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Band 18
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sehr schwer erreichbar, so dass eine spätere Nach­suche in diesem Bereich zwecks eines Brutnachwei­ses unterblieb.

Am 21.5.2001 sang eine Sperbergrasmücke im Weidengebüsch. Diese Art war Brutvogel in trocke­neren Bereichen des Kremmener Luchs. Ebenfalls in den Weiden sang am 18.6.2002 ein Karmin­gimpel. Ein einziges Mal(27.5.2003) hielt sich ein singender Drosselrohrsänger und am 5.5.2000 ein singender Feldschwirl im Gelände auf.

Ausnahmsweise erschien am 23.5.2002 eine Schwanzmeise im Randbereich des Untersuchungs­gebietes. Grundsätzlich wäre das Brüten im Gebiet möglich gewesen. FıscHEr(2001) hatte an den Linu­mer Teichen im Rhinluch sogar ein Nest in reinem Phragmites gefunden. Von der Beutelmeise gelang nur eine Beobachtung am 20.5.2003 am Bruchwald. Weitere im Untersuchungsgebiet registrierte Arten waren Kleinspecht, Buntspecht, Pirol, Grünfink, Stieglitz , Braunkehlchen, Schafstelze, Goldammer und Kolkrabe.

Von den im Gebiet nachgewiesenen Gastvogel­arten kamen sicher einige als Brutvögel im Ver­sumpfungsmoor an der Westseite des NSG Krem­mener Luch vor, brüteten aber eben nicht alle in der kleinen Untersuchungsfläche.

Brutnachweise Die Brutnachweise wurden ab 2001 rein zufällig bei den Begehungen bzw. durch kurzes Ansitzen beim Beobachten Futter tragender Altvögel erbracht. Der Kranich brütete 2003 auf einer niederge­drückten Großseggenbülte. Dort schlüpfte am 7.5. das 2. pullus. Später, am 7.7., wurde das abgebisse­ne Großgefieder eines wohl noch nicht flugfähigen Jungvogels in dem durch überhängende Seggenhal­me gebildeten Tunnel eines Wildpfades gefunden. Eischalen der Wasseralle fand ich am 23.5.2002 im Bereich der im Wasser bzw. Sumpf stehenden Seggenbülten. Von ihrem Nest mit 8 Eiern flog am 17.5.2002 eine Stockente ab. Das Gelege wurde noch am 4.6. bebrütet. An diesem Tag wurde ein weiteres Nest mit 4 bekoteten Eiern neben dem erwähnten Wildpfad gefunden. Die Ente war sicher von Groß­wild aufgescheucht worden(im Gebiet hielt sich z. B. einmal ein Rottier auf). Die Rohrweihe hatte am 3.7.2001 mindestens 3 fast flügge Junge in dem in diesem Jahr noch sehr hohen Schilfröhricht.

Otis 18(2010)

Zu den auffallenden Vogelarten gehörte der Hänf­ling. Von ihm gelangen mehrere Nestfunde, dar­unter zwei in den Weidenbüschen(z. B. 21.5.2001 Nest mit 2 Eiern, 29.5. bereits ausgeraubt). In ei­nem Altschilfhaufen mit trockenen Ästen befand sich am 19.6.2001 ein Nest mit 5 pulli. Nur 40 cm hoch stand ein Nest in Seggen innerhalb trockener Weidenäste mit 5 4-5 Tage alten pulli(1 Ei lag au­ßerhalb) am 4.6.2002.

Eine Weidenmeise fütterte am 21.5.2001 ihre Jun­gen in einer älteren abgestorbenen Weide. Futter tragende ad. Bartmeisen machten auf insgesamt vier Nester mit Jungen aufmerksam. Am 17.5.2002 saßen 5 pulli(ca. 7-8 Tage alt) in ihrem Nest in dem großen Schilfgebiet. Am 7.5.2003 wurden 6 pulli (ca. 5 Tage alt) in einem anderen Bereich gefüttert. Nur ca. 50 m davon entfernt- also vermutlich im gleichen Revier(Zweitbrut?)- befanden sich am 5.6. 6 pulli(ca. 6 Tage alt) im Nest. An diesem Tage wurde etwas außerhalb der Kontrollfläche ein wei­teres Nest mit Jungen entdeckt.

Von Teich- und Schilfrohrsänger wurde ohne Nachsuche nur jeweils ein Nest mit Jungen in der 2. Junidekade gefunden. Beim Rohrschwirl gelan­gen dagegen drei Brutnachweise. Am 4.6.2002 flog ein Altvogel mit Kot ab und warnte. In Nestern auf morastigem Untergrund in gemischter Vegetation befanden sich am 18.6.2002 5 pulli(ca. 7-8 Tage alt) und am 5.7.2003 3 pulli(ca. 4-6 Tage alt).

Diskussion

Brutvogelgemeinschaft

Um das erfasste Brutvogelspektrum zu vergleichen, muss die Kontrollfläche erst einmal einem be­stimmten bereits untersuchten Landschaftstyp zu­geordnet werden. Dazu bietet sich die umfassende Zusammenstellung der Brutvogelgemeinschaften durch FıADE(1994) an. Die vorliegende Kontroll­fläche könnte als halboffenes, reich strukturiertes Niedermoorgebiet(D6 nach FLADE 1994) angese­hen werden. Der Unterschied zu den unter diesem Landschaftstyp abgehandelten Untersuchungsflä­chen(mittlere Größe-100 ha) besteht aber darin, dass in meiner Kontrollfläche keinerlei landwirt­schaftliche Nutzung stattfand. Andererseits wie­sen diese Gebiete ebenso wie die Kontrollfläche im NSG Gehölzstrukturen(vor allem Erlen= E12),