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Gesetzliche Verpflichtung, Begeisterung und bürgerliches Engagement: Die Vielfalt der Motive wird akzeptiert
Während Bund und Länder zur Bestandsüberwachung der europäischen Vogelarten im Rahmen nationaler Gesetzte und internationaler Abkommen verpflichtet sind, basiert die Arbeit Tausender von Mitarbeitern an den Monitoringprogrammen ganz überwiegend auf freiwilligen Leistungen. Hier sind neben bürgerlichem Engagement vor allem Freude und Begeisterung bei der Erforschung der Vogelwelt wesentliche Motive. Die Akzeptanz dieser Motive und die Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit ist eine Voraussetzung für die Kooperation zwischen den Behörden und den ornithologischen Verbänden und Arbeitsgruppen.
Die Ziele, die Methoden und die Leistungsfähigkeit eines bundesweit abgestimmten Vogelmonitorings sollen in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt werden
Die Einrichtung einer Website WWW. VOGELMONITORING.DE bietet den Fachbehörden, Verbänden und Arbeitsgruppen eine moderne Plattform zur Darstellung der Ziele, Methoden und Ergebnisse von Monitoring-Vorhaben. Auf diese Weise soll der Austausch von Informationen, die Integration der verschiedenen Vorhaben und die Popularität von Vogel-Monitoring befördert werden. Die Beteiligung liegt im freien Ermessen der jeweiligen Partner. Die Integration von Monitoring-Daten in den bundesweiten (oder auch den jeweils landesbezogenen)»Nachhaltigkeits-Index« fördert ebenfalls den Bekanntheitsgrad der laufenden Projekte und wird deshalb ausdrücklich begrüßt.
Methodische Standards sollen einheitlich gelten und die vorhandenen Basisprogramme integriert werden
In den letzten Jahren wurden die theoretischen Grundlagen für ein bundesweites Vogel-Monitoring erarbeitet und vielfältige praktische Erfahrungen im Rahmen laufender Programme gesammelt. In einem jetzt notwendigen Schritt sind die Integration und die Anpassung der Programme an die fachlichen Notwendigkeiten zur Stärkung ihrer Aussagekraft erforderlich. Wichtige Partner(ggf. in einem F&E-Projekt des Bundes) sind dabei der DDA, der NABU und die Institute für Vogelforschung einerseits und das BfN bzw. die Vogelschutzwarten und Fachbehörden der Länder andererseits. Für ein Monitoring häufiger Arten in der»Normallandschaft« ist zunächst die Auswahl repräsentativer Probeflächen essentiell. Interessierte Länder und Verbände können auf diesen Flächen dann mit bundesweit standardisierten Erfassungen beginnen.
Wissenschaftliches Niveau und Langfristigkeit eines Vogel-Monitorings in Deutschland sollen durch eine unabhängige Institution gesichert werden
Internationale Erfahrungen zeigen, dass die Qualität von Monitoring-Programmen ganz entscheidend davon abhängt, in welcher Weise es gelingt, fachliches Engagement von ehrenamtlichen Spezialisten mit den Kenntnissen von professionellen Koordinatoren dauerhaft zu verbinden(in Großbritannien und in der Schweiz ist dies im Rahmen von Stiftungen in beispielhafter Weise gelungen). Die Veranstalter der Steckbyer Tagung werden sich darum bemühen, die notwendigen Voraussetzungen und Erfordernisse zur dauerhaften Etablierung der fachlich abgestimmten Monitoringprogramme unter Beachtung der
0.g. Grundsätze zu prüfen.