Heft 
(1.1.2019) 09
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A

Herzlichen

Glückwunsch

zum 50. Geburtstag:

Ingrid Behrend, Fachbereich Geographie

Dr. Wolfgang Regenstein, Fachbereich Physik Jürgen Spindler, Fachbereich Chemie

zum 25jährigen Dienstjubiläum:

Evelyn Spur, Hochschulbibliothek

zum 15Jährigen Dienstjubiläum:

Barbara Trampe, Fachbereich Biologie

Der Personalrat empfiehlt

Bei anstehenden Strukturveränderungen bzw. bei der Ausgliederung von Struktureinheiten sollten kei­ne neuen Arbeitsverträge eingegangen werden, sondern auf Uberleitungsverträge bzw. Anderungs­verträge bestanden werden,

Bei Kündigungsverfahren In der vom Land über­nommenen Einrichtung(BLH) gelten u.E. nicht erst die Beschäftigungszeiten ab 3. 10. 1990, sondern die tatsächlichen Beschäftigungszeiten im öffentli­Chen Dienst...

Parkexkursion

Der Fachbereich Pädagogik(Arbeitsbereich Hoch­schuldidaktik/Umwelterziehung) führt am Dienstag, dem 7. Mal um 5.00 Uhr(frühl) ab Grünes Gitter im Rahmen der Umwelterziehung eine etwa zweistün­dige Parkexkursion durch, die besonders der Ver­mittlung von Formenkenntnissen(Tiere­Schwerpunkt Vogelstimmen-, Pflanzen) dient.

Da der Teilnehmerkreis begrenzt werden muß, wird um telefonische Anmeldung(910 780) gebeten. Die Exkursion endet am Neuen Palais und steht allen Hochschulangehörigen offen.

Prorektor Doz. Dr. Berndt

Pressekonferenz im Landtag

In der am 17. April veranstalteten Landespresse­konferenz bestand u. a. die Möglichkeit, Informa­tionen zum gerade fertig gestellten Entwurf des Hochschulgesetzes zu erhalten. Kompetente Aus­künfte gab der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Hinrich Enderlein, Das brandenburgi­sche Kabinett brachte als erstes der östlichen Bun­desländer den Entwurf für ein Hochschulgesetz In den Landtag ein. Minister Enderlein zeigte sich zu­versichtlich, daß das Gesetz noch vor der Sommer­pause verkündet werden kann. Dies hätte dann die dringend notwendige Einkehr von Rechtssicherheit an den Hochschulen in Brandenburg zur Folge. Betont wurde noch einmal, daß sich das hier gel­tende Hochschulrecht erst nach 3 Jahren in Ein­klang mit dem Hochschulrahmengesetz der BRD befinden wird. In dieser Übergangszeit wird es Aus­nahmeregelungen geben, die z.B. Hausberufun­gen betreffen. Der Minister unterstrich auf Anfrage diese den habilitierten Wissenschaftlern offen­stehende Möglichkeit, verwies auf ihre schriftliche Verankerung und den Wunsch nach deren Nut­zung.

Wesentliches Kennzeichen des 110 Paragraphen umfassenden Gesetzentwurfes ist seine kompakte Form, In der alle Hochschuleinrichtungen Berücksichtigung finden. P.GSörlich

Interessanter Dialog...

mit Mr. Kornblum(links neben Prof, Badtke)

Am 16. April besuchte Mr. Kornblum, künftiger Bot­schafter der USA in Warschau, den Fachbereich Sozialwissenschaften und stand dort den Studen­ten des entsprechenden Diplom-Studienganges ca. 1 Stunde für eine Gesprächsrunde zur Verfü­gung. In seiner kurzen Vorstellung erklärte der Di­plomat, daß sein Spezialgebiet die europäische Sicherheitspolitik sei, die er als existentielle Frage der Außenpolitik seines Landes beschrieb. Er ver­wies mehrmals auf die Notwendigkeit der Erarbei­tung einer Definition"europäische Sicherheit, die alle sich angesichts der Entwicklungen in Europa neu ergebenden Aspekte berücksichtigen müsse. Besonders zu diesem großen Komplex Sicherheits­politik artikulierten die Studenten Fragen, so z.B. die nach einer Veränderung der Rolle und der Zusam­mensetzung der NATO. Hierzu erläuterte Mr. Korn­blum u.a,, daß dieses Bündnis eine militärische Inte­gration schaffe(immer unter der Voraussetzung der notwendigen Existenz nationaler Armeen), daß es einen Ausgleich zwischen Europa und dem poli­tischen sowie militärischen Potential der SU darstel­le und daß es indessen eine Anzahl von Botschaf­tern osteuropäischer Staaten(auch der SU) bei der

Foto: Tribukeit

NATO gäbe, eine Erweiterung der NATO- Mitglieder durch diese Staaten nicht vorgesehen sel, Die drei Säulen der Sicherheitspolitik benannte er wie folgt: NATO- EG- KSZE. Obwohl eine ganze Menge sehr interessanter Fragen gestellt wurden wie z. B. die nach der Beurteilung der Lage in der SU sowie zur Terrorismusbekämpfung, zum Flüchtlingsproblem usw., deren Beantwortung hier durchaus lohnend wäre darzustellen, möchte ich an dieser Stelle nur noch einen Diskussionspunkt erwähnen. Etwas pro­vokativ wurde gefragt, ob denn sein Land den länderübergreifenden Integrationsprozeß in Euro­pa tatsächlich so uneingeschränkt begrüße oder ob man nicht auch eine stärkere wirtschaftliche Konkurrenz Europas für die USA fürchte. Dazu ver­trat der Gast die Ansicht, daß Konkurrenz den wirt­schaftlichen Aufschwung nur belebe, nicht etwa hemme- eine einleuchtende Antwort, die jedoch nicht über die der Entwicklung inhärenten Proble­me hinwegtäuschen kann.

Diese Diskussion fand In einer sehr sachlichen At­mMmosphäre statt, in der US- amerikanische Stand­punkte geäußert, jedoch nicht aufgedrängt wur­den. P. Görlich

Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen- Ziele und

Voraussetzungen

Seit Oktober 1990 wird dieses Mittel einer prä­ventiven Arbeitsmarktpolitik an der Brandenbur­gischen Landeshochschule Potsdam genutzt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es 103 bewilligte Stel­len im Rahmen von 12 Projekten. Zwei weitere Pro­jekte mit je fünf Stellen sind darüber hinaus beim Arbeitsamt Potsdam beantragt. Im folgenden sind einige wesentliche Fragen und Antworten zu Ar­beitsbeschaffungsmaßnahmen zusammengestellt, Unter welcher Zielstellung werden Arbeitsbeschaf­fungsmaßnahmen(ABM) durchgeführt? ABM entlasten den Arbeitsmarkt schnell und unmit­telbar von Arbeitslosigkeit. Sie sind jedoch keine Alternative zur Schaffung nicht subventionierter Ar­beitsverhältnisse, wohl aber eine zur Arbeits­losigkeit. Mit einer Förderung von ABM wird ein Teil der Beiträge zur Bundesanstalt für Arbeit für sinnvol­le und produktive Beschäftigung verwendet, der ansonsten für Arbeitslosengeld oder Arbeitslosen­hilfe zu zahlen wäre. Insofern sind Arbeitsbeschaf­fungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein sehr wirksames Instrument, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der zugewiesenen Ar­beitnehmer zu erhalten oder zu verbessern, Motiva­tionsverlusten durch die Dauer der Arbeitslosigkeit entgegenzuwirken, die Chancen einer dauerhaf­ten Wiedereingliederung in Anschluß an die ABM zu verbessern.

Wer kann Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen durch­

führen?

Bei der derzeitigen Rechtslage kommt die Durch­

führung von ABM im Arbeitsamtsbezirk Potsdam für

folgende Träger(Träger ist, wer die Maßnahme für eigene Rechnung ausführt oder ausführen Iäßt) in

Betracht:

1. Juristische Personen des öffentlichen Rechts kön­nen derzeit gefördert werden, wenn durch die ABM strukturverändernde Maßnahmen Vor­bereitet, ermöglicht oder ergänzt werden oder die soziale Infrastruktur verbessert wird oder sie

der Erhaltung oder der Verbesserung der Umwelt dienen.

Von dieser Voraussetzung kann nur abgewichen werden, wenn die Maßnahme überwiegend der Beschäftigung schwervermittelbarer Personen (siehe weitere Ausführungen) dient.

2. Unternehmen oder Einrichtungen des privaten Rechts, die gemeinnützige Zwecke verfolgen (Wohlfahrtsverbände, karitative Einrichtungen, gemeinnützige Vereine u.a.), zählen zum Kreis der grundsätzlich. förderungsfähigen Maßnahmeträger.

3. Sonstige Unternehmen oder Einrichtungen des privaten Rechts können bei Vorliegen der sonsti­gen Voraussetzungen gefördert werden, wenn durch die zu fördernden Arbeiten der Ar­beitsmarkt in wirtschafts- oder sozialpolitisch er­wünschter Weise belebt wird,

Durch die zwingende Förderungsvoraussetzung

des öffentlichen Interesses bewegen sich die För­

derungsmöglichkeiten in einem engeren Rahmen.

Welche wesentlichen Voraussetzungen müssen

erfüllt sein?

Zusätzlichkeit Förderungsfähig sind ausschließlich Maßnahmen, die sonst nicht oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Von einer Förderung ausgenommen sind dabei Arbeiten, zu deren Durchführung der Träger auf Grund eines Gesetzes oder anderer Bindungen verpflichtet ist, Arbeiten, die ohne Verzug durchzuführen sind oder üblicherweise ohne Verzug durchgeführt werden, dürfen nicht gefördert werden. Zu den nicht förde­rungsfähigen Arbeiten gehören auch laufende In­standsetzungs, Unterhaltungs- und Verwaltungsar­beiten oder sonstige Arbeiten, die von der Sache her unaufschiebbar oder nach allgemeinen Rechts- und Verwaltungsgrundsätzen für eine ord­nungsgemäße Aufgabenerledigung unerläßlich sind.

(Fortsetzung folgt.) N.R.

Nr.09/91