A
Herzlichen
Glückwunsch
zum 50. Geburtstag:
Ingrid Behrend, Fachbereich Geographie
Dr. Wolfgang Regenstein, Fachbereich Physik Jürgen Spindler, Fachbereich Chemie
zum 25jährigen Dienstjubiläum:
Evelyn Spur, Hochschulbibliothek
zum 15Jährigen Dienstjubiläum:
Barbara Trampe, Fachbereich Biologie
Der Personalrat empfiehlt
Bei anstehenden Strukturveränderungen bzw. bei der Ausgliederung von Struktureinheiten sollten keine neuen Arbeitsverträge eingegangen werden, sondern auf Uberleitungsverträge bzw. Anderungsverträge bestanden werden,
Bei Kündigungsverfahren In der vom Land übernommenen Einrichtung(BLH) gelten u.E. nicht erst die Beschäftigungszeiten ab 3. 10. 1990, sondern die tatsächlichen Beschäftigungszeiten im öffentliChen Dienst...
Parkexkursion
Der Fachbereich Pädagogik(Arbeitsbereich Hochschuldidaktik/Umwelterziehung) führt am Dienstag, dem 7. Mal um 5.00 Uhr(frühl) ab Grünes Gitter im Rahmen der Umwelterziehung eine etwa zweistündige Parkexkursion durch, die besonders der Vermittlung von Formenkenntnissen(TiereSchwerpunkt Vogelstimmen-, Pflanzen) dient.
Da der Teilnehmerkreis begrenzt werden muß, wird um telefonische Anmeldung(910 780) gebeten. Die Exkursion endet am Neuen Palais und steht allen Hochschulangehörigen offen.
Prorektor Doz. Dr. Berndt
Pressekonferenz im Landtag
In der am 17. April veranstalteten Landespressekonferenz bestand u. a. die Möglichkeit, Informationen zum gerade fertig gestellten Entwurf des Hochschulgesetzes zu erhalten. Kompetente Auskünfte gab der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Hinrich Enderlein, Das brandenburgische Kabinett brachte als erstes der östlichen Bundesländer den Entwurf für ein Hochschulgesetz In den Landtag ein. Minister Enderlein zeigte sich zuversichtlich, daß das Gesetz noch vor der Sommerpause verkündet werden kann. Dies hätte dann die dringend notwendige Einkehr von Rechtssicherheit an den Hochschulen in Brandenburg zur Folge. Betont wurde noch einmal, daß sich das hier geltende Hochschulrecht erst nach 3 Jahren in Einklang mit dem Hochschulrahmengesetz der BRD befinden wird. In dieser Übergangszeit wird es Ausnahmeregelungen geben, die z.B. Hausberufungen betreffen. Der Minister unterstrich auf Anfrage diese den habilitierten Wissenschaftlern offenstehende Möglichkeit, verwies auf ihre schriftliche Verankerung und den Wunsch nach deren Nutzung.
Wesentliches Kennzeichen des 110 Paragraphen umfassenden Gesetzentwurfes ist seine kompakte Form, In der alle Hochschuleinrichtungen Berücksichtigung finden. P.GSörlich
Interessanter Dialog...
mit Mr. Kornblum(links neben Prof, Badtke)
Am 16. April besuchte Mr. Kornblum, künftiger Botschafter der USA in Warschau, den Fachbereich Sozialwissenschaften und stand dort den Studenten des entsprechenden Diplom-Studienganges ca. 1 Stunde für eine Gesprächsrunde zur Verfügung. In seiner kurzen Vorstellung erklärte der Diplomat, daß sein Spezialgebiet die europäische Sicherheitspolitik sei, die er als existentielle Frage der Außenpolitik seines Landes beschrieb. Er verwies mehrmals auf die Notwendigkeit der Erarbeitung einer Definition"europäische Sicherheit”, die alle sich angesichts der Entwicklungen in Europa neu ergebenden Aspekte berücksichtigen müsse. Besonders zu diesem großen Komplex Sicherheitspolitik artikulierten die Studenten Fragen, so z.B. die nach einer Veränderung der Rolle und der Zusammensetzung der NATO. Hierzu erläuterte Mr. Kornblum u.a,, daß dieses Bündnis eine militärische Integration schaffe(immer unter der Voraussetzung der notwendigen Existenz nationaler Armeen), daß es einen Ausgleich zwischen Europa und dem politischen sowie militärischen Potential der SU darstelle und daß es indessen eine Anzahl von Botschaftern osteuropäischer Staaten(auch der SU) bei der
Foto: Tribukeit
NATO gäbe, eine Erweiterung der NATO- Mitglieder durch diese Staaten nicht vorgesehen sel, Die drei Säulen der Sicherheitspolitik benannte er wie folgt: NATO- EG- KSZE. Obwohl eine ganze Menge sehr interessanter Fragen gestellt wurden wie z. B. die nach der Beurteilung der Lage in der SU sowie zur Terrorismusbekämpfung, zum Flüchtlingsproblem usw., deren Beantwortung hier durchaus lohnend wäre darzustellen, möchte ich an dieser Stelle nur noch einen Diskussionspunkt erwähnen. Etwas provokativ wurde gefragt, ob denn sein Land den länderübergreifenden Integrationsprozeß in Europa tatsächlich so uneingeschränkt begrüße oder ob man nicht auch eine stärkere wirtschaftliche Konkurrenz Europas für die USA fürchte. Dazu vertrat der Gast die Ansicht, daß Konkurrenz den wirtschaftlichen Aufschwung nur belebe, nicht etwa hemme- eine einleuchtende Antwort, die jedoch nicht über die der Entwicklung inhärenten Probleme hinwegtäuschen kann.
Diese Diskussion fand In einer sehr sachlichen AtmMmosphäre statt, in der US- amerikanische Standpunkte geäußert, jedoch nicht aufgedrängt wurden. P. Görlich
Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen- Ziele und
Voraussetzungen
Seit Oktober 1990 wird dieses Mittel einer präventiven Arbeitsmarktpolitik an der Brandenburgischen Landeshochschule Potsdam genutzt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es 103 bewilligte Stellen im Rahmen von 12 Projekten. Zwei weitere Projekte mit je fünf Stellen sind darüber hinaus beim Arbeitsamt Potsdam beantragt. Im folgenden sind einige wesentliche Fragen und Antworten zu Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zusammengestellt, Unter welcher Zielstellung werden Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen(ABM) durchgeführt? ABM entlasten den Arbeitsmarkt schnell und unmittelbar von Arbeitslosigkeit. Sie sind jedoch keine Alternative zur Schaffung nicht subventionierter Arbeitsverhältnisse, wohl aber eine zur Arbeitslosigkeit. Mit einer Förderung von ABM wird ein Teil der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit für sinnvolle und produktive Beschäftigung verwendet, der ansonsten für Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe zu zahlen wäre. Insofern sind Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein sehr wirksames Instrument, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der zugewiesenen Arbeitnehmer zu erhalten oder zu verbessern, Motivationsverlusten durch die Dauer der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, die Chancen einer dauerhaften Wiedereingliederung in Anschluß an die ABM zu verbessern.
Wer kann Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch
führen?
Bei der derzeitigen Rechtslage kommt die Durch
führung von ABM im Arbeitsamtsbezirk Potsdam für
folgende Träger(Träger ist, wer die Maßnahme für eigene Rechnung ausführt oder ausführen Iäßt) in
Betracht:
1. Juristische Personen des öffentlichen Rechts können derzeit gefördert werden, wenn durch die ABM strukturverändernde Maßnahmen Vorbereitet, ermöglicht oder ergänzt werden oder die soziale Infrastruktur verbessert wird oder sie
der Erhaltung oder der Verbesserung der Umwelt dienen.
Von dieser Voraussetzung kann nur abgewichen werden, wenn die Maßnahme überwiegend der Beschäftigung schwervermittelbarer Personen (siehe weitere Ausführungen) dient.
2. Unternehmen oder Einrichtungen des privaten Rechts, die gemeinnützige Zwecke verfolgen (Wohlfahrtsverbände, karitative Einrichtungen, gemeinnützige Vereine u.a.), zählen zum Kreis der grundsätzlich. förderungsfähigen Maßnahmeträger.
3. Sonstige Unternehmen oder Einrichtungen des privaten Rechts können bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen gefördert werden, wenn durch die zu fördernden Arbeiten der Arbeitsmarkt in wirtschafts- oder sozialpolitisch erwünschter Weise belebt wird,
Durch die zwingende Förderungsvoraussetzung
des öffentlichen Interesses bewegen sich die För
derungsmöglichkeiten in einem engeren Rahmen.
Welche wesentlichen Voraussetzungen müssen
erfüllt sein?
Zusätzlichkeit Förderungsfähig sind ausschließlich Maßnahmen, die sonst nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Von einer Förderung ausgenommen sind dabei Arbeiten, zu deren Durchführung der Träger auf Grund eines Gesetzes oder anderer Bindungen verpflichtet ist, Arbeiten, die ohne Verzug durchzuführen sind oder üblicherweise ohne Verzug durchgeführt werden, dürfen nicht gefördert werden. Zu den nicht förderungsfähigen Arbeiten gehören auch laufende Instandsetzungs, Unterhaltungs- und Verwaltungsarbeiten oder sonstige Arbeiten, die von der Sache her unaufschiebbar oder nach allgemeinen Rechts- und Verwaltungsgrundsätzen für eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung unerläßlich sind.
(Fortsetzung folgt.) N.R.
Nr.09/91