140 AKBB
Alpendohle(außerhalb BY; AK), Alpenkrähe, Elsterdohle, Rosenstar, Steinsperling, Schneesperling (außerhalb BY; AK), Gelbkehlvireo, Rotaugenvireo, Zitronengirlitz(außerhalb BY, BW; AK), Taigabirkenzeisig(nur Unterart rostrata), Polarbirkenzeisig, Bindenkreuzschnabel, Kiefernkreuzschnabel, Wüsten
impel, Hakengimpel, Meisenwaldsänger, Grünwaldsänger, Maskenammer, Fichtenammer, Zaunammer Te erhalb BW, RP ; AK), Zippammer hußerhalb HE, NW, BY, BW, RP ; AK), Türkenammer, Grauortolan, Waldammer, Zwergammer, Weidenammer, Rohrammer(nur Unterart fschusii), Braunkopfammer, Kappenammer, Rosenbrust-Kernknacker.
2. Landesliste der Avifaunistischen Kommission Brandenburg/Berlin
Diese Liste gilt rückwirkend ab 1.1.2001.
Nachtreiher, Seidenreiher, Purpurreiher, Kurzschnabelgans, Zwerggans, Schneegans, Ringelgans(nur Unterart hrota), Moorente, Schwarzkopf-Ruderente, Bartgeier, Schreiadler(außerhalb Brutgebiet), Auerhuhn, Birkhuhn, Kleines Sumpfhuhn N Feststellungen, einschließlich Bruten), Mornellregenpfeifer, Sumpfläufer, Teichwasserläufer, Weißkopfmöwe(nur Bruten, mit Beschreibung der N Outsparten Steppenmöwe L. c. cachinnans und Mittelmeermöwe L. c. michahellis), Dreizehenmöwe, Brandseeschwalbe, Küstenseeschwalbe, Weißbartseeschwalbe(Juli-Dez.), Weißflügelseeschwalbe(Juli-Dez.), Raubmöwe spec., Schafstelze(Unterart flavissima), Trauerbachstelze(M. a.„yarrelli), Seggenrohrsänger(alle Feststellungen außerhalb bekannter Brutvorkommen), Halsbandschnäpper und Spornammer.
3. Streichung von Vogelarten von der nationalen Meldeliste und der Landesliste der Avifaunistischen Kommission Brandenburg/Berlin
Wegfall der Dokumentationspflicht gilt rückwirkend ab 1.1.2001.
Folgende Arten sind von der Meldeliste gestrichen, sollten aber alle für die Avifaunistischen Jahresberichte der ABBO bzw. AKBB mitgeteilt werden, um die weitere Häufigkeitsentwicklung realistisch verfolgen zu können:
Silberreiher, Heiliger Ibis, Löffler, Zwergflamingo, Chileflamingo, Schwarzschwan, Rothalsgans, Nilgans, Rostgans, Stelzenläufer, Schwarzkopfmöwe, Sperlingskauz, Bienenfresser und Karmingimpel.
Analog zur nationalen Meldeliste hat auch die AKBB praktisch alle Neozoen und sonstigen Gefangenschaftsflüchtlinge aus der Dokumentationspflicht herausgenommen. Um Tendenzen im Auftreten von Neubürgern dennoch verfolgen zu können, möchten wir alle Beobachter bitten, Bruten und das Auftreten von Neozoen/Exoten im Rahmen der Datenmeldungen für die Avifaunistischen Jahresberichte der ABBO, BOA bzw. AKBB zur Kenntnis zu geben. Im Einzelfall wird die AKBB ergänzende Angaben zu Beobachtungen anfordern.
Ferner sei an dieser Stelle auch auf die Problematik des zunehmenden Auftretens von Hybridvögeln hingewiesen, die möglichst alle gemeldet und kurz dokumentiert werden sollten.
An der Geschäftsordnung und der personellen Zusammensetzung der AKBB hat sich seit dem letzten Bericht(Otis 8: 147-151) nichts geändert. Nähere Informationen zur Arbeitsweise von Seltenheitenkommissionen sind auch in DSK(2001) ausführlich dargelegt. Weiterhin sind durch die ABBO/BOA für die AKBB fünf Mitglieder berufen(M. Kühn als Vertreter der BOA und H. Haupt, K. Lüddecke, T. Noah und R. Beschow[Koordinator AKBB] für die ABBO).
Die AKBB schlägt allen Beobachtern aus Brandenburg und Berlin weiterhin vor, unabhängig von den derzeitig geregelten Zuständigkeiten der Bearbeitung von meldepflichtigen Arten, alle Meldebögen bei der AKBB direkt einzureichen. Nach der Registrierung der Meldebögen erfolgt die Weiterleitung der Originale zur DSK, Wer weiterhin den Weg über die DSK gehen will, wird gebeten zumindest eine Kopie der Meldung an die AKBB weiterzuleiten.
Insgesamt ist die Qualität der eingereichten Meldebögen weiterhin überwiegend gut und vermittelt ein positives Bild beim Umgang mit bemerkenswerten Beobachtungen(Vollständigkeit, Klarheit der Beschrei