Heft 
Band 7 Heft 1/2
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194
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* SPA-Monitoring in Brandenburg

Seit Juli 1998 sind 12(eigentlich 14) Gebiete des Landes Brandenburg als Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete) von der Europäischen Union notifiziert worden.

Artikel 17 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zu einer Kontrolle des Erhaltungszustandes der Lebensräume und Arten in den NATURA 2000 -Gebieten. Schutzobjekte in den SPA-Gebieten als

Teil des kohärenten Schutzgebietsnetzes NATURA 2000 sind die Anhang 1-Arten(Art. 4, Abs. 1) und

die Zugvogelarten(Art. 4, Abs. 2) der EU -Vogelschutzrichtlinie und deren Lebensräume. Art. 4(3) verpflichtet die Mitgliedsstaaten, sachdienliche Informationen zum Zustand der SPA-Gebiete zu übermitteln (Berichtspflicht).

In Brandenburg soll deshalb ab dem Jahr 2000 in allen SPA- und IBA-Gebieten ein SPA-Monitoring anlaufen bzw. erweitert werden. Die Koordination läuft dabei überwiegend über die Staatliche Vogelschutzwarte . Eine Arbeitsgruppe, bestehend aus der ABBO(W. Mädlow), LAGS(M. Flade) und Vogelschutzwarte(T. Langgemach, T. Ryslavy), trifft sich bezüglich Vogelschutz bei Bedarf unregelmäßig zu Arbeitsberatungen.

Neben den 12(14) bestehenden SPA-Gebieten(= 7,6% der Landesfläche) Unteres Elbtal, Niederung der Unteren Havel , Unteres Rhinluch-Dreetzer See/ Havelländisches Luch/ Belziger Landschaftswiesen, Stechlin, Uckermärkische Seen, Schorfheide-Chorin, Unteres Odertal , Deichvorland Oderbruch, Märkische Schweiz, Rietzer See, Döberitzer Heide und Peitzer und Bärenbrücker Teiche(mit Lasszinswiesen) soll das SPA-Monitoringprogramm auch in den 5(eigentlich 7) über die Verbandsebene(NABU / Birdlife International ) 1999 nach Brüssel gemeldeten Vorschlagsgebieten(IBA-Gebiete;= 2,7% der Landesfläche) TÜP Jüterbog-West/ TÜP Jüterbog-Ost, Mittlere Havelniederung, Oberes Rhinluch/ Nauener Luch, Spreewald und, Fiener Bruch(länderübergreifende Meldung) durchgeführt werden.

Für die einzelnen SPA- bzw. IBA-Gebiete in Brandenburg sind folgende Monitoring-Teilprogramme

vorgesehen:

- Erfassung der Anhang I-Arten der EG-Vogelschutzrichtlinie im Gesamtgebiet

- Erfassung der Anhang I-Arten im Gesamtgebiet im Rahmen der Horstbetreuung(Störche, Adler, Kranich )(Koordination-wie bisher- über die LUA-Regionalreferate Potsdam , Frankfurt/O . und Cottbus ) Erfassung gebietsweise häufigerer Anhang I-Arten(Neuntöter, Sperbergrasmücke, Ziegenmelker, Heidelerche, Ortolan) über Punkt-Stopp-Routen(PS), Revierkartierung(RK) oder Linientaxierung (LT) nach standardisierter Methodik im Rahmen des DDA -Monitorings häufiger Bruvogelarten Erfassung häufiger Vogelarten auf Probeflächen/-routen über PS, RK oder LT nach standardisierter Methodik im Rahmen des DDA -Monitorings häufiger Brutvogelarten Greifvogel-/Eulen-Monitoring der MLU Halle (Brutvögel)(GEM) auf Kontrollflächen Wasservogel-Zählung(WVZ) im Rahmen der internationalen WVZ bzw. den nationalen Gänse­/ Schwänezählungen im Winterhalbjahr