Bellebaum et al.: Wasserhaushalt, Grünlandnutzung und Wiesenvögel 41
räume in jedem Fall rechtzeitig in den Trockenpoldern erweitert werden. Das erfordert auch hier sehr bald Veränderungen im Wasserregime und eine Anpassung der Nutzung, denn die Bestände sind hier noch immer deutlich geringer als in den Flutungspoldern, und die Entwicklung der Lebensräume für“anspruchsvolle” Arten wird mindestens im Lunow-Stolper Polder mehrere Jahre dauern.
Gebietsbetreuung
Um die hier beschriebene angepasste flexible Nutzung tatsächlich zu erreichen, ist in der Schutzzone 2 eine Betreuung nötig, die drei Aufgaben erfüllt:
1. jährliche Kartierung der aktuellen Besiedlung der Flächen mit Zielarten als Grundlage für eine rechtzeitige flächenscharfe Festlegung der Schutz- oder Nutzungsziele für das laufende Jahr und Abstimmung mit den Betrieben (ggf. Abschluss von Verträgen),
Kontrolle der Nutzung auf ganzer Fläche und der Einhaltung der Auflagen(Nutzungstermine, Viehdichte).
Diese Aufgaben werden bisher nicht in vollem Umfang wahrgenommen. Durch ehrenamtlich tätige Ornithologen werden vorwiegend Wachtelkönig und Seggenrohrsänger mit Unterstützung durch Naturwächter erfasst, und die Ergebnisse werden nach Möglichkeit durch Nationalparkverwaltung und-stiftung in Schutzmaßnahmen umgesetzt. Nach unseren Erfahrungen sind zwar ehrenamtliche Kartierungen meistens mindestens so gut wie “dienstliche”, aber ihre schnelle Verwendung für mehr und gezieltere Schutzmaßnahmen im Odertal bedeutet einen hohen Arbeitsaufwand, so dass eine professionelle Koordination angebracht wäre.
Weitere wichtige, aber bisher nicht wahrgenommene Aufgaben sind die kontinuierliche Überwachung funktionsfähiger Grundwasserpegel für ein zielgerichtetes Wassermanagement und die Besucherlenkung, die z. B. den wachsenden Andrang auf das letzte Vorkommen des Seggenrohrsängers in Deutschland kontrollieren müsste. Daneben sind Monitoring und Erfolgskontrolle durch wenigstens stichprobenartige Erfassung der Brutergebnisse und Dauerbeobachtung der Grünlandvegetation für ein wirksames GebietsmaNagement unerlässlich, um unerwünschte Entwicklungen früh genug zu erkennen. Das gilt besonders angesichts der ständigen Verände
rungen in den Poldern. Wegen dieses ständigen Wandels ist es auch kaum möglich, im Voraus flächenscharf festzulegen, wo bestimmte Pflegemaßnahmen oder Nutzungen stattfinden. sollen und mit welchen Auflagen diese zu verbinden sind. Mit der notwendigen Anhebung des Wasserstandes müssten solche Pläne vollständig überarbeitet werden, was aber ohne eine wesentlich bessere Kenntnis des Ökosystems aus einem intensiven Monitoring der bisherigen Veränderungen unmöglich ist. Die hier vorgestellten Untersuchungen haben dazu nur erste Ansätze geliefert. Um zu vermeiden, dass die weitere Entwicklung wichtigen Schutzzielen nicht gerecht wird oder unerwünschte Nebenwirkungen eintreten, müssten Monitoring und Entwicklungsplanung für die Polder sowohl im Umfang als auch in der Qualität verbessert werden.
Entwicklung und Wiederherstellung von Wiesenbrüterlebensräumen
Die Größe der Polder und ihr ausgeprägtes Relief müssten es ermöglichen, die unterschiedlichen Habitatansprüche der Zielarten im selben Gebiet auf unterschiedlichen Flächen zu verwirklichen und gleichzeitig auch andere Schutzziele(z. B. Wildnisgebiete und Brenndoldenwiesen) zu erreichen. Es ist aber auch denkbar, dass Lebensraum für die verschiedenen Wiesenbrüter nicht auf ausreichend großen Flächen erhalten werden kann, z. B. durch noch nicht vorhersagbare Entwicklungen der Vegetation oder wenn der Aufwand für Pflegemaßnahmen auf nassen Flächen zu hoch würde. Deshalb sehen schon der Pflege- und Entwicklungsplan(IUS 1999) und der Aktionsplan für den Seggenrohrsänger(AWCT 2003) vor, außerhalb der Polder Flächen für den Wiesenbrüterschutz zu entwickeln. Dazu bieten sich die angrenzenden Niedermoore (Gartzer Bruch, Randow-Welse-Bruch) an, die in früherer Zeit wichtige Wiesenbrütergebiete waren und in denen bis heute Kiebitz, Großer Brachvogel und Wachtelkönig in geringer Dichte vorkommen. Nachdem diese Gebiete als Europäische Vogelschutzgebiete ausgewiesen wurden, muss auch hier die Nutzung mit Rücksicht auf den Vogelschutz geregelt werden. Dazu wären wie im Nationalpark eine Regelung des Wasserstandes, Auflagen bei der Gründlandnutzung und kontinuierliche Gebietsbetreuung nötig.