Demerthin untertan. Dies mehrfache, oft nicht ganz geklärte Dienstverhältnis gab zu harten Mißständen und zu ernsten Streitigkeiten zwischen den Lehnsherren häufigen Anlaß. Darunter litten selbstverständlich auch die Lehnsbauern. So mag L ganz allmählich in ihnen der Wunsch erwachsen sein, das Unter- Z tanenverhältnis bei passender Gelegenheit zu lösen. Schon um Z 1770 zu Carl Ludwigs Zeiten glaubten sie eine Lösung erreichen j zu können, denn sie hatten es wegen der zu entrichtenden vollen ! Kornpächte zu einer Klage vor dem Kammergericht kommen lassen. Allein dieser Prozeß zog sich jahrzehntelang hin, ohne daß eine Entscheidung erfolgte. Auch dem wiederholten Drängen der Bauern auf eine endgültige Lösung ihrer Untertanenpflichten ^ wurde nicht stattgegeben, da Carl Ludwig v. Blumenthal 1772 starb und sein Nachfolger Hans Adam Gottlob Christoph Wilhelm v. Blumenthal npch minderjährig war. Erst im Juli 1799 ist ein Erbverkauf zustande gekommen, der dann bereits Martini des Jahres in Kraft trat. Da in den beiden Dörfern die Ge- . meinheitsteilung bereits durchgeführt war, so konnten sich die ^ Bauern separieren und jeder auf seinem Grund und Boden auf-
- bauen. Ueber einzelne Punkte des Kaufvertrages, die den Bauern noch drückend und beschwerlich erschienen, haben sie am 11. November mit dem Lehnsherrn noch einmal verhandelt und die Erleichterung bzw. Beseitigung erreicht. Die vollständige Befreiung von den ihnen noch verbliebenen Pflichten und die freie Verfügung über ihren Besitz erhielten die Bauern erst im Jahre 1818 nach abermaliger Zahlung einer Geldsumme. Es zeugt von dem Fleiß, Selbstbewußtsein und der Zähigkeit der Lehnbauern, daß sie die verhältnismäßig hohen Lösegelder sofort zu
- zahlen bereit und fähig waren. Berücksichtigt man, daß etwa um 1806 ein Zweihüfnerhof rund 2000 rthlr. wert war, so muß
: man dem Mut und Unternehmungssinn der Bauern Bewun-
i derung zollen. Die Nachkommen von manchen bei dem Erbkaufe beteiligten Gemeindegliedern aus Vehlow und Brüsenhagen sitzen heute noch auf der von ihren Vorvätern erworbenen Scholle. Möge ihr Vorbild ihnen die Kraft geben, allen Verhängnissen und Mächten weiterhin Trotz zu bieteu und auf freier Scholle freie, ; tüchtige, gottesfürchtige Männer zu bleiben, die sich der j Pflichten gegen ihre Volksgenossen und ihr Vaterland jederzeit bewußt sind.
III.
Ich lasse nunmehr den Wortlaut des Erbkaufvertrages folgen. Geschehen zu Vehlow, den 9. Juli 1799.
Es erscheinen die sämtlichen Mitglieder, derer Gemeinden zu Vehlow und Brüsenhagen in Person, namentlich