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Einige Schwarzweißfotos(hauptsächlich am Nest) hätte man zugunsten von Abbildungen typischer Landschaften ohne weiteres weglassen können. Ein gut dreiseitiges Literaturverzeichnis(aktuellste Quelle von 1987) schließt die Arbeit ab, die gerade die westbrandenburgischen Ornithologen zu vielen Vergleichen anregen dürfte.
SF
MELTER, J.& M. SCHREIBER(2000): Wichtige Brut- und Rastvogelgebiete in Niedersachsen . Eine kommentierte Gebiets- und Artenliste als Grundlage für die Umsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Vogelkdl. Ber. Niedersachsen 32, Sonderheft(ISSN 0340-403X). Hrsg. NOV& NABU Niedersachsen, 320 S. Bezug: Niedersächs. Ornithol. Vereinigung, c/o H. Zang, Oberer Triftweg 31 A, 38640 Goslar. (4)
Die EU -Vogelschutzrichtlinie und die Fauna-Flora-Habitat(FFH)- Richtlinie sind sicher die bedeutendsten Instrumente im europäischen Naturschutz oder könnten es zumindest sein, wenn die Richtlinien in allen EU -Staaten streng genug ausgelegt werden würden.
Voraussetzung für das Greifen der genannten Regelungen ist eine ausreichende Kenntnis der für den Vogelschutz besonders bedeutenden Gebiete. Hier setzt dieses Sonderheft an.
Nach einer sehr lobenswerten Übersicht über die verschiedenen Richtlinien und Schutzkategorien[Wer durchschaut schon noch die Vielfalt der Naturschutztermini(FFH, IBA, SPA, EBA, SPEC)???] werden die Kriterien für die Einstufung eines Gebietes als»Important Bird Area« erläutert. Eine Liste der Kriterien (Anzahl der Brutpaare bzw. Durchzugszahlen) für die in Deutschland relevanten Vogelarten erlaubt jedem Ornithologen die Prüfung, ob nicht auch seine Beobachtungsgebiete IBA-verdächtig sind.
Den Hauptteil des Bandes stellt die Beschreibung von insgesamt 103 niedersächsischen Gebieten mit einer Gesamtfläche von 713.000 ha dar. Jedes Gebiet wird mit Kurzbeschreibung, Schutz, Gefährdungen/ Störungen, Vogelbeständen(Brut- und Rastvögel) und Betreuungssituation abgehandelt und auf einer Karte dargestellt.
In Kapitel 6 prüfen die Autoren, ob die Gebietskulisse dem Schutz der geschüzten Arten gerecht werden und ob die Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie erfüllt werden. Von 46 in Niedersachsen brütenden Anhang I- Arten scheinen immerhin von 52% die Bestände durch die IBA-Gebiete ausreichend gesichert. Aus dem umfangreichen Datenmaterial wird der Handlungsbedarf bei einzelnen Arten abgeleitet (Artenhilfsprogramme, Schutzgebietsausweisungen).
Die Autoren und alle niedersächsischen Ornithologen sind zu dieser großen Gemeinschaftsleistung nur zu beglückwünschen. Dieses beeindruckende, für den Schutz der Vogelwelt extrem wichtige und hervorragend ausgewertete und interpretierte Datenmaterial sollte Anreiz für Verbände in den anderen Bundesländern sein, ebenso zielgerichtet schutzrelevante Daten zu sammeln und aufzubereiten, um die im Prinzip vorbildlichen europäischen Schutzvorschriften nutzen zu können.
SF