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15. (6. ordentliche) Versammlung des XIII. Vereinsjahres.
des Griffes bedarf, oder sie ist stabförmig, so daß ein besonders gegossener Griff übergesteckt und mit Nieten befestigt werden kann.
Von der ersteren Form kanu leider ein vollständiges Exemplar aus der Mark nicht vorgezeigt werden. Die Auflagen sind, da sie organischer Natur waren, vermodert und abgebröckelt.
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Von den besonders gegossenen Klingen haben sich die meisten am Griff erhalten. Sie zeigen alle einen gewissen Formengeschmack. Das die Klinge umfassende und mit derselben vernietete Ende ist teils gar nicht, teils nur wenig, zu einem Handschutz, Parierstück, ausgebildet. Der Griffstab ist in der Regel in der Mitte etwas verdickt; das Griff- Ende — der Knopf — ist sehr verschieden gestaltet. An den vorliegenden