Heft 
(1999) 4
Seite
42
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b) Schalten von Partner- Einrichtungen( Vorzimmer­

Anlagen)

c) Rufumleitung( variabel)

d) Heranholen eines Rufes( Pik- up)

3( E) sisT

e) Rückruf im Besetztfall

f)

Rufweiterleitung

g) Nutzung des Zentralen Anrufbeantworters

h) Makeln

i)

Einrichtung von Konferenzschaltungen

Eine Konferenzschaltung ist nur nach Informati­on an alle Teilnehmer der geplanten Konferenz­schaltung möglich.

j) Gebührenerfassung

k) Anonyme statistische Analyse der TKA

1)

Einrichtung von Softwareschlössern

m) Codewahleinrichtung

n) Aufschaltung durch eine Telefonvermittlungsperson - Die Aufschaltung ist durch ein deutliches Hörzei­chen anzukündigen.

§ 4 Datenerfassung und-speicherung

( 1) Eine Datenerfassung und-speicherung durch die TK­Anlage ist nur in dem Maße erlaubt, wie das zur Herstel­lung der jeweiligen Verbindung und einer Gebührenda­tenerfassung notwendig ist. Sie beschränkt sich auf fol­gende Daten:

Todi downl

-

Rufnummer der Nebenstelle

Rufnummer des angewählten Teilnehmers, bei pri­vaten Telefongesprächen mit Ausnahme der letzten drei Ziffernt

Zeitpunkt des Gesprächsbeginns sowie die Gesprächs­dauer( Tag, Stunde, Minute, Sekunde, Dauer des Ge­sprächs)

Anzahl der Gebührenimpulse

( 2) Alle erfassten Daten werden durch ein Passwort ge­schützt.

( 3) Die gespeicherten Daten können nur von beauftragten Personen aus der TK- Anlage abgerufen werden, die durch den Kanzler in Abstimmung mit dem Gesamtpersonalrat benannt sind.

( 4) Die Monatssummen je Rufnummer werden für 12 Monate gespeichert und danach gelöscht.

( 5) Die Einzelgebührennachweise für Dienstgespräche und für private Gespräche werden für 150 Tage gespei­chert und danach gelöscht.

-

§ 5 Gesprächsabrechnung

( 1) Dienstgespräche

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Alle Rufnummern sind den vom Referat Haushalt eingerichteten Kostenstellen zuzuordnen. Jede Ruf­

nummer kann jeweils nur einer Kostenstelle zugeord­net werden.

Jede Struktureinheit erhält monatlich einen Aus­druck, der folgende Daten enthält:

*

Kostenstelle

* Monatliche Gebühren der Kostenstelle

*

Monatliche Gebühren der Struktureinheit Kummulative Gebühren der Struktureinheit

In der Anlage zum monatlichen Ausdruck werden folgende Daten ausgewiesen:

*

P*

Kostenstelle

die zur Kostenstelle gehörenden Rufnummern die von der Rufnummer verursachten Sammel­gebühren

savisus

* die Anzahl der Gespräche und Gesprächseinhei­ten

-Einzelgebührennachweise für Dienstgespräche kön­Unen bei Verdacht auf Anlagenfehler oder Missbrauch Sper durch den jeweiligen Leiter bei der Abteilung Z/ AVZ mschriftlich beantragt werden.

-

( 2) Private Gespräche

Der Ausdruck für Privatgespräche erfolgt quartals­weise, nach Monaten aufgeschlüsselt. Er beinhaltet folgende Daten:

*

Name

* Rufnummer

die von der Rufnummer verursachten Sammel­gebühren

* die Anzahl der Gesprächseinheiten

Bei privaten Gesprächen werden die Daten gemäß § 4 Abs. 1 mit Ausnahme der letzten drei Ziffern der Teilnehmernummer gespeichert. Einzelgebührennachweise für Privatgespräche kön­nen bei Verdacht auf Anlagenfehler oder Missbrauch durch den Nutzer des Anschlusses beim TK- Service schriftlich beantragt werden.

§ 6 Überprüfung dienstlicher Telefongespräche

( 1) Um eine missbräuchliche Nutzung der dienstlichen Fernsprecheinrichtungen zu unterbinden und eine kosten­bewusste Inanspruchnahme der Telefongebühren zu för­dern, können von einem Beauftragten der Universität mit Zustimmung des Gesamtpersonalrates Stichproben auf der Basis eines automatisierten Zufallprinzips durchge­führt werden.

( 2) Im Regelfall können monatlich 10 Stichproben durch­geführt werden. Die Stichproben werden nach den Such­kreterien" Nebenstelle" und" Tag" ermittelt. Alle Verbin­dungsdaten von Dienstgesprächen, die am ausgewählten Tag von der ausgewählten Nebenstelle geführt werden, werden gespeichert und zur Überprüfung ausgedruckt. Vom Nutzer ist zu der im Ausdruck aufgeführten Teil­nehmernummer der entsprechende Gesprächspartner zu benennen. z( S)