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Eine Kette legt der Hausvater zur selben Feier in Hlebine( Serbien) um den Tisch, unter dem eine Pflugschar, Pferdekummete u. a. ruhen. damit im Hause Eintracht während des kommenden Jahres herrsche und Gottes Segen über all diese Gegenstände komme.( Zeitschr. für Volkskunde, XXXVII/ XXXVIII 1927/1928, S. 218.) Der Segen selbst geht von den Gegenständen aus, er wird aber bewahrt durch die apotropäische Kraft der Kette. Auf die Gründe dieser Kraft wird noch zu kommen sein. Zunächst ist es nötig, den Sinn der Stadtketten einmal zu untersuchen, über deren Alter wir noch im Ungewissen sind. Die von Herodot überlieferte Nachricht, nach der an der Akropolis die Ketten der Böotier aufgehängt waren, steht mit den bisher erwähnten als Andenken an eine Befreiung aufgehängten Ketten nicht im Widerspruch. Anders aber bei vielen der den Städten zugesprochenen Ketten, bei denen an eine Befreiung oder Erlösung aus Not ohne weiteres nicht zu denken ist, und die auch durch keine Ortssage als Hintergrund gestützt werden. Hier müssen wir dem Problem von einer andren Seite näher zu kommen versuchen.
Im altgermanischen Sprachgebiet gibt es zwei Arten von Zäunen. Die eine war als Feldzaun möglichst einfach und leicht und wurde in jedem dritten Jahre, wenn die Brache wieder als Ackerfeld in Benutzung genommen wurde, verlegt. Doch unter den meist das Gehöft umgürtenden Dauerzäunen gibt es eine ganz bestimmte Form, die durch die Volks gesetze und Dorfbeliebungen besonders geschützt ist. Dieser Zaun bestand aus eingeschlagenen Pfosten, die oben von ein bis drei Gerten zusammengeflochten waren. Der untere Teil blieb offen. Der Zaun hatte also mehr eine sinnbildliche als praktische Bedeutung. Das Salische Gesetz sagt im Titel 34: ,, Wenn aber jemand drei Zweige, mit denen ein Zaun überbunden ist, abhaut, oder dessen geflochtenen Teil, durch den Pfahl und Zaun gehalten werden, zerschlägt oder die drei Kammborten stiehlt oder zerbricht, so soll er...."( Si quis vero tres virgas unde sepes superligatur capulaverit, vel retorta unde palum aut sepes continetur capulaverit aut tres cambortus involaverit aut excervicaverit....).") Der obere geflochtene Teil spielt hierbei eine bedeutungsvolle Rolle. Weniger deutlich, wenn auch mit dem Voranstehenden zu vereinbaren, ist die entsprechende Schilderung im Ripuarischen Gesetz( Tit. 43 und 70). In dem etwas jüngeren bajuwarischen Gesetz( X cap. 17) wird das Flechtband etorcartea Ettergerte, Zaungerte genannt. Es geht daraus hervor, daß die obere Gerte( superior virga) eine besondere Bedeutung bei diesem an und für sich wenig Widerstand bietenden Zaun hat. Auf alten Holzschnitten kommt er oft vor. In dem Buch von Adolf Bartels, Der Bauer in der deutschen Vergangenheit, Leipzig, 1900, finde ich ihn z. B. viermal( Abb. 31, 46, 79, 108), zumeist mit zwei gegeneinander geflochtenen Gerten. Hingewiesen auf diese absonderliche Zaunbildung hat, soweit ich sehe, zuerst Karl Rhamm( Urzeitliche Bauernhöfe im
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) Kn. J. Clement, Forschungen über das Recht der Salischen Franken vor und in der Königszeit, Berlin 1879 S. 172.