer Hochspannungstrassen ist gemeinsam nach konstruktiven Lösungen zu suchen, die den Fischadlern eine Brutansiedlung gestatten. Bei Umweltverträglichkeitsprüfungen sind Auflagen unter diesem Gesichtspunkt zu erteilen.

5.4.5. Forschung

Oberstes Prinzip bei Forschungen am Fischadler ist, daß mittelbar oder unmittelbar Beiträge zu dessen Schutz erbracht werden. Die fachliche und organisatorische Koordination aller Forschungen unter Berücksichtigung nationaler und internationaler Erfahrungen und Projekte erfolgt durch das Landesumweltamt. Zur Erteilung der notwendigen naturschutzrechtlichen Aus­nahmegenehmigungen sind unbedingt folgende zusätzliche Bedingungen zu erfüllen: Personen, Lokalitäten und Methoden bieten die Gewähr, daß mit den Arbeiten verbundene Störungen weder die Reproduktion noch die Vitalität von Individuen beeinträchtigen, ebenso keine anderen Arten oder Schutzziele, Wahrung von Diskretion in Bezug auf die Horststandorte, E Zustimmung und Beteiligung der Horstbetreuer, ggf. Eigentümer, Verwaltungen USW., die Ergebnisse sind durch Publikationen, mindestens aber durch regelmäßige kritische Berichte an das Landesumweltamt, unter Wahrung der Autorenrechte dem Artenschutz