Heft 
(1.1.2019) 09
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Unruhe unter den Vorruheständlern der BCH Poflsdam

Warum diese betroffen und verärgert zugleich sind!

In der letzten Dezemberausgabe 1990(24.12.1990) der HochschulzeitungOktober(heute*Hoch­schulnachrichten) und bei anderen Gelegenhei­ten hat dieInitiativgruppe Vorruhestand der BLH Potsdam auf die soziale, rechtliche und psychische Situation dieser Kollegen aufmerksam gemacht, Dabei reklamieren sie die Interessen derjenigen Hochschulangehörigen, die auf der Grundlage der Verordnung zur Gewährung von Vorruhestands­geld(erlassen von der Regierung Modrow und veröffentlicht im GBI der früheren DDR Teil 1, Nr. 7 vom 12. Februar 1990) im Herbst 1990 aus dem Arbeitsleben ausgeschieden sind.

Es handelt sich hier um ein Bestandsrecht, das nach Artikel 9 unter(2) des Einigungsvertrages*fortgel­tendes Recht ist und durch diesen und andere gesetzliche Bestimmungen nicht aufgehoben wer­den kann.

Die Hochschule hat mit denjenigen Mitarbeitern, die aufgrund von*Strukturveränderungen aus dem Hochschuldienst ausgeschieden sind, eine Vereinbarung abgeschlossen, die unter den da­maligen Gegebenheiten als fair und arbeitsrecht­lich ausgewogen angesehen werden kann. Unsere Bemühungen gehen dahin, die damalige arbeitsrechtliche Situation wieder herzustellen, wie sie in der*Vereinbarung zur Beendigung des Ar­beitsrechtsverhältnisses und zur Gewährung von Vorruhestandsgeld ihren Niederschlag gefunden hat. Dabei werden wir uns nicht scheuen, nach Möglichkeiten zu suchen, um auf dem Wege einer Verfassungsbeschwerde bzw. eines arbeitsrechtli­chen Widerspruches beim Verfassungsgerichtshof in Karlsruhe oder beim Bundesarbeitsgericht in Kas­sel unser Bestandsrecht einzuklagen. Die Vorruhe­standsregelung vom Februar 1990 sieht eine Dyna­misierung unseres Vorruhestandsgeldes an der Lohnentwicklung des betreffenden Berufszweiges (hier Hochschulwesen, öffentlicher Dienst) vor. Die BLH hat dies in angemessener Weise in der genann­ten"Vereinbarung..." berücksichtigt und im

Punkt 8 dieser Übereinkunft festgehalten, daß *Lohnerhöhungen, die für den Werktätigen bei Fortsetzung seiner Tätigkeit wirksam geworden wä­ren, wird das Vorruhestandsgeld neu berechnet. Zukünftige tarifiche und innerbetriebliche Sozial­schutzregelungen, die günstiger sind als die festge­legten Vorruhestandsregelungen, werden in den Vertrag aufgenommen.

Auch Punkt 9 der"Vereinbarung... definiert uns eindeutig als Hochschulangehörige.

Mit dem Inkrafttreten des Einigungsvertrages und der Anwendung des westdeutschen Arbeitsför­derungsgesetzes auch auf die Arbeitnehmer in der früheren DDR ab 3.Oktober 1990 wurde dieVer­einbarung... zwischen uns und der BLH Potsdam faktisch annuliert. Ohne Zutun der Hochschule wur­den wir In den Kompetenzbereich des Arbeitsam­

tes Potsdam überführt und erhalten In Anlehnung an die Regelung des Arbeitslosengeld von dort Vorruhestandsgeld.

Der Einigungsvertrag(S 112 a- Dynamisierung) orientiert die Höhe des Vorruhestandsgeldes nicht mehr an der Lohnentwicklung des entsprechen­den Berufszweiges, sondern an der allgemeinen Rentenentwicklung.

Wie Recht ausgelegt wird und wie dubios verfahren wird, belegt folgendes Beispiel:

Die Bundesregierung hatte zum 1. Januar 1990 eine 15prozentige Rentenerhöhung beschlossen. Wir Vorruheständler waren dabei vergessen worden. Da der Protest gegen dieses Verfahren offenbar so groß war, entschied man sich in Bonn zwischen Weihnachten 1990 und Neujahr 1991, die Vorruhe­stands- und Altersübergangsgeldempfänger bei der Rentenerhöhung doch noch zu berücksichti­

gen.

Auch bei der Errechnung der 15prozentigen Er­

höhung für die Vorruheständler ging man eigen­

artige Wege. Grundlage für die Berechnung des

Steigerungsbetrages waren nicht die 70 Prozent

des letzten Nettogehaltes des Arbeitnehmers, son­

dern Ausgangspunkt waren nur 65 Prozent, die dann dem Erhöhungsbetrag zugrunde gelegt wur­den.

Die jetzige Form der Dynamisierung unserer fi­

nanziellen Basis benachteiligt uns in verschiedener

Weise:

1. Ab 1. Juli 1991 sollen die Gehälter im Hoch­

schulwesen der neuen Bundesländer auf etwa 60 Prozent der der alten Bundesländer angeho­ben werden. Das bringt z.B. für viele derjenigen Mitarbeiter der Hochschule, die zum sogenann­ten"Mittelbau zählen, beachtliche Gehaltsver­besserungen. Da wir Vorruheständler entgegen den ursprüng­lichen Vereinbarungen an die allgemeine Ren­tenentwicklung angebunden sind, gehen wir leer aus.

2. Dieses höhere Lohnniveau würde sich auf unsere künftige Rentenberechnung günstig auswirken. Dabei muß auch ins Blickfeld gerückt werden, daß das materielle Rentenrecht der alten BRD ab 1. Januar 1992 auch für die neuen Bundeslän­der verbindlich sein wird. Auch hier sind wir be­nachteiligt, weil unsere Berufskollegen in den al­ten Bundesländern etwa das Dreifache unseres Bruttoeinkommens verdient haben.

3. Der rechtliche Status der Vorruheständler ist ver­

schwommen definiert, Nach dem Einigungsvertrag(Anl. I, S 249 d und vor allem 8 249 e) und dem Arbeitsför­derungsgesetz haben die Vorruheständler den sozialen Status von Arbeitslosen und die damit verbundenen Nachteile.

Altersrentner sind wir nicht, weil ein großer Teil von uns die gesetzliche Altersrente noch nicht erreicht hat. Deshalb erhalten wir noch nicht die Vergünstigungen der Senioren. An einem weiteren Beispiel soll unsere Lage ver­deutlicht werden: In unserer"Vereinbarung..." mit der BLH Potsdam(unter Punkt 5) wurde uns wäh­rend der Dauer des Bezuges von Vorruhestands­geld die Möglichkeit eingeräumt, einen Betrag von 380,- DM monatlich zusätzlich zu verdienen, um den zum Teil beachtlichen Verdienstausfall etwas zu kompensieren, der mit dem plötzlichen Eintritt in den Vorruhestand verbunden ist. Das Arbeitsförderungsgesetz reduziert diese Sum­me auf 30,- DM wöchentlich. In unserem Beitrag In der HochschulzeitungOkto­ber vom 24. Dezember 1990(S.3) haben wir unser Bedauern darüber zum Ausdruck gebracht, daß an der Hochschule sozial flankierende Maßnahmen (Sozialplan) fehlen. In anderen Betrieben und Insti­tutionen sind sie seit langem selbstverständlich und sind- obwohl auch dort die Mittellage sehr ange­spannt ist- letztlich Ausdruck dafür, wie man lang­jährigen Mitarbeitern seine Referenz erweist. Zur sozialen Abfederung ausscheidender Mitarbei­ter gehört nun einmal die Gewährung angemesse­ner Abfindungen. Leider hat sich an der BLH Pots­dam in dieser Frage für die wissenschaftlichen Mit­arbeiter nichts bewegt. Magnifizenz Professor Dr. Mitzner hat in seinem Schreiben vom 11. März 1991 an das Mitglied der Initiativgruppe Vorruhestand, Herrn Sepp Slansky, betont, daß ihm die soziale Lage der Gruppe im Vorruhestand befindlicher Mitarbeiter bekannt ist und ihn sehr bedrückt. Er hat uns Unterstützung, im Rahmen seiner Möglichkeiten zugesagt. Magnifi­zenz will diese Angelegenheit auch der Landesre­gierung Brandenburg zur Kenntnis bringen. Das läßt uns hoffen, da das soziale Gewissen der alten Hochschulleitung in dieser brisanten Frage offen­bar nicht so ausgeprägt war, In diesem Zusammenhang dürfen wir Magnifizenz auf eine Entscheidung der Treuhand in Berlin auf­merksam machen. Diese beschloß am Sonntag, dem 14. April 1991, den Betrieben, die Ihren aus­scheidenden Mitarbeitern aus Mangel an finanziel­len Mitteln keine Abfindungssumme gewähren können, Zuschüsse in Höhe bis zu 5.000,- DM pro Arbeitnehmer zu zahlen. Hier wäre für das Rektorat der BLH Potsdam die Möglichkeit gegeben, bei der Treuhand bzw. über die Landesregierung die entsprechenden Mittel zu beantragen.

Initiativgruppe Vorruhestand der BLH Potsdam LA. Dr. sc. J. Schenk

ndereinrichtung und nun Qas AUS

Wir, die Eltern der Kindereinrichtung in der Geschwi­ster-Scholl-Straße machen uns Sorgen um die Zu­kunft unserer Kinder,

Am 18. April wurde entschieden, welche Kinder­einrichtung der BLH vom Studentenwerk über­nommen wird, Eine vom Verwaltungsrat getroffene Entscheidung muß nun noch im Ministerium für Bil­dung abgestimmt werden(Stand vom 23.04.91). Die Einrichtung in der Geschwister-Scholl-Straße ge­hört zu den beliebtesten in Potsdam.

Nie konnten alle Elternwünsche, Ihre Kinder in dieser Einrichtung betreuen zu lassen, berücksichtigt wer­den, da die geplante Kapazität schon immer über­schritten wurde.

An dieser Stelle sollte dem Personal einmal der Dank für die hohe Qualität ihrer pädagogischen Arbeit ausgesprochen werden. Mit Einfallsreichtum und viel Freude gestalten die Mitarbeiterinnen das Leben unserer Kinder mit,

Ob Sporthalle, Aktions-Toberaum oder Kuschel­und Spiegelecken in den Gruppenräumen, ständig lassen sich die Leiterin und die Erzieherinnen etwas neues für unsere Kinder einfallen.

Schon seit längerer Zeit bemühen sich die Kolle­ginnen um Flexibilität und das Eingehen auf die Wünsche der Eltern des Territoriums und sogar da­rüber hinaus; so z.B. stundenweises Betreuen von Kindern, die keine Krippeneinweisung haben und öffentliches Nutzen des Spielplatzes. Eltern spende­

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Fasching in der Kindereinrichtung

Foto: Trettin

ten seit Mitte März 190,- DM zum Anschaffen von Spielmaterialien.

Ein großer Teil der Eltern engagierte sich bei

der Spielplatzgestaltung, bei der Innenausgestal­tung des Hauses und bei der Ideenfindung für die pädagogische Arbeit,

Wenn wir Eltern nich die Initiative ergriffen

und uns Informationen über die Zukunft der Einrich­tung eingeholt hätten, wäre uns lediglich bekannt, daß die Einrichtung vom Studentenwerk übernom­men wird. Das Ist uns aber zu vage.

Warum sprach und sprechen die Verantwortlichen der BLH nicht mit uns Eltern(denn erst seit 1.4.91 gehört die Einrichtung zum Studentenwerk), die die entsprechenden Entscheidungen zuerst betreffen?

Wir wollen nicht, bei noch so begründeten Fest­legungen, vor vollendete Tatsachen gestellt wer­den!

Sind die Fläche, die optimale Lage und das schöne Haus zu schade und zu teuer für unsere Kinder?

Elternrat der Kindereinrichtung

Dr. Palent, I. Dietrich, U. Gerstmann, M. Weiher, A. Wölk, K. Haase, B. Helbig, A. Dietrich, S. Schulz