OTIS 6(1998) 1/2: 122-137. 135
Ziegenmelker, Wiedehopf und Raubwürger- gerecht werden. Die Erhaltung von Offenlandschaften muß als grundsätzliches naturschutzfachliches Ziel verstanden werden.
Die TÜP -Flächen sind groß genug, um sowohl‘ Prozeßschutz als auch Offenhaltung sinnvoll verwirklichen zu können! Flächenanteilig wäre eine Offenhaltung von 20-30% der TÜP -Flächen als realistisch anzusehen und zugleich dem herausragenden Wert der vorhandenen Lebensgemeinschaften, der durch Untersuchungen gut belegt ist, entsprechend.
Nach heutigem Stand kann der Erhalt der Offenlandschaften auf TÜP nur für wenige und überwiegend kleine Flächen als gesichert gelten. Auf diesenTeilflächen wird die Offenhaltung durch Schaf- bzw. Rinderbeweidung praktiziert. Beispiele wie die TÜP“Döberitzer Heide”, “Tangersdorfer Heide” oder“Lieberose ”(Bereich Reicherskreuz) zeigen, daß selbst mit großem Aufwand nur sehr kleine Flächenanteile offen gehalten werden können. Der Erhalt hinreichend großer offener Sandflächen, Trockenrasen und Heideflächen, Dünenfelder und Vorwälder ist für das Land Brandenburg bisher nicht gesichert und ist deshalb als wichtiges Ziel des Naturschutzes zu formulieren. Da eine dauerhafte Offenhaltung größerer Flächen durch Beweidung sowohl kapazitiv und finanziell nicht möglich ist, sollte hierfür auf den Einsatz eines Feuermanagements zurückgegriffen werden. Teilbeweidung und Plaggen ist nur kleinflächig möglich(da kosten- und arbeitsintensiv). Der überwiegende Flächenanteil der oben prognostizierten 20-80% TÜPFlächen kann realistischerweise nur durch Flämmen mosaikartig offen gehalten werden.
Die großflächigen Truppenübungsplätze, wie die TÜP‘“Jüterbog-West”,“Jüterbog-Ost” und
“Lieberose ”, stellen riesige Naturräume dar, in denen eine Wirtschaftsentwicklung nicht möglich
ist, diese vielmehr der Gesellschaft als Gemeingut zur Verfügung stünden- z.B. als potentielle
Nationalparks. Nach den 1994 von der IUCN verabschiedeten Kriterien für Nationalparks,
würden diese einzigartigen Großräume diesen Status vollauf gerecht werden, denn folgende
IUCN -Kriterien für Schutzgebietsmanagement-Kategorie II“Nationalpark”(vgl. PONGRATZ
1994) werden erfüllt:
= Schutzgebiet, das vorrangig zum Schutz von Ökosystemen und zu Erholungszwecken verwaltet wird;
S Gebiet mit repräsentativem Beispiel bedeutender Naturregionen, Naturerscheinungen oder Landschaften von herausragender Schönheit, in denen Pflanzen- und Tierarten, Lebensräume und geomorphologische Erscheinungen von besonderer Bedeutung in geistigseelischer, wissenschaftlicher, erzieherischer und touristischer Hinsicht sind;
* großflächiges Gebiet, das ein oder mehrere Ökosysteme umfassen sollte, die durch die bisherige Inanspruchnahme oder menschliche Nutzungen nicht wesentlich verändert wurden;
2 Naturgebiet(Landfläche), das dazu bestimmt ist, die ökologische Unversehrtheit mehrerer Ökosysteme für jetzige und künftige Generationen zu erhalten,
Nutzungen oder die Inanspruchnahme, die mit dem Zweck der Ausweisung des Gebietes unvereinbar sind, auszuschließen und
Möglichkeiten für geistig-seelische Erfahrungen sowie Forschungs-, Bildungs-, Erholungs- und besucherangebote zu schaffen, die alle mit Umwelt und Kultur vereinbar sein müssen.
Die Vorarbeiten für eine solchen Nationalpark ließen sich sicherlich nur mit Hilfe einer Stiftung
bzw. eines Fördervereines realisieren, denn die brandenburgische Landesregierung alleine wäre
dafür vermutlich finanziell überfordert.