Heft 
Band 7 Heft 1/2
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OTIS 7(1999); 161-167 165

Krs. Freital / Sachsen (WEISE 1991), 12.11.89 Langenwerder/ Mecklenburg-Vorpommern (Nehls u.a. in MÜLLER 1991), 12.09.92 Dürrbacher Teiche bei Klitten / Sachsen (Teich u.a. in DSK 1994), 10.10.95 Langenwerder(Grothmann u.a. in DSK 1997). Zwei weitere Vögel fingen sich im Herbst 1996 in Sachsen (VEREIN SÄCHSISCHER ORNITHOLOGEN 1997). In einem Fall(Pospischil in DSK 1998) verweiger­te hier die DSK wegen nicht ausreichender Dokumentation die offizielle Anerkennung, im zweiten Fall (HEYDER 1997) erfolgte keine Einreichung der vorhandenen sehr guten Belege an die DSK(D. Heyder, mündl.; Video liegt Verf. vor), so daß der Nachweis als nicht geprüft und bestätigt gilt. Gleiches trifft auf einen Fang vom Frühjahr 1995 in Thüringen zu, der ebenfalls der DSK nicht vorgelegt wurde(A. Hoene, mündl.). Die für diese Unterlassungen ursächlich zu vermutende Aversion gegenüberKommissionen mag im Einzelfall nachvollziehbar sein, ist aber im Rahmen der wissenschaftlichen Vogelberingung nicht verständlich. Insofern hält der Autor, unabhängig von den genannten aktuellen Beispielen der Zwergam­mer, prinzipielle Überlegungen für angebracht, ob nicht in entsprechenden Einzelfällen statt des Beringers die Beringungszentrale ihr vorliegende Belege(ggf. auch nachträglich) der DSK zur Bestätigung einrei­chen sollte, um die Daten für eine zukünftige Verwendung zu sichern.

Es ist bedauerlich, daß auch den bislang für Brandenburg publizierten und über 30 Jahre zurückliegenden 4 Winternachweisen der aus jetziger Sicht leicht formulierbare Mangel einer nicht ausreichenden (DECKERT 1958) bzw. fehlenden Dokumentation(DITTBERNER et al. 1969) anlastet. HAUPT& MÄDLOW(1994) gelangen deshalb zu der Schlußfolgerung, daß genannte Beobachtungen nach heutigen Überprüfungskriterien leider in der bevorstehenden Neuauflage der Avifauna Brandenburgs keine Berück­sichtigung mehr finden können. Daß es sich hierbei nicht um Zwergammern gehandelt hat, ist durch diese Entscheidung allerdings noch nicht bewiesen.

Der Fang am Rietzer See im April 1999 stellt somit den ersten sicher belegten Nachweis der Zwergammer für Brandenburg dar.

5.2. Jahreszeitliche Aspekte

Der Zeitpunkt im Frühjahr ist für den aktuellen Fang bemerkenswert. Von den 134 derzeit für Deutsch­ land bis 1996 als glaubwürdig anerkannten Individuen(GLUTZ v. BLOTZHEIM& BAUER 1997, DEUTSCHE SELTENHEITENKOMMISSION 1997, 1998) betreffen nur 16% Zwergammern, die im Frühjahr angetroffen wurden. Selbst von Helgoland , wo weit mehr als die Hälfte sämtlicher deutscher Beobachtungen herstammt, liegen nur 8 Daten in den Monaten März bis Mai. Ein ähnliches Bild ergibt Sich auch in den Niederlanden und Belgien (12,0% von zusammen 100 Feststellungen) oder auf Fair Isle / Shetland (11,4% von 202 Feststellungen; jeweils nach GLUTZ v. BLOTZHEIM& BAUER 1997).

Für Ostdeutschland dürfte es sich erst um den dritten sicheren Heimzugsnachweis handeln. Vorausgegan­cn waren die Beobachtung zweier Zwergammern am 19.03.72 bei Aken , Krs. Köthen/ Sachsen-Anhalt (BEICHE& LUGE 1974) sowie der bereits genannte Fang am 19.04.88 bei Borthen , Krs. Freital/ Sach­ sen (WEISE 1991). Zwei weitere Feststellungen in Sachsen (1978 und 1984) gelten alswohl nicht zwei­felsfrei(STEFFENS 1998).) Die 19 bisherigen Frühjahrsdaten der Zwergammer in Deutschland fallen in die Monate März(4), April und Mai(je 7) sowie Juni(1)(nach GLUTZ v. BLOTZHEIM& BAUER 1997, DEUTSCHE SELTENHEITENKOMMSSION 1998). Ein zusätzlicher Nachweis im Juli auf Helgoland ist als Sonder­fall anzusehen.

Beachtung verdient in diesem Zusammenhang noch der Umstand des relativ hohen Anteils an Frühjahrs­feststellungen für das mitteleuropäische Binnenland(häufigster Nachweismonat des Jahres: April) im Vergleich zur Küstenregion(häufigster Nachweismonat des Jahres: Oktober). Dabei übersteigt sogar die Absolutzahl der Daten zwischen März und Mai aus dem Binnenland deutlich die von der Küste aus dem­selben Zeitraum(BEZZEL 1993). Beispielsweise macht in der Schweiz und Österreich der Anteil der Frühjahrsnachweise jeweils mehr als ein Drittel aus(37,5% von zusammen 24 Feststellungen; nach GLUTZ v. BLOTZHEIM& BAUER 1997). Aus dieser jahreszeitlichen Ungleichverteilung in den ver­Schiedenen Regionen drängt sich die Frage nach Gründen hierfür auf. Zwar ist das Datenmaterial für gesicherte Aussagen noch zu gering, aber dennoch soll hier die These in