OTIS 7(1999); 171-174 13
entstandenen Flachgewässern und an eutrophen Kleingewässern, wo die Wassertrübe gering ist und ein guter Unterwasserpflanzenbestand vorhanden ist.
Die Teichralle wurde nur in den Kleingewässern der Schollhofwiesen mit einem Revier nachgewiesen; die Art war allerdings auch in den letzten 30 Jahren nie häufig.
Mit 38 rufenden Tieren war die Wasserralle deutlich häufiger als in den Vorjahren bisher ermittelt(bisher max. 2-4 Rufer, LITZBARSKI 1983, KALBE 1998). Allerdings waren die Nachweise früher stets nur Gelegenheitsfeststellungen. Eine Zunahme des Bestandes ist aber unzweifelhaft durch Entstehung der Überflutungsgewässer bei Zauchwitz und Stangenhagen eingetreten.
Ganz ähnlich sind die 11“Revier“-Nachweise der Tüpfelralle zu bewerten.
Etwas überraschend war das Fehlen der Wiesenralle, da es aus der Vergangenheit doch Einzelfeststellungen gab(KROOP 1989), während für das Kleine Sumpfhuhn bisher keine Brutzeitnachweise existierten und somit das Fehlen nicht verwundert.
Die Bewertung der Zählergebnisse bei Wasser- und Tüpfelralle ist insofern schwierig, als auch der Einsatz von Klangattrappen keine genaue Erfassung möglich macht. Das gilt vor allem für unzugängliche Bereiche, z.B. Schilfbestände an den Seen und diverse Feuchtwiesen, die nur vom Rande aus beobachtet werden können. Trotzdem zeigte sich, daß bei längerem Abspielen der Stimmen auch aus weiter entfernten Flächen geantwortet wurde und teilweise sogar der Klangkörper angeflogen wurde. Außerdem steht in Zweifel, ob die Rufer tatsächlich zu einem Brutpaar zu rechnen oder unverpaarte Männchen sind. FLADE et al.(1995) neigen vor allem bei der Tüpfelralle zu der Auffassung, daß verpaarte Vögel auf die Klangattrappen nicht antworten. Nach neueren Untersuchungen ist vermutlich eine genaue Bestandserfassung nur durch Prielfallenfang zu erreichen(FLADE et al. 1995, BECKER 1998). BECKER(1998) ermittelte mit dieser Methode am 63,2 ha großen‘“Wendesser Moor“(Niedersachsen ) immerhin einen Brutbestand von jeweils 6 BP für Wasser- und Tüpfelralle, wobei jedoch nur maximal 6 ha für die Arten Ökologisch geeignet waren. Für die Wasserralle werden bei FLADE et al.(1995) für den Wolfsburger Raum Siedlungsdichten von 1,0-17,4 BP/10 ha genannt, für die Tüpfelralle 1,3-1,8(3,1) BP/10 ha. Bezogen auf das Ergebnis in der Nuthe -Nieplitz-Niederung sind die Wolfsburger Abundanzen weitaus höher. Die Gesamtfläche des hiesigen Gebietes enthält große Anteile für die Rallen nicht besiedelbarer Flächen. Nach vorsichtiger Schätzung bleiben lediglich ca. 3%(=180 ha) geeignete Habitate für diese Arten übrig, was einer Abundanz von 0,6 rT/10 ha für die Tüpfelralle und 2,1 BP/10 ha für die Wasserralle entspräche.
Tab. 2: Bestand von Wasser- und Tüpfelralle(rufende Tiere) in den Europäischen Vogelschutzgebieten(SPA) Brandenburgs 1993-1997(k.A.= nicht angegeben)
Wassser- TüpfelRalle ralle
Uckermärkische Seen A} BUKOWSKY(1998)
Unteres Odertal A: DITTBERNER& KÖHLER(1998) Unt. Rhinluch/Dreetzer See ‚A. HAASE& RYSLAVY(1998) Belziger Landschaftswiesen ‚A. LITZBARSKI(1998)
Havelländ. Luch ‚A. 8 LITZBARSKI, B.& H.(1998) Schorfheide Chorin ‚A. ARNDT et. al.(1998)
Döberitzer Heide Al SCHOKNECHT& ZERNING(1998) Deichvorland Oderbruch ‚A. STEIN(1998)
Unteres Elbtal A. NEUSCHULZ& HASTEDT(1998) Niederung der Unteren Havel ‚A. HAASE& RYSLAVY(1998) Rietzer See DÜRR, RYSLAVY& SOHNS(1998)