Heft 
(1.1.2019) 08
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Ein Studium im Ausland

Wir möchten nochmals klarstellen: Grundsätzlich hat jeder Student die Möglichkeit, sich an einer ausländischen Hochschule für ein Voll- oder Teilstu­dium zu bewerben.

Als Einzelbewerber(free mover) muß er sich um alle zu erledigenden Formalitäten selbst kümmern(Zu­lassung, Sprachtest, Finanzierung, Visum, Wohn­heim etc.), er muß die Initiative schon hier an der BLH sebst ergreifen und nicht warten, bis er für ein Auslandsstudium nominiert wird, Sein Leistungsbild sollte ein erfolgreiches Auslandsstudium ga­rantieren. Daneben gibt es die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Förderungsmitteln und Sti­pendienprogrammen.

Neben das traditionelle System der Ausschreibung mit Einzelbewerbung und zentraler Auswahl treten zunehmend Programme, für die Initiative und För­derungsentscheidung weitgehend bei der HS, beim Fachbereich und beim einzelnen Hochschul­lehrer liegen. Eine der bedeutendsten Förderein­richtungen in der BRD ist der Deutsche Akademi­sche Austauschdienst(DAAD), der die Finanzmittel größtenteils aus dem Haushalt des Bundesministe­riums für Bildung und Wissenschaft bezieht.

Die Auswahl unter den Bewerbern für ein Stip erfolgt durch eine unabhängige Kommission von Hochschullehrern. Wesentliches Entscheidungskri­terium ist die fach- und studienbezogene sowie persönliche Eignung, belegt vor allem durch die akademischen Leistungsnachweise, die Gutach­ten der HSL und die Beschreibung des Studien- oder Forschungsvorhabens. Häufig werden die Bewer­ber zur persönlichen Vorstellung eingeladen. DAAD-Stipendien sind Leistungsstipendien, nur so kann gesichert werden, daß die international be­kannten Hochschulen jährlich die in Konkurrenz mit anderen ausländischen Bewerbern stehenden Stu­denten des DAAD aufnehmen.

Die Entscheidung der Kommission wird im Falle der Ablehnung dem Bewerber gegenüber nicht be­gründet,

Im folgenden stellen wir DAAD-Stipendien für Stu­dierende und DAAD-Stipendien für Graduierte und Promovierte in ausgewählten Positionen des um­fangreichen Förderungsprogramms vor. Details können nur im Gespräch bzw. bei intensiver Lektüre der vollständigen Programme geklärt werden. DAAD- Stipendien für Studierende:

Aufruf

An interessierte Studenten zur Unterstützung der Arbeit unserer Erziehungsberatungsstelle. Die Er­ziehungsberatungsstelle der Brandenburgischen Landeshochschule sucht interessierte Studenten der Fachbereiche Germanistik und Mathematik, die Schülern mit Lese-Rechtschreib-Schwäche bzw. Rechenschwäche helfen wollen. Diese Stu­denten werden dann in die individuelle Arbeit mit Kindern, welche Probleme haben, einbezogen. Bitte melden Sie sich im Fachbereich Psychologie bis zum 23. April unter folgender Telefonnummer zu einer ersten Absprache an: 910 793.

Dr. L. Marschner Leiter der Erziehungsberatungsstelle

Bitte melden!

Die Anglistikstudentinnen der Gesamthochschule Kassel planen für den Zeitraum vom 5, bis 9. Juni 1991 ein Anglistik/Amerikanistik Treffen(meeting, kongress, session etc.).

Inhaltliche Vorstellungen, Eckpunkte des Pro­gramms usw. sind beim Studentenrat(F 118) einzu­sehen.

Report- Moderator Alt spricht

Dr. Franz Alt, bekannt als Moderator des politischen Fernsehmagazins Report und Autor mehrerer er­folgreicher Bücher ist am 21. April 1991 Gast der Wissenschaftlichen Allgemeinbibliothek Potsdam. Bei einer Sonntagsmatinee spricht er im Haus des Kulturbundes zum ThemaDer neue Jesus- die größte Chance für die Menschheit. Kartenvorbestellungen sind in der Bibliothek am Platz der Einheit ab sofort möglich.

(Tel. 329 276)

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1. Allgemeine Hinweise

- Bewerbungsberechtigt sind alle vollimmatrikulierten Studierenden.

- Bewerber müssen zum Zeitpunkt der Bewer­bung in ihrem gewählten Studienfach minde­stens im 3.Semester studieren.

= Das Grundstudium muß vor Studienanftritt abge­schlossen sein. Zwischenprüfungen und alle vor­geschriebenen Prüfungen für das erste und zweite Studienjahr müssen erfolgreich abgelegt worden sein.

- Den Bewerbungen müssen Gutachten der HS­Lehrer beigefügt werden. Sie sind als vertrauli­che Stellungnahmen in verschlossenen Um­schlägen beizufügen.

= Sämtliche belegte Lehrveranstaltungen und abgelegte Prüfungen sind mit Angabe der No­ten aufzuführen und durch das Prüfungsamt zu bestätigen.

= Das Sprachzeugnis sollte möglichst von einem ausländischen Lektor der HS ausgestellt wer­den. Die Sprachkundigenprüfung!la wird ak­zeptiert. Für die USA, Kanada, Australien und Neuseeland ist die Ablegung des TOEFL erfor­derlich.

= Bewerbungen sind über das AAA der HS direkt an den DAAD in Bonn zu senden. Die Termine sind*Ausschlußtermine- danach"geht nichts mehr!

= Eine feste Altersgrenze besteht nicht, sofern sie nicht in bestimmten Programmen ausdrücklich festgelegt wurde, Es werden aber nur Bewerber berücksichtigt, die"noch den größten Teil ihrer beruflichen Tätigkeit vor sich haben(vergl. Aus­landsstipendien 1991/1992, S. 19).

- Neben anderen Unterlagen ist ein gut vorbereiteter, dem Semesterstand entspre­

Cchender Studienplan vorzulegen, der das an­

gestrebte Ziel fixiert und möglichst mit einem

Hauptfachlehrer der Heimat-Hochschule ab­

gesprochen wurde( auf der Grundlage des

Vorlesungsverzeichnisses der Gasthochschule). 2. Stipendienleistungen

= Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt. Die Studiengebühren, Reisekosten, vorbehaltlich Versicherungskosten, können gezahlt werden,

= Die monatlichen Stip-Raten reichen nicht im­mer zur vollen Bestreitung der Lebenshaltungs­kosten aus. Eine gewisse Eigenleistung kann notwendig werden.

3. Bewerbungsunterlagen

a) Bewerbungsformulare mit Fotografien (Maschinenschrift)

b) Maschinengeschriebener, lückenloser Lebens­lauf und Studiengang

c) Ausführlicher Studienplan

da) 2 Sutachten neueren Datums von 2 Hochschut lehren.

e) Auflistung sämtlicher bisher besuchter Ubungs­und Seminarveranstaltungen mit Notenanga­be und Bestätigung durch das Rektorat für Studienangelegenheiten oder das AAA

f) Kopien von HS- Zeugnissen

9) Zeugnis über Kenntnisse der entsprechenden Unterrichtssprache aktuellen Datums

- Bewerbungen können nur über das AAA bzw. Rektorat für Studienangelegenheiten mit den entsprechenden Bewerbungsformularen des DAAD eingereicht werden. Unvollständige Un­terlagen werden vom DAAD nicht berücksich­tigt. Die Verantwortung für die Vollständigkeit liegt beim Bewerber.

= Zwischen Abgabe der Unterlagen und endgül­tiger Auswahl können bis zu 6 Monate liegen.

= Nacheeiner Stipendienzusage muß ein ärztliches Gesundheitszeugnis nachgereicht werden.

= Ein DAAD-Stipendium und eine Förderung aus anderen öffentlichen Mitteln(z.B. BAföG) kön­nen in der Regel nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.

Fortsetzung in der nächsten Ausgabe.

A. Bürger Akademisches Auslandsamt

Informationen zum Studentenwerk Potsdam

Seit dem 1.1.1991 arbeitet das Studentenwerk Pots­dam. Kommissarische Geschäftsführerin ist Frau Bänsch. Durch den Verwaltungsrat, dem neben nichtstudentischen Hochschulangehörigen auch Studenten mit beschließender Stimme angehören, wurde sie als Geschäftsführerin des Studentenwer­kes Potsdam dem Minister für Wissenschaft, For­schung und Kultur des Landes Brandenburg vorge­schlagen.

"Das Studentenwerk Potsdam hat die Aufgabe, für die Studierenden der

1. Brandenburgischen Landeshochschule

2. Hochschule für Film und Fernsehen Dienstleistungen auf sozialem, wirtschaftlichem, gesundheitlichem und kulturellem Gebiet zu erbrin­gen."(Auszug aus der vorläufigen Satzung des Stu­dentenwerkes Posdam)

In erster Linie sind damit natürlich die Fragen Wohn­heime, Mensenversorgung und BAföG gemeint, die durch das Studentenwerk bearbeitet und ver­waltet werden.

Nach den bisher durchgeführten 2 Sitzungen des Verwaltungsrates und einem Gespräch zwischen der kommissarischen Geschäftsführerin Frau Bänsch und den studentischen Vertretern im Ver­waltungsrat gibt es folgende Fakten:

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1. Auf Vorschlag der kommissarischen Geschäftsführerin und der Zustimmung durch den Verwaltungsrat gelten folgende Mietsätze, die durch den Minister für Wissenschaft, For­schung und Kultur zu bestätigen sind:

Jan. 91- März 91 je 10,-- DM pro Monat April 91- Sept. 91 je 50,-- DM pro Monat

Über die Mietsätze ab Okt. 91 wird in den näch­sten Monaten entschieden.

2. Die bisher bezahlte Kaution von 50,-- DM des 1. Studienjahres bleibt bis zur Beendigung des Mietverhältnisses in der Hand des Studenten­werkes und wird danach wieder ausgezahlt, Ab Studienjahr 91/92 ist durch die neu hinzu kom­menden Studenten, welche einen Wohnheim­platz bekommen, gleichfalls eine Kaution beim Studentenwerk zu hinterlegen.

3. Auf der Vorstandstagung des Dachverbandes der Studentenwerke der BRD am 4./5. April 91 in Dresden soll über eine Form der Mietverträge nachgedacht werden, so daß nach Bestäfi­gung durch die Verwaltungsratsmitglieder des Studentenwerkes Potsdam diese Mietverträge auch hier geltend gemacht werden können.

4. Die semesterweise zu zahlenden Sozialbeiträge des einzelnen Studenten an das Studentenwerk (sie dienen neben anderen Einnahmequellen der Finanzierung des Studentenwerkes) sollten nach Ansicht der kommissarischen Geschäfts­führerin erst ab dem Studienjahr 91/92(Herbst­semester 91) zu entrichten sein.

Die Punkte 2 und 4 sind bisher nur getragen von der

kommissarischen Geschäftsführerin, Frau Bänsch.

Es sind Richtlinien, die jedoch bisher nicht durch

den Verwaltungsrat bestätigt wurden. Somit ist eine

Mitbestimmung durch uns Studenten weiterhin

gesichert, auch in Fragen der Mieten ab Oktober

91.

Euer StuRa

Nr.08/91