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Theil 2 (1832) Beschreibung der politischen und kirchlichen Verhältnisse der Mark Brandenburg
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sieht man in dieser Beziehung die größte Mannigfaltigkeit, indem Dörfer, wie Arnsfclde, Rosenthal, Gr. Macheiww, Rosenfeid oder Friedrichsfelbe und Heinow, 71, 72, 80, 104 und 118 Hufen hatten'), während andere, wie Vale- Horst, Ahrensdorf, Kl. Beesten und Woltersdorf deren nur 14, 12, 10 und 0 befaßen °). Auch Wälder und Seen, so wie Sümpfe und Wiesen zn Viehweiden u. dgl., veran­schlagte man anfangs nach dem Hufenmaaß ^). Alle Wege, so wie die Straßen in den Dörfern, gehörten dem Landes- Herrn; sie wurden jedoch häufig zu Rittergütern geschlagen, und damit Edlen zu Lehn gegeben, oder an geistliche Stif­ter, und an Städte vercignet*).

Die märkischen Dörfer waren ursprünglich allgemein Bauerdörfer, d. h. solche, deren eigentliche Bewohner und Bewirthschafter sämmtlich dem Bauerstande angehörten, lind Hufenpächter, Kossäten oder Fischer waren. Der Er­werb aus der Landwirthschaft hielt sich sehr lange bloß in den Händen der erstem, und unterdeß konnten nicht leicht adliche Güter im heutigen Sinne entstehen. Das Landbuch vom Jahre 1375 kennt erst sehr wenige Beispiele davon, daß die Feldmark ganzer Dörfer von einem oder mehreren üblichen Höfen aus benutzt wurde ^). Die dem Bauern- Stande angehörigen Dorfbewohner begriff man im Allgemei-

1) Landbuch S. 76. 101. 67. 82.

2) Landbuch S. 68. 82.

3) Buchholtz a. a. O. S. 09. Gerckcn's Loci. <I!pI. Nr.

'td. II. x. 122. Jedoch kann Dies nur ursprünglich der Fall gewesen seyn. Im Landbuche finden sich entgegengesctze Bemerkun­gen, z. B. non kort ibi lrnmenlurn sei IiAns, or«o

inausos non est ilistinctuL. Landbuch S. 81 .

1) Buchholtz a. a. O. S. 180. 158. Beckmann a. a. O. Kap. II. Sp. 53. Kap. VII. Sp. 18. Kap. X. Sp. 113. Ger- cken'S I'r. nmrci,. Lhl. II. S- 15.

5) Vgl. S. 167. ,