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typen von WKA fliegen. Ob diese Aussage bei steigenden Masthöhen noch gilt, bleibt- vor allem an Konzentrationspunkten des Vogelzugs in den Mittelgebirgen(s. BRAUNEIS 2000, STÜBING 2004) abzuwarten. Sicher ist in mondhellen, ja selbst in durchschnittlich dunklen Nächten die Anfluggefahr eher gering. Problematisch sind möglicherweise stockdunkle, stürmische Regennächte, die alljährlich Vogelverluste an den Leuchttürmen entlang der Küste und an Fernsehtürmen hervorrufen. Auch Nebeltage könnten kritisch sein.
Grundsätzlich sind die negativen Rückkopplungen um so größer, je näher die WKA an den bekannten regionalen Schlaf- und Rastplätzen von Großvögeln stehen. Unter ungünstigen Umständen kann es dadurch zu einer Verringerung der Kapazität des Gesamtgebietes kommen, d.h. die Anzahl der Gäste, die sich hier ernähren kann, sinkt. Diese Verluste müssten bei erhöhtem Schadensrisiko für die Landwirtschaft in umliegenden Regionen kompensiert werden(s. KRUCKENBERG& JAENE 1999, KRUCKENBERG & BORBACH-JAENE 2001). Zweckdienlicher wäre es, bei der Planung weiterer WP mit den Bauwerken auf weniger sensible Areale auszuweichen.
Kaum gestört wurde der sichtbare Tageszug von Kleinvögeln(s. BERGEN 2001a, SINNING& BRUYN 2004). Er vollzog sich in der Regel in einem Horizont bis max. 50 m über dem Erdboden. Dadurch kamen die durchziehenden Trupps mit den rotierenden Elementen der WKA im Regelfall nicht in Berührung(bei den meisten WKA 50 m und mehr Freiraum zwischen Erdboden und niedrigstem Scheitelpunkt der Rotoren). Dass trotzdem, wie bei jedem derartigen Hindernis, Anflugopfer möglich sind, sei dennoch erwähnt(s. DURR 2004). Ob bei einer größeren Stichprobe eine höhere Gefährdung niedrig ziehender Singvögel bei den WKA vom Typ “E 40” sichtbar wird, bleibt abzuwarten. In der moderneren Ausführung haben diese eine“Bodenfreiheit” von 43 m, in der älteren(bei Wittmannsdorf) von nur 22 m. Auch die Anlagen“AN Bonus 600” haben im WP“Proschim” nur eine“Bodenfreiheit” von 33 m(hier besonders viele Kleinvogel-Totfunde; s. Kap. 4.11.4).
6.2 Kriterien für die Standortwahl von Windparks
Obwohl diese Studie die Befürchtung zerstreuen konnte, dass das Errichten von WKA in der Feldflur zu einer nennenswerten Verdrängung von Brutvögeln führt, kann dennoch keine grundsätzliche Entwarnung hinsichtlich des Konfliktes von Natur
__Otis 15(2007), Sonderheft
schutz und Windenergiegewinnung gegeben werden. Ursache dafür sind vor allem die ernst zu nehmenden Verluste bei Vögeln und Fledermäusen an den WKA. Dies führt dazu, dass diese in den WP nicht genügend Nachwuchs zum Erhalt der Art großziehen können. Die Aufgabe von Bruten nach dem Verlust von Altvögeln sowie von flüggen, noch flugunerfahrenen Jungvögeln an den WKA zeigen, dass WP für Vögel(und wohl auch Fledermäuse) “Senken” darstellen, in denen Überschuss aus benachbarten Regionen“verbraucht” wird(z.B. DÜRR & LANGGEMACH 2006). Bevor die Kollisionsverluste durch technische Lösungen nicht nachweislich minimiert werden können, ist deshalb die restriktive Vorgehensweise bei der Ausweisung neuer WP durchaus geboten und begründet.
Nach unseren Befunden verunfallen Vögel und vor allem Fledermäuse hauptsächlich an Waldkanten (bei Duben, Woschkow, Dollenchen,“Proschim”, “Klettwitzer Höhen”) sowie an gehölzbestandenen Wegen in der offenen Flur(bei Falkenberg). Der erstgenannte Umstand sollte Anlass sein, zur vorbeugenden Vermeidung derartiger Verluste auf einen angemessenen Abstand zwischen Waldrändern und zu errichtenden WKA zu bestehen. In Brandenburg gibt es dafür bislang keinen Richtwert. Umso mehr besteht diesbezüglicher Handlungsbedarf. Mit einem Abstand von mind. 200 m zu vorhanden Waldrändern würden die damit im Zusammenhang stehenden Kollisionsverluste bei Fledermäusen sowie bei in Gehölzen brütenden Greifvögeln(vor allem Rotmilan und Baumfalke) deutlich vermindert.
Verglichen mit dem Offenland werden WKA an Waldrändern infolge der höheren Verluste insbesondere bei Fledermäusen als äußerst bedenklich dargestellt(HÖTKER et al. 2004, HÖTKER 2006). Die Kollisionskonflikte sind hier offensichtlich eben diesen Orientierungsstrukturen beim Flugverhalten der Fledermäuse(Nahrungs- oder Wanderflüge) zuzuordnen.
Keine WKA an gehölzbestandenen Wegen in der Flur aufzustellen, dürfte nicht praktikabel sein. Andererseits zeigen die verzeichneten Verluste, dass hier zumindest die Realisierung von Ausgleichsmaßnahmen für einen WP(besonders für Großvögel) geradezu kontraproduktiv wäre und infolgedessen nur in konfliktfreien Räumen im Umfeld des WP zugelassen werden sollte.
Hinsichtlich des Sicherheitsabstandes zu Brutplätzen bestandsgefährdeter Vogelarten zielt das Land Brandenburg auf ein artspezifisch differenziertes