Heft 
(1928) 37
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war), aber dennoch in Männerkleidern zurückkehrte und in ihnen er­griffen wurde. Die hohe Obrigkeit nahm ihr im Gegensatz zu ihrer son­stigen Gepflogenheit, wo so etwas zumindest mit Stäupung, ja zuweilen sogar mit dem Tode geahndet wurde, den niedlichen Scherz nicht sehr übel, sie wurde ,, gratiose dimissa"( gnädiglich laufen gelassen) und mußte nur schwören: ,, civitatem nolle ad duo miliaria( sic!) appropinquare'. ( sich nicht der Stadt auf zwei Meilen zu nähern). Die schon erwähnte Derbheit der alten Berliner zeigt sich z. B. auch bei einem Bericht über die Ausweisung zweier öffentlicher Dirnen, die sich geprügelt hatten. Dort wird der Spitzname der einen ohne jede Umschreibung als Else med den langen tytten"( sic! eigentlich Zitzen bei der Sau!) angegeben. Betrachten wir uns noch zum Schlusse nach diesen unglücklichen Bestraften eine glücklichere Menschenklasse, die sogenannten lachenden" Erben, so finden wir im Stadtbuch eine im altdeutschen Recht weit ver­breitete erbrechtliche Bestimmung. Damals wie heute mußte nämlich ein Kind, um erben zu können, zumindest noch lebend zur Welt gekommen sein. Während aber heutzutage zum Beweis für das Leben des Kindes jedes Beweismittel zulässig ist, erkannte das alte Berlin nur eine Tatsache als Lebensnachweis an: Das Kind mußte solange gelebt haben:, dat man syne stymme gehoren mag( hören kann) in vir wenden des huses". Es wurde also altgermanischem Grundsatz entsprechend das Beschreien der vier Wände verlangt.

Damit wollen wir schließen. Unsere Darlegungen werden dem Leser, so hoffe ich, manchen Einblick in die Kultur Berlins im Mittel­alter gewährt haben. Sollten sie außerdem den einen oder den andern anregen, sich einmal selber mit dem Berlinischen Stadtbuch, dessen kulturgeschichtlicher Gehalt im Rahmen dieses Aufsatzes auch nicht an­nähernd erschöpft werden konnte, des näheren zu beschäftigen, so haben sie ihren Zweck voll und ganz erfüllt.

Allerlei Märkisches I.

Von Prof. Wilhelm Seelmann.

Es fehlt nicht an Büchern, aus denen zu ersehen ist, wie das Ber­linische vom Hochdeutschen abweicht und welchen Reichtum an beson­deren Ausdrücken und Redensarten es besitzt. Der in vielen Auflagen verbreitete ,, Echte Berliner", dessen grammatische Einleitung freilich einer bessernden Umarbeitung unterzogen werden sollte, verhilft dazu in trefflicher Weise. Dagegen harrte noch immer die ergänzende Auf­gabe, bis in die Einzelheiten hinein klarzustellen, wie das Berlinische sich entwickelt hat und in welchem Verhältnisse es zum Nieder- und Hoch­deutschen steht, eines kundigen Bearbeiters. Sie hat ihn jetzt in Pro­fessor Agathe Lasch gefunden, der Verfasserin einer mustergültigen mittelniederdeutschen Grammatik und eines Buches über die mittelalter­liche Schriftsprache Berlins. Richard Löwe hatte als erster schon 1888