Heft 
(1926) 35
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gewinnen konnte, daß es später von allen Städten aus der Nachbar­schaft, die ihre Rechte von Spandau holen sollten, das seine von Brandenburg aus erhielt.

Es sind über die verschiedene Herkunft der Rechte scharfsinnige Untersuchungen angestellt, die indessen meines Erachtens auf die geographische Lage nicht genügend Rücksicht genommen haben. Der Barnim ist trotz der schmalen Enge bei Berlin geographisch und geschichtlich mehr vom Havelland als vom Teltow abhängig gewesen. Eine eingehendere Untersuchung der Siedlungs- und agrarwirtschaft­lichen Verhältnisse, die an dieser Stelle unmöglich ist, würde den Nachweis leicht erbringen können. Der natürliche politische Brenn­punkt der Gebiete wurde bald unter Albrechts des Bären nächsten Nachfolgern Spandau, nachdem die Altstadt Brandenburg durch die Anlage der Neustadt ihr altes Ansehen verloren und nur noch historische Bedeutung hatte. Spandau wurde allerdings, wie es Krabbo sehr einleuchtend dargelegt hat, sehr schnell durch die Entwicklung Berlins gelähmt 10)! Berlin aber als Barnimstadt hätte sein Recht auch von Spandau beziehen müssen; statt dessen aber erscheint hier ganz plötzlich Brandenburg als Mutterstadt. Da in der bekannten Urkunde von 123211) ausdrücklich der Teltow, der Glin und der Barnim auf Spandau verwiesen werden, so dürfte die bereits früher ausgesprochene Vermutung, daß Berlin bereits vor 1232 Stadt geworden sei und sein Recht von Brandenburg erhalten habe, nicht ganz von der Hand zu weisen sein. Durch die Gründung der civitas nova Brandenburg, die 1196 zum ersten Male erwähnt, aber die sicher früher entstanden war, wurde die Zauche ebenso an das Havelland angekettet wie in Berlin- Cölln der Teltow an den Barnim. Die Neu­stadt Brandenburg, die wohl sicher von Albrecht dem Bären zwischen 1134 und 1170- gegründet war, bildete die natürliche Hauptstadt der Zauche, von der die Dorfformen verraten es­Beziehungen zum Teltow geknüpft wurden. Hier bot die Spreelinie mit dem Brückenkopf Cölln eine natürliche Schranke. Es lag im Interesse des Markgrafen, an dieser Stelle Fuß zu fassen, indessen nicht in dem kleinen, durch Geländeschwierigkeiten beengten Cölln, sondern in dem nur durch die schmale Spree getrennten Berlin, dessen Bewidmung mit Brandenburger Recht umso natürlicher er­scheint, als Spandau zwar um 1160 schon als eine Burg, aber noch nicht als Stadt und Markt vorhanden war. Erst 1232 erhielt es Stadtrechte mit dem Vorrecht, den übrigen Landen Barnim, Glin und Teltow eine Mutterstadt zu sein. Daß Berlin in diesem Jahre sein Recht von der Stadt Brandenburg erhielt, spricht schon allein für seine Bedeutung vor dieser Zeit. Das läßt sich urkundlich nicht nachweisen, sondern ist eine Annahme, die sich mit einiger Wahr­scheinlichkeit aus der politischen Lage ergibt, die aber durch die Siedlungsverhältnisse nahezu zur Gewißheit wird, wenn auch in Einzelheiten noch manches aufzuklären bleibt.

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also

Untersuchen wir zunächst einmal, ob sich noch im weiteren Umkreise Siedlungen aus der vorkolonisatorischen Zeit nachweisen lassen, was es für Siedlungen sind, und wie sie sich zum Gelände

10) Krabbo, a. a. O. S. 258 f.

11) Ich zitiere nach Voigt u. Fidizin Urkunden- Buch zur Berlinischen Chronik, Berlin 1880.