Heft 
(1994) 10. Nr.10
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Rahmentermine des Studienkollegs für das SS 95

Der Senat hat auf seiner 12. Sitzung am 13.10.1994 folgende Rahmentermine des Studienkollegs für das Sommersemester 1995 beschlossen:

25.1.95

30.1.95

10.2.95

13.2.95­2.6.95

5.6.95-

23.6.95

29.6.95

30.6.95

Aufnahmetest Deutsch/ Eignungstest Englisch Nachtests Deutsch und Englisch

Einführungsveranstaltung für Kollegiaten der Kurse 6

Lehrveranstaltungen

Feststellungsprüfungen/ Semesterabschlußklausuren

Aushändigung der Leistungs­bescheinigungen für Kurse 6

FSP- Zeugnisausgabe

Lehrveranstaltungsfreie Tage

14.4.- 17.4.95 Ostern

25.5.95

5.6.95

Christi Himmelfahrt Pfingstmontag

Zulassungsbeschränkungen für das SS 95

Der Senat hat für das Sommersemester 1995 folgende Zulassungsbeschränkungen beschlossen:

Studiengang mit bundesweitem NC:

Zulassungs­

zahl

Volkswirtschaftslehre Rechtswissenschaft

30 150

Berichtigung zu den Amtlichen Bekanntma­chungen der Universität Potsdam Nr. 6/1994

Die auf Seite 50 der Amtlichen Bekanntmachungen Nr. 6/1994 veröffentlichte Diplomprüfungsordnung für den Studiengang Volkswirtschaftslehre und den Studiengang Volkswirtschaftslehre sozialwissenschaftlicher Richtung wurde als vorläufige Ordnung genehmigt.

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Bildung einer Senatskommission für Informationsverarbeitung und Kommunikation( IVK)

Der Senat setzt eine Kommission für Informationsverar­beitung und Kommunikation( IVK) ein. Die Kommissi­on berät den Senat und den Rektor in Fragen der Planung und Entwicklung auf dem Gebiet der Informa­tionsverarbeitung und Kommunikationstechnik. Sie gibt Empfehlungen zu grundsätzlichen Angelegenheiten der Zentralen Einrichtung für Informationsverarbeitung und Kommunikation( ZEIK). Dabei befaßt sie sich ins­besondere mit folgenden Themen:

Grundsatzfragen der Organisation der ZEIK Grundsatzfragen der sachlichen und personellen Ausstattung der ZEIK

Beratung der Hochschulstrategie für die Entwicklung der informationstechnischen Infrastruktur Vorbereitung der mittelfristigen DV- Entwicklungs­und Investitionspläne

Beantragung von Haushaltsmitteln zum Ausbau der informationstechnischen Infrastruktur

Ausarbeitung hochschulweit gültiger Regeln über Hardware-, Software- und Netzschnittstellen sowie Systemparameter, Anwendungspakete, Nutzungsre­geln u.a.

Förderung und Entwicklung der fachbezogenen EDV- Ausbildung.

Mitglieder der Kommission sind:

a) der zuständige Prorektor

b) fünf Vertreter der Fakultäten, die von den Fakultäten vorgeschlagen werden, wobei jede Fakultät durch mindestens ein Mitglied vertreten wird

c) ein Vertreter des Faches Informatik

d) ein Student

e) der Leiter der ZEIK

f) der/ die DV- Beauftragte der Verwaltung.

Der zuständige Prorektor ist der Vorsitzende der Kommission. Die Mitglieder der Kommission zu b)- d) und ihre Stellvertreter werden vom Senat gewählt. Die Amtszeit des studentischen Mitglieds beträgt ein Jahr, die der übrigen vom Senat gewählten Mitglieder 2 Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Das Wahlverfahren regelt der Senat.

8 Korrigiert und bestätigt vom MWFK mit Schreiben vom 5. September 1994

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