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Band 15 Sonderheft
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typen von WKA fliegen. Ob diese Aussage bei stei­genden Masthöhen noch gilt, bleibt- vor allem an Konzentrationspunkten des Vogelzugs in den Mittelgebirgen(s. BRAUNEIS 2000, STÜBING 2004) ­abzuwarten. Sicher ist in mondhellen, ja selbst in durchschnittlich dunklen Nächten die Anfluggefahr eher gering. Problematisch sind möglicherweise stockdunkle, stürmische Regennächte, die alljähr­lich Vogelverluste an den Leuchttürmen entlang der Küste und an Fernsehtürmen hervorrufen. Auch Nebeltage könnten kritisch sein.

Grundsätzlich sind die negativen Rückkopplun­gen um so größer, je näher die WKA an den bekann­ten regionalen Schlaf- und Rastplätzen von Groß­vögeln stehen. Unter ungünstigen Umständen kann es dadurch zu einer Verringerung der Kapazität des Gesamtgebietes kommen, d.h. die Anzahl der Gäste, die sich hier ernähren kann, sinkt. Diese Verluste müssten bei erhöhtem Schadensrisiko für die Land­wirtschaft in umliegenden Regionen kompensiert werden(s. KRUCKENBERG& JAENE 1999, KRUCKENBERG & BORBACH-JAENE 2001). Zweckdienlicher wäre es, bei der Planung weiterer WP mit den Bauwerken auf weniger sensible Areale auszuweichen.

Kaum gestört wurde der sichtbare Tageszug von Kleinvögeln(s. BERGEN 2001a, SINNING& BRUYN 2004). Er vollzog sich in der Regel in einem Horizont bis max. 50 m über dem Erdboden. Dadurch kamen die durchziehenden Trupps mit den rotierenden Elementen der WKA im Regelfall nicht in Berührung(bei den meisten WKA 50 m und mehr Freiraum zwischen Erdboden und niedrigstem Scheitelpunkt der Rotoren). Dass trotzdem, wie bei jedem derartigen Hindernis, Anflugopfer möglich sind, sei dennoch erwähnt(s. DURR 2004). Ob bei einer größeren Stichprobe eine höhere Gefährdung niedrig ziehender Singvögel bei den WKA vom Typ E 40 sichtbar wird, bleibt abzuwarten. In der mo­derneren Ausführung haben diese eineBoden­freiheit von 43 m, in der älteren(bei Wittmanns­dorf) von nur 22 m. Auch die AnlagenAN Bonus 600 haben im WPProschim nur eineBodenfrei­heit von 33 m(hier besonders viele Kleinvogel-Tot­funde; s. Kap. 4.11.4).

6.2 Kriterien für die Standortwahl von Wind­parks

Obwohl diese Studie die Befürchtung zerstreuen konnte, dass das Errichten von WKA in der Feldflur zu einer nennenswerten Verdrängung von Brutvö­geln führt, kann dennoch keine grundsätzliche Ent­warnung hinsichtlich des Konfliktes von Natur­

__Otis 15(2007), Sonderheft

schutz und Windenergiegewinnung gegeben wer­den. Ursache dafür sind vor allem die ernst zu neh­menden Verluste bei Vögeln und Fledermäusen an den WKA. Dies führt dazu, dass diese in den WP nicht genügend Nachwuchs zum Erhalt der Art großziehen können. Die Aufgabe von Bruten nach dem Verlust von Altvögeln sowie von flüggen, noch flugunerfahrenen Jungvögeln an den WKA zeigen, dass WP für Vögel(und wohl auch Fledermäuse) Senken darstellen, in denen Überschuss aus be­nachbarten Regionenverbraucht wird(z.B. DÜRR & LANGGEMACH 2006). Bevor die Kollisionsverluste durch technische Lösungen nicht nachweislich minimiert werden können, ist deshalb die restrikti­ve Vorgehensweise bei der Ausweisung neuer WP durchaus geboten und begründet.

Nach unseren Befunden verunfallen Vögel und vor allem Fledermäuse hauptsächlich an Waldkanten (bei Duben, Woschkow, Dollenchen,Proschim, Klettwitzer Höhen) sowie an gehölzbestandenen Wegen in der offenen Flur(bei Falkenberg). Der erstgenannte Umstand sollte Anlass sein, zur vor­beugenden Vermeidung derartiger Verluste auf einen angemessenen Abstand zwischen Waldrän­dern und zu errichtenden WKA zu bestehen. In Brandenburg gibt es dafür bislang keinen Richt­wert. Umso mehr besteht diesbezüglicher Hand­lungsbedarf. Mit einem Abstand von mind. 200 m zu vorhanden Waldrändern würden die damit im Zusammenhang stehenden Kollisionsverluste bei Fledermäusen sowie bei in Gehölzen brütenden Greifvögeln(vor allem Rotmilan und Baumfalke) deutlich vermindert.

Verglichen mit dem Offenland werden WKA an Waldrändern infolge der höheren Verluste insbe­sondere bei Fledermäusen als äußerst bedenklich dargestellt(HÖTKER et al. 2004, HÖTKER 2006). Die Kollisionskonflikte sind hier offensichtlich eben die­sen Orientierungsstrukturen beim Flugverhalten der Fledermäuse(Nahrungs- oder Wanderflüge) zuzuordnen.

Keine WKA an gehölzbestandenen Wegen in der Flur aufzustellen, dürfte nicht praktikabel sein. Andererseits zeigen die verzeichneten Verluste, dass hier zumindest die Realisierung von Ausgleichs­maßnahmen für einen WP(besonders für Groß­vögel) geradezu kontraproduktiv wäre und infolge­dessen nur in konfliktfreien Räumen im Umfeld des WP zugelassen werden sollte.

Hinsichtlich des Sicherheitsabstandes zu Brutplät­zen bestandsgefährdeter Vogelarten zielt das Land Brandenburg auf ein artspezifisch differenziertes