Unruhe unter den Vorruheständlern der BCH Poflsdam
Warum diese betroffen und verärgert zugleich sind!
In der letzten Dezemberausgabe 1990(24.12.1990) der Hochschulzeitung“Oktober”(heute*Hochschulnachrichten”) und bei anderen Gelegenheiten hat die“Initiativgruppe Vorruhestand” der BLH Potsdam auf die soziale, rechtliche und psychische Situation dieser Kollegen aufmerksam gemacht, Dabei reklamieren sie die Interessen derjenigen Hochschulangehörigen, die auf der Grundlage der “Verordnung zur Gewährung von Vorruhestandsgeld“(erlassen von der Regierung Modrow und veröffentlicht im GBI der früheren DDR Teil 1, Nr. 7 vom 12. Februar 1990) im Herbst 1990 aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind.
Es handelt sich hier um ein Bestandsrecht, das nach Artikel 9 unter(2) des Einigungsvertrages*fortgeltendes Recht” ist und durch diesen und andere gesetzliche Bestimmungen nicht aufgehoben werden kann.
Die Hochschule hat mit denjenigen Mitarbeitern, die aufgrund von*Strukturveränderungen” aus dem Hochschuldienst ausgeschieden sind, eine Vereinbarung abgeschlossen, die unter den damaligen Gegebenheiten als fair und arbeitsrechtlich ausgewogen angesehen werden kann. Unsere Bemühungen gehen dahin, die damalige arbeitsrechtliche Situation wieder herzustellen, wie sie in der*Vereinbarung zur Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses und zur Gewährung von Vorruhestandsgeld” ihren Niederschlag gefunden hat. Dabei werden wir uns nicht scheuen, nach Möglichkeiten zu suchen, um auf dem Wege einer Verfassungsbeschwerde bzw. eines arbeitsrechtlichen Widerspruches beim Verfassungsgerichtshof in Karlsruhe oder beim Bundesarbeitsgericht in Kassel unser Bestandsrecht einzuklagen. Die Vorruhestandsregelung vom Februar 1990 sieht eine Dynamisierung unseres Vorruhestandsgeldes an der Lohnentwicklung des betreffenden Berufszweiges (hier Hochschulwesen, öffentlicher Dienst) vor. Die BLH hat dies in angemessener Weise in der genannten"Vereinbarung..." berücksichtigt und im
Punkt 8 dieser Übereinkunft festgehalten, daß *Lohnerhöhungen, die für den Werktätigen bei Fortsetzung seiner Tätigkeit wirksam geworden wären, wird das Vorruhestandsgeld neu berechnet. Zukünftige tarifiche und innerbetriebliche Sozialschutzregelungen, die günstiger sind als die festgelegten Vorruhestandsregelungen, werden in den Vertrag aufgenommen”.
Auch Punkt 9 der"Vereinbarung...” definiert uns eindeutig als Hochschulangehörige.
Mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages und der Anwendung des westdeutschen Arbeitsförderungsgesetzes auch auf die Arbeitnehmer in der früheren DDR ab 3.Oktober 1990 wurde die”Vereinbarung...” zwischen uns und der BLH Potsdam faktisch annuliert. Ohne Zutun der Hochschule wurden wir In den Kompetenzbereich des Arbeitsam
tes Potsdam überführt und erhalten In Anlehnung an die Regelung des Arbeitslosengeld von dort Vorruhestandsgeld.
Der Einigungsvertrag(S 112 a- Dynamisierung) orientiert die Höhe des Vorruhestandsgeldes nicht mehr an der Lohnentwicklung des entsprechenden Berufszweiges, sondern an der allgemeinen Rentenentwicklung.
Wie Recht ausgelegt wird und wie dubios verfahren wird, belegt folgendes Beispiel:
Die Bundesregierung hatte zum 1. Januar 1990 eine 15prozentige Rentenerhöhung beschlossen. Wir Vorruheständler waren dabei vergessen worden. Da der Protest gegen dieses Verfahren offenbar so groß war, entschied man sich in Bonn zwischen Weihnachten 1990 und Neujahr 1991, die Vorruhestands- und Altersübergangsgeldempfänger bei der Rentenerhöhung doch noch zu berücksichti
gen.
Auch bei der Errechnung der 15prozentigen Er
höhung für die Vorruheständler ging man eigen
artige Wege. Grundlage für die Berechnung des
Steigerungsbetrages waren nicht die 70 Prozent
des letzten Nettogehaltes des Arbeitnehmers, son
dern Ausgangspunkt waren nur 65 Prozent, die dann dem Erhöhungsbetrag zugrunde gelegt wurden.
Die jetzige Form der Dynamisierung unserer fi
nanziellen Basis benachteiligt uns in verschiedener
Weise:
1. Ab 1. Juli 1991 sollen die Gehälter im Hoch
schulwesen der neuen Bundesländer auf etwa 60 Prozent der der alten Bundesländer angehoben werden. Das bringt z.B. für viele derjenigen Mitarbeiter der Hochschule, die zum sogenannten"Mittelbau” zählen, beachtliche Gehaltsverbesserungen. Da wir Vorruheständler entgegen den ursprünglichen Vereinbarungen an die allgemeine Rentenentwicklung angebunden sind, gehen wir leer aus.
2. Dieses höhere Lohnniveau würde sich auf unsere künftige Rentenberechnung günstig auswirken. Dabei muß auch ins Blickfeld gerückt werden, daß das materielle Rentenrecht der alten BRD ab 1. Januar 1992 auch für die neuen Bundesländer verbindlich sein wird. Auch hier sind wir benachteiligt, weil unsere Berufskollegen in den alten Bundesländern etwa das Dreifache unseres Bruttoeinkommens verdient haben.
3. Der rechtliche Status der Vorruheständler ist ver
schwommen definiert, Nach dem Einigungsvertrag(Anl. I, S 249 d und vor allem 8 249 e) und dem Arbeitsförderungsgesetz haben die Vorruheständler den sozialen Status von Arbeitslosen und die damit verbundenen Nachteile.
Altersrentner sind wir nicht, weil ein großer Teil von uns die gesetzliche Altersrente noch nicht erreicht hat. Deshalb erhalten wir noch nicht die Vergünstigungen der Senioren. An einem weiteren Beispiel soll unsere Lage verdeutlicht werden: In unserer"Vereinbarung..." mit der BLH Potsdam(unter Punkt 5) wurde uns während der Dauer des Bezuges von Vorruhestandsgeld die Möglichkeit eingeräumt, einen Betrag von 380,- DM monatlich zusätzlich zu verdienen, um den zum Teil beachtlichen Verdienstausfall etwas zu kompensieren, der mit dem plötzlichen Eintritt in den Vorruhestand verbunden ist. Das Arbeitsförderungsgesetz reduziert diese Summe auf 30,- DM wöchentlich. In unserem Beitrag In der Hochschulzeitung”Oktober” vom 24. Dezember 1990(S.3) haben wir unser Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, daß an der Hochschule sozial flankierende Maßnahmen (Sozialplan) fehlen. In anderen Betrieben und Institutionen sind sie seit langem selbstverständlich und sind- obwohl auch dort die Mittellage sehr angespannt ist- letztlich Ausdruck dafür, wie man langjährigen Mitarbeitern seine Referenz erweist. Zur sozialen Abfederung ausscheidender Mitarbeiter gehört nun einmal die Gewährung angemessener Abfindungen. Leider hat sich an der BLH Potsdam in dieser Frage für die wissenschaftlichen Mitarbeiter nichts bewegt. Magnifizenz Professor Dr. Mitzner hat in seinem Schreiben vom 11. März 1991 an das Mitglied der “Initiativgruppe Vorruhestand”, Herrn Sepp Slansky, betont, daß ihm die soziale Lage der Gruppe im Vorruhestand befindlicher Mitarbeiter bekannt ist und ihn sehr bedrückt. Er hat uns Unterstützung, im Rahmen seiner Möglichkeiten zugesagt. Magnifizenz will diese Angelegenheit auch der Landesregierung Brandenburg zur Kenntnis bringen. Das läßt uns hoffen, da das soziale Gewissen der alten Hochschulleitung in dieser brisanten Frage offenbar nicht so ausgeprägt war, In diesem Zusammenhang dürfen wir Magnifizenz auf eine Entscheidung der Treuhand in Berlin aufmerksam machen. Diese beschloß am Sonntag, dem 14. April 1991, den Betrieben, die Ihren ausscheidenden Mitarbeitern aus Mangel an finanziellen Mitteln keine Abfindungssumme gewähren können, Zuschüsse in Höhe bis zu 5.000,- DM pro Arbeitnehmer zu zahlen. Hier wäre für das Rektorat der BLH Potsdam die Möglichkeit gegeben, bei der Treuhand bzw. über die Landesregierung die entsprechenden Mittel zu beantragen.
“Initiativgruppe Vorruhestand” der BLH Potsdam LA. Dr. sc. J. Schenk
ndereinrichtung und nun Qas AUS
Wir, die Eltern der Kindereinrichtung in der Geschwister-Scholl-Straße machen uns Sorgen um die Zukunft unserer Kinder,
Am 18. April wurde entschieden, welche Kindereinrichtung der BLH vom Studentenwerk übernommen wird, Eine vom Verwaltungsrat getroffene Entscheidung muß nun noch im Ministerium für Bildung abgestimmt werden(Stand vom 23.04.91). Die Einrichtung in der Geschwister-Scholl-Straße gehört zu den beliebtesten in Potsdam.
Nie konnten alle Elternwünsche, Ihre Kinder in dieser Einrichtung betreuen zu lassen, berücksichtigt werden, da die geplante Kapazität schon immer überschritten wurde.
An dieser Stelle sollte dem Personal einmal der Dank für die hohe Qualität ihrer pädagogischen Arbeit ausgesprochen werden. Mit Einfallsreichtum und viel Freude gestalten die Mitarbeiterinnen das Leben unserer Kinder mit,
Ob Sporthalle, Aktions-Toberaum oder Kuschelund Spiegelecken in den Gruppenräumen, ständig lassen sich die Leiterin und die Erzieherinnen etwas neues für unsere Kinder einfallen.
Schon seit längerer Zeit bemühen sich die Kolleginnen um Flexibilität und das Eingehen auf die Wünsche der Eltern des Territoriums und sogar darüber hinaus; so z.B. stundenweises Betreuen von Kindern, die keine Krippeneinweisung haben und öffentliches Nutzen des Spielplatzes. Eltern spende
Nr.09/9 1
Fasching in der Kindereinrichtung
Foto: Trettin
ten seit Mitte März 190,- DM zum Anschaffen von Spielmaterialien.
Ein großer Teil der Eltern engagierte sich bei
der Spielplatzgestaltung, bei der Innenausgestaltung des Hauses und bei der Ideenfindung für die pädagogische Arbeit,
Wenn wir Eltern nich die Initiative ergriffen
und uns Informationen über die Zukunft der Einrichtung eingeholt hätten, wäre uns lediglich bekannt, daß die Einrichtung vom Studentenwerk übernommen wird. Das Ist uns aber zu vage.
Warum sprach und sprechen die Verantwortlichen der BLH nicht mit uns Eltern(denn erst seit 1.4.91 gehört die Einrichtung zum Studentenwerk), die die entsprechenden Entscheidungen zuerst betreffen?
Wir wollen nicht, bei noch so begründeten Festlegungen, vor vollendete Tatsachen gestellt werden!
Sind die Fläche, die optimale Lage und das schöne Haus zu schade und zu teuer für unsere Kinder?
Elternrat der Kindereinrichtung
Dr. Palent, I. Dietrich, U. Gerstmann, M. Weiher, A. Wölk, K. Haase, B. Helbig, A. Dietrich, S. Schulz