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Band 7 Heft 1/2
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OTIS 7(1999); 171-174 13

entstandenen Flachgewässern und an eutrophen Kleingewässern, wo die Wassertrübe gering ist und ein guter Unterwasserpflanzenbestand vorhanden ist.

Die Teichralle wurde nur in den Kleingewässern der Schollhofwiesen mit einem Revier nachgewiesen; die Art war allerdings auch in den letzten 30 Jahren nie häufig.

Mit 38 rufenden Tieren war die Wasserralle deutlich häufiger als in den Vorjahren bisher ermittelt(bisher max. 2-4 Rufer, LITZBARSKI 1983, KALBE 1998). Allerdings waren die Nachweise früher stets nur Gelegenheitsfeststellungen. Eine Zunahme des Bestandes ist aber unzweifelhaft durch Entstehung der Überflutungsgewässer bei Zauchwitz und Stangenhagen eingetreten.

Ganz ähnlich sind die 11Revier-Nachweise der Tüpfelralle zu bewerten.

Etwas überraschend war das Fehlen der Wiesenralle, da es aus der Vergangenheit doch Einzelfeststellun­gen gab(KROOP 1989), während für das Kleine Sumpfhuhn bisher keine Brutzeitnachweise existierten und somit das Fehlen nicht verwundert.

Die Bewertung der Zählergebnisse bei Wasser- und Tüpfelralle ist insofern schwierig, als auch der Einsatz von Klangattrappen keine genaue Erfassung möglich macht. Das gilt vor allem für unzugängliche Berei­che, z.B. Schilfbestände an den Seen und diverse Feuchtwiesen, die nur vom Rande aus beobachtet wer­den können. Trotzdem zeigte sich, daß bei längerem Abspielen der Stimmen auch aus weiter entfernten Flächen geantwortet wurde und teilweise sogar der Klangkörper angeflogen wurde. Außerdem steht in Zweifel, ob die Rufer tatsächlich zu einem Brutpaar zu rechnen oder unverpaarte Männchen sind. FLADE et al.(1995) neigen vor allem bei der Tüpfelralle zu der Auffassung, daß verpaarte Vögel auf die Klangatt­rappen nicht antworten. Nach neueren Untersuchungen ist vermutlich eine genaue Bestandserfassung nur durch Prielfallenfang zu erreichen(FLADE et al. 1995, BECKER 1998). BECKER(1998) ermittelte mit dieser Methode am 63,2 ha großenWendesser Moor(Niedersachsen ) immerhin einen Brutbestand von jeweils 6 BP für Wasser- und Tüpfelralle, wobei jedoch nur maximal 6 ha für die Arten Ökologisch geeig­net waren. Für die Wasserralle werden bei FLADE et al.(1995) für den Wolfsburger Raum Siedlungsdichten von 1,0-17,4 BP/10 ha genannt, für die Tüpfelralle 1,3-1,8(3,1) BP/10 ha. Bezogen auf das Ergebnis in der Nuthe -Nieplitz-Niederung sind die Wolfsburger Abundanzen weitaus höher. Die Gesamtfläche des hiesigen Gebietes enthält große Anteile für die Rallen nicht besiedelbarer Flächen. Nach vorsichtiger Schätzung bleiben lediglich ca. 3%(=180 ha) geeignete Habitate für diese Arten übrig, was einer Abundanz von 0,6 rT/10 ha für die Tüpfelralle und 2,1 BP/10 ha für die Wasserralle entspräche.

Tab. 2: Bestand von Wasser- und Tüpfelralle(rufende Tiere) in den Europäischen Vogelschutzge­bieten(SPA) Brandenburgs 1993-1997(k.A.= nicht angegeben)

Wassser- Tüpfel­Ralle ralle

Uckermärkische Seen A} BUKOWSKY(1998)

Unteres Odertal A: DITTBERNER& KÖHLER(1998) Unt. Rhinluch/Dreetzer See ‚A. HAASE& RYSLAVY(1998) Belziger Landschaftswiesen ‚A. LITZBARSKI(1998)

Havelländ. Luch ‚A. 8 LITZBARSKI, B.& H.(1998) Schorfheide Chorin ‚A. ARNDT et. al.(1998)

Döberitzer Heide Al SCHOKNECHT& ZERNING(1998) Deichvorland Oderbruch ‚A. STEIN(1998)

Unteres Elbtal A. NEUSCHULZ& HASTEDT(1998) Niederung der Unteren Havel ‚A. HAASE& RYSLAVY(1998) Rietzer See DÜRR, RYSLAVY& SOHNS(1998)

Peitzer u. Bärenbrücker Teiche KRÜGER(1998)

Die Brutbestände von Wasser- und Tüpfelralle sind in Brandenburg nur ungenügend bekannt, da die An­gaben tatsächlich überall nur anhand der gelegentlichen Registrierung von rufenden Vögeln erfolgte. Im­Merhin ergeben sich für einige wichtige Gebiete recht häufige Nachweise, die eine Unter­