offensichtlich gegen alle Wasservögel verteidigte. Im Umkreis von ca. 300 m waren keine Wasservögel feststellbar. In einem Fall konnte Verf. das direkte Antauchen und Verscheuchen eines eingefallenen Kormorans(Phalacrocorax carbo ) beobachten. Andere Beobachter berichteten, dass auch Haubentaucher(Podiceps cristatus) und andere Wasservögel nicht geduldet wurden.
Mindestens zweimal wurde der Gelbschnabeltaucher auch fliegend gesehen. D. Robel berichtete, dass der Vogel ohne größeren Anlauf relativ unvermittelt aufflog, was für einen solch gewichtigen Vogel bemerkenswert erscheint.
Nachbetrachtungen
Die Beobachtung wurde bei der DSK eingereicht und anerkannt. Für Brandenburg ist dieser Gelbschnabeltaucher der Erstnachweis. Eine frühere Meldung aus Brandenburg von TEMBROCK (1955) vom Großen Lotschesee, die bei RUTSCHKE(1983) noch als Nachweis aufgeführt wurde, konnte nach kritischer Prüfung von NEUMANN(1984) nicht aufrechterhalten werden(KALBE in RUTSCHKE 1987). Binnenlandnachweise in Deutschland sind bis auf Süddeutschland nach wie vor recht selten. Bei der DSK sind bis 1998(Berichtsstand für die alten
2n.128.40.09 S ortklıoyn
Abb. 2: Skizzen zur Gelbschnabeltaucherbeobachtung vom 26.10.01. Zeichnung: S. Rasehorn
Fig, 2: Sketches of the White-billed Diver 26.10.01.