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naturverträglichen Landnutzung. Der EU -Bericht offenbart diese Defizite auch in Bezug auf die entsprechenden FFH-Lebensraumtypen.
Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit bestätigten nach dem Europäischen Parlament auch die EU -Mitgliedstaaten am 29. September 2014 die neue EU -Verordnung zu invasiven Arten. Trotz kontroverser Diskussion im Vorfeld sowie Stimmenthaltungen(u. a. durch Deutschland ) und einer Gegenstimme(Ungarn ) trat die Verordnung nach Veröffentlichung im EU -Amtsblatt zum 1. Januar 2015 in Kraft. Jetzt sind zunächst die Mitgliedstaaten gefordert, an der Liste der Arten(Art. 27) mitzuwirken, die vordringlich besser kontrolliert und bei Bedarf bekämpft werden sollen. Die Umweltverbände hatten durch intensive Lobbyarbeit erreicht, dass die ursprünglich von der EU-Kommission geplante „Deckelung“ auf nur 50 Arten aufgegeben wurde. Zudem wurde auf Drängen der Verbände die zusätzliche Einrichtung eines begleitenden wissenschaftlichen Expertengremiums(Art. 28) beschlossen, in dem auch ein Vertreter von BirdLife mitwirken wird. Für Deutschland hat man mittlerweile eine naturschutzfachliche Bewertung der Invasivität zahlreicher gebietsfremder Wirbeltierarten vorgenommen(NeHRınG et al. 2015 a), nachdem zuvor eine entsprechende Methodik entwickelt wurde(NEHRING et al. 2015 b). Im Hinblick auf die Vogelwelt sind in Brandenburg weniger invasive Vogelarten relevant als vielmehr deren Gegenspieler unter den Raubsäugern- Waschbär, Marderhund und Mink. Dass diesen in der genannten Bewertung bescheinigt wird, keine negativen ökosystemaren Auswirkungen zu haben, mag an der Definition von„ökosystemar“
Literatur
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BULLING, L., D. SUDHAUS, D. SCHNITTKER, E. SCHUSTER, J. BIEHL & F. Tuccı(2015): Vermeidungsmaßnahmen bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen Bundesweiter Katalog von Maßnahmen zur Verhinderung des Eintritts von artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach$ 44 BNatSchG. Im Auftrag der Fachagentur Windenergie an Land, 120 S.
BZH(Beringungszentrale Hiddensee): Wissenschaftliches Arbeitsprogramm 2016-2020. http://www.
Otis 22(2015)
liegen. Dass aber- zumindest bei Mink und Waschbär— auch eingeschätzt wird, dass es keine Wissenslücken und keinen Forschungsbedarf gäbe, ist aus dem Blickwinkel des praktischen Vogelschutzes nicht nachvollziehbar.
Im Jahr 2014 beringten Brandenburger Vogelberinger 17.589 Vögel in 155 Arten. Auf der gut besuchten Landesberingertagung am 22. November 2015 in Blossin berichtete Susanne Kreutzer von der Beringungszentrale Hiddensee darüber. Als Grundlage für die weitere Vogelberingung in den ostdeutschen Bundesländern traf sich der Beirat der Beringungszentrale Hiddensee zuvor am 2. November in Seebach (Thüringen ) und beschloss das Arbeitsprogramm für die wissenschaftliche Vogelberingung für den Zeitraum 2016 bis 2020(BZH 2015). Das Programm weist gegenwärtig 14 zentrale Beringungsprogramme aus, mit Schwerpunkt bei den Themen Monitoring(Greifvögel, Eulen, Singvögel), Brutbiologie und Strukturuntersuchungen an Brutvogelbeständen. Bei einigen Programmen(z. B. Graugans, Feldlerche) stehen Fragen des Rast- und Zugverhaltens sowie des Einflusses der Jagd auf die Bestände im Vordergrund. Derartige Informationen fallen bei anderen Beringungsprogrammen(z. B. Dohle, Graureiher, Kormoran , Fisch- und Seeadler) durch Verwendung zusätzlicher Farbringe, die eine individuelle Erkennung der Vögel durch Ablesen ermöglichen,„nebenher“ an. Es lohnt sich also durchaus, den Vögeln auf die Füße zu schauen. Ein Dank an der Stelle an jene Beobachter, die auf Ringe achten und diese auch an die Beringungszentrale Hiddensee, die Vogelschutzwarten oder die Programmverantwortlichen melden!
beringungszentrale-hiddensee.de/cms2/BZH_prod/ BZH/de/projekte_forschung/Wissenschaftliches_Arbeitsprogramm_2016-2020/index.jsp.
EUROPEAN COMMISSION (2000): Die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips. Mitteilung der Kommission. 32 S.
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EUROPEAN CoMMISsION(2015): The State of Nature in the European Union . Report on the status of and trends for habitat types and species covered by the Birds and Habitats Directives for the 2007-2012 period as required under Article 17 of the Habitats Directive and