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Ein Studium im Ausland
Wir möchten nochmals klarstellen: Grundsätzlich hat jeder Student die Möglichkeit, sich an einer ausländischen Hochschule für ein Voll- oder Teilstudium zu bewerben.
Als Einzelbewerber(free mover) muß er sich um alle zu erledigenden Formalitäten selbst kümmern(Zulassung, Sprachtest, Finanzierung, Visum, Wohnheim etc.), er muß die Initiative schon hier an der BLH sebst ergreifen und nicht warten, bis er für ein Auslandsstudium nominiert wird, Sein Leistungsbild sollte ein erfolgreiches Auslandsstudium garantieren. Daneben gibt es die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Förderungsmitteln und Stipendienprogrammen.
Neben das traditionelle System der Ausschreibung mit Einzelbewerbung und zentraler Auswahl treten zunehmend Programme, für die Initiative und Förderungsentscheidung weitgehend bei der HS, beim Fachbereich und beim einzelnen Hochschullehrer liegen. Eine der bedeutendsten Fördereinrichtungen in der BRD ist der Deutsche Akademische Austauschdienst(DAAD), der die Finanzmittel größtenteils aus dem Haushalt des Bundesministeriums für Bildung und Wissenschaft bezieht.
Die Auswahl unter den Bewerbern für ein Stip erfolgt durch eine unabhängige Kommission von Hochschullehrern. Wesentliches Entscheidungskriterium ist die fach- und studienbezogene sowie persönliche Eignung, belegt vor allem durch die akademischen Leistungsnachweise, die Gutachten der HSL und die Beschreibung des Studien- oder Forschungsvorhabens. Häufig werden die Bewerber zur persönlichen Vorstellung eingeladen. DAAD-Stipendien sind Leistungsstipendien, nur so kann gesichert werden, daß die international bekannten Hochschulen jährlich die in Konkurrenz mit anderen ausländischen Bewerbern stehenden Studenten des DAAD aufnehmen.
Die Entscheidung der Kommission wird im Falle der Ablehnung dem Bewerber gegenüber nicht begründet,
Im folgenden stellen wir DAAD-Stipendien für Studierende und DAAD-Stipendien für Graduierte und Promovierte in ausgewählten Positionen des umfangreichen Förderungsprogramms vor. Details können nur im Gespräch bzw. bei intensiver Lektüre der vollständigen Programme geklärt werden. DAAD- Stipendien für Studierende:
Aufruf
An interessierte Studenten zur Unterstützung der Arbeit unserer Erziehungsberatungsstelle. Die Erziehungsberatungsstelle der Brandenburgischen Landeshochschule sucht interessierte Studenten der Fachbereiche Germanistik und Mathematik, die Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche bzw. Rechenschwäche helfen wollen. Diese Studenten werden dann in die individuelle Arbeit mit Kindern, welche Probleme haben, einbezogen. Bitte melden Sie sich im Fachbereich Psychologie bis zum 23. April unter folgender Telefonnummer zu einer ersten Absprache an: 910 793.
Dr. L. Marschner Leiter der Erziehungsberatungsstelle
Bitte melden!
Die Anglistikstudentinnen der Gesamthochschule Kassel planen für den Zeitraum vom 5, bis 9. Juni 1991 ein Anglistik/Amerikanistik Treffen(meeting, kongress, session etc.).
Inhaltliche Vorstellungen, Eckpunkte des Programms usw. sind beim Studentenrat(F 118) einzusehen.
Report- Moderator Alt spricht
Dr. Franz Alt, bekannt als Moderator des politischen Fernsehmagazins Report” und Autor mehrerer erfolgreicher Bücher ist am 21. April 1991 Gast der Wissenschaftlichen Allgemeinbibliothek Potsdam. Bei einer Sonntagsmatinee spricht er im Haus des Kulturbundes zum Thema”Der neue Jesus- die größte Chance für die Menschheit”. Kartenvorbestellungen sind in der Bibliothek am Platz der Einheit ab sofort möglich.
(Tel. 329 276)
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1. Allgemeine Hinweise
- Bewerbungsberechtigt sind alle vollimmatrikulierten Studierenden.
- Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung in ihrem gewählten Studienfach mindestens im 3.Semester studieren.
= Das Grundstudium muß vor Studienanftritt abgeschlossen sein. Zwischenprüfungen und alle vorgeschriebenen Prüfungen für das erste und zweite Studienjahr müssen erfolgreich abgelegt worden sein.
- Den Bewerbungen müssen Gutachten der HSLehrer beigefügt werden. Sie sind als vertrauliche Stellungnahmen in verschlossenen Umschlägen beizufügen.
= Sämtliche belegte Lehrveranstaltungen und abgelegte Prüfungen sind mit Angabe der Noten aufzuführen und durch das Prüfungsamt zu bestätigen.
= Das Sprachzeugnis sollte möglichst von einem ausländischen Lektor der HS ausgestellt werden. Die Sprachkundigenprüfung!la wird akzeptiert. Für die USA, Kanada, Australien und Neuseeland ist die Ablegung des TOEFL erforderlich.
= Bewerbungen sind über das AAA der HS direkt an den DAAD in Bonn zu senden. Die Termine sind*Ausschlußtermine”- danach"geht nichts mehr”!
= Eine feste Altersgrenze besteht nicht, sofern sie nicht in bestimmten Programmen ausdrücklich festgelegt wurde, Es werden aber nur Bewerber berücksichtigt, die"noch den größten Teil ihrer beruflichen Tätigkeit vor sich haben”(vergl. Auslandsstipendien 1991/1992, S. 19).
- Neben anderen Unterlagen ist ein gut vorbereiteter, dem Semesterstand entspre
Cchender Studienplan vorzulegen, der das an
gestrebte Ziel fixiert und möglichst mit einem
Hauptfachlehrer der Heimat-Hochschule ab
gesprochen wurde( auf der Grundlage des
Vorlesungsverzeichnisses der Gasthochschule). 2. Stipendienleistungen
= Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Die Studiengebühren, Reisekosten, vorbehaltlich Versicherungskosten, können gezahlt werden,
= Die monatlichen Stip-Raten reichen nicht immer zur vollen Bestreitung der Lebenshaltungskosten aus. Eine gewisse Eigenleistung kann notwendig werden.
3. Bewerbungsunterlagen
a) Bewerbungsformulare mit Fotografien (Maschinenschrift)
b) Maschinengeschriebener, lückenloser Lebenslauf und Studiengang
c) Ausführlicher Studienplan
da) 2 Sutachten neueren Datums von 2 Hochschut lehren.
e) Auflistung sämtlicher bisher besuchter Ubungsund Seminarveranstaltungen mit Notenangabe und Bestätigung durch das Rektorat für Studienangelegenheiten oder das AAA
f) Kopien von HS- Zeugnissen
9) Zeugnis über Kenntnisse der entsprechenden Unterrichtssprache aktuellen Datums
- Bewerbungen können nur über das AAA bzw. Rektorat für Studienangelegenheiten mit den entsprechenden Bewerbungsformularen des DAAD eingereicht werden. Unvollständige Unterlagen werden vom DAAD nicht berücksichtigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt beim Bewerber.
= Zwischen Abgabe der Unterlagen und endgültiger Auswahl können bis zu 6 Monate liegen.
= Nacheeiner Stipendienzusage muß ein ärztliches Gesundheitszeugnis nachgereicht werden.
= Ein DAAD-Stipendium und eine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln(z.B. BAföG) können in der Regel nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.
Fortsetzung in der nächsten Ausgabe.
A. Bürger Akademisches Auslandsamt
Informationen zum Studentenwerk Potsdam
Seit dem 1.1.1991 arbeitet das Studentenwerk Potsdam. Kommissarische Geschäftsführerin ist Frau Bänsch. Durch den Verwaltungsrat, dem neben nichtstudentischen Hochschulangehörigen auch Studenten mit beschließender Stimme angehören, wurde sie als Geschäftsführerin des Studentenwerkes Potsdam dem Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg vorgeschlagen.
"Das Studentenwerk Potsdam hat die Aufgabe, für die Studierenden der
1. Brandenburgischen Landeshochschule
2. Hochschule für Film und Fernsehen Dienstleistungen auf sozialem, wirtschaftlichem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiet zu erbringen."(Auszug aus der vorläufigen Satzung des Studentenwerkes Posdam)
In erster Linie sind damit natürlich die Fragen Wohnheime, Mensenversorgung und BAföG gemeint, die durch das Studentenwerk bearbeitet und verwaltet werden.
Nach den bisher durchgeführten 2 Sitzungen des Verwaltungsrates und einem Gespräch zwischen der kommissarischen Geschäftsführerin Frau Bänsch und den studentischen Vertretern im Verwaltungsrat gibt es folgende Fakten:
A
1. Auf Vorschlag der kommissarischen Geschäftsführerin und der Zustimmung durch den Verwaltungsrat gelten folgende Mietsätze, die durch den Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu bestätigen sind:
Jan. 91- März 91 je 10,-- DM pro Monat April 91- Sept. 91 je 50,-- DM pro Monat
Über die Mietsätze ab Okt. 91 wird in den nächsten Monaten entschieden.
2. Die bisher bezahlte Kaution von 50,-- DM des 1. Studienjahres bleibt bis zur Beendigung des Mietverhältnisses in der Hand des Studentenwerkes und wird danach wieder ausgezahlt, Ab Studienjahr 91/92 ist durch die neu hinzu kommenden Studenten, welche einen Wohnheimplatz bekommen, gleichfalls eine Kaution beim Studentenwerk zu hinterlegen.
3. Auf der Vorstandstagung des Dachverbandes der Studentenwerke der BRD am 4./5. April 91 in Dresden soll über eine Form der Mietverträge nachgedacht werden, so daß nach Bestäfigung durch die Verwaltungsratsmitglieder des Studentenwerkes Potsdam diese Mietverträge auch hier geltend gemacht werden können.
4. Die semesterweise zu zahlenden Sozialbeiträge des einzelnen Studenten an das Studentenwerk (sie dienen neben anderen Einnahmequellen der Finanzierung des Studentenwerkes) sollten nach Ansicht der kommissarischen Geschäftsführerin erst ab dem Studienjahr 91/92(Herbstsemester 91) zu entrichten sein.
Die Punkte 2 und 4 sind bisher nur getragen von der
kommissarischen Geschäftsführerin, Frau Bänsch.
Es sind Richtlinien, die jedoch bisher nicht durch
den Verwaltungsrat bestätigt wurden. Somit ist eine
Mitbestimmung durch uns Studenten weiterhin
gesichert, auch in Fragen der Mieten ab Oktober
‘91.
Euer StuRa
Nr.08/91