Heft 
(1.1.2019) 09
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vs zz Posifionen zum geplanten Unferrichtsfach

Lebensgestaltung- Ethik- Religionskunde

Die Diskussion um das Thema*Lebensgestaltung­Ethik- Religionskunde aufgreifend, haben wir uns mit der Bitte um die Darstellung Ihrer Positionen an die großen Parteien und die Bürgerbewegung

Der Schritt vom Einheitsschulsystem zu einem be­gabungsgerechten, differenzierten verlangt nach einer Vielfalt im Bildungsangebot. Gilt es doch, die dem Wissen jahrzehntelang künstlich angelegten Fesseln zu sprengen. Lebenskundlich-ethische und religionskundliche Bildung und Erziehung ist daher aus unserer Sicht mehr, als jungen Menschen bloße Tips zur praktischen Lebensbewältigung zu geben, 14/15jährigen zu sagen, wie sie sich vor Drogen und Aids schützen können. Nein, Kopf und Herz müssen gleichermaßen angesprochen werden. So gese­hen geht es Insbesondere um die Erziehung zur Liebe, zum Glück und zur Leidenschaft und zum Umgang mit dem menschlichen Leid. Aber auch Fragen wie Krieg und Frieden, soziale Gerechtig­keit, Engagement für die dritte Welt, Umweltethik, Chancen und Gefahren der Gentechnik sollten völlig neu zur Diskussion gestellt werden. Die euro­päischen Kunst- und Kulturentwicklungen, Rechts­und Moralvorstellungen sind bis ins Heute hinein von Christlicher Tradition, von Motiven, Themen und Fa­bein biblischer Mythen geprägt. Wissen darüber zu vermitteln, auch das ist ein Anspruch, der sich stellt, wenn junge Menschen ihrer Verantwortung für die Kultur der Menschheit gerecht werden wollen.

Bündnis 90 des Landes Brandenburg gewandt. Wir erhielten bisher die Stellungnahmen der F.D.P. und der PDS, die wir an dieser Stelle abdrucken.

DIE REDAKTION

Darum plädieren wir dafür, in dem geplanten Unterrichtstach Religionskunde zulehren. Der Vorschlag der Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, das Fach Lebensgestaltung-Ethik-Reli­gionsk un de zunächst als Schulversuch an aus­gewählten Schulen zu führen, findet die Zustim­mung der F.D.P. Solch eine Probezeit ist aufgrund mangelnder Erfahrungen angebracht und wichtig für die Entscheidungsfindung, u.a. für die Auswahl der Lehrinhalte und für die Ausbildung kompeten­ter Lehrer, Nach liberalem Selbstverständnis ist eine Grundbedingung für die Vermittlung moralischer Werte und Normen die Anerkennung der Freiheit des einzelnen. Zusätzlich zu dem geplanten Pflicht­fach sprechen sich die Liberalen im Land Branden­burg deshalb dafür aus, daß alle Kinder, deren Eltern es wünschen, konfessionsgebundenen Reii­gionsunterricht erhalten. Die F.D.P. betont nach­drücklich, daß das geplante Pflichtfach Lebensge­staltung-Ethik-Religionskunde und der Religionsun­terricht als gleichwertige Unterrichtsfächer den Schülern angeboten werden. Die notwendigen verfassungsrechtlichen und schulgesetzlichen Re­gelungen sollten öffentlich diskutiert werden.

F.D.P.- Fraktion

POS ART NA nd a0 AED E IDEEN ANNETTE

Die Diskussion um die Landesschulgesetzgebung ist gegenwärtig In vollem Gange, und mit ihr die um die Frage des Religionsunterrichtes. Die Landes­regierung will verbindliche Aussagen erst in einem richtigen Schulreformgesetz, die Fraktion der CDU hat bereits sehr klare Vorstellungen In Ihrem eigenen Gesetzentwurf formuliert. Die Fraktion PDS­Linke Liste im Landtag Brandenburg vertritt in dieser Frage die Position, daß Religionsunterricht kein*or­dentliches Lehrfach an den Brandenburger Schu­len sein sollte. Wir befinden uns damit nicht nur in Übereinstimmung mit der sogenannten"Bremer Klausel des Grundgesetzes, sondern auch mit den in diesem Falle relevanten Aussagen der Branden­burgischen Schulgesetzgebung aus dem Jahre 1946. Allerdings sind wir uns durchaus der Defizite der vergangenen Jahre bewußt, was beispielswel­se Kenntnisse über religionskundliche Fragen be­trifft, Das kann aber aus unserer Sicht nur ein Aspekt künftiger neuer Unterrichtsinhalte sein. Aus diesem Grund unterstützen wir die gegenwärtigen Bemühungen zahlreicher Lehrerinnen, Erziehungswissenschaftlierinnen, Eltern und Interes­sentinnen um alternative Überlegungen und Kon­zepte In dieser Richtung. Wie die Angelegenheit im Endeffekt heißen soll, spielt für uns dabei zunächst nur eine sekundäre Rolle, Wichtig wäre nach unse­rer Auffassung ein Ansatz, der ein Interdisziplinäres Zusammenwirken von Religionskunde und Ethik als eigenes Fach mit allen Unterrichtsfächern, be­sonders den geisteswissenschaftlichen und musi­schen, ermöglicht und dabei gleichzeitig die her­

Minister gab Auskunfl

Eingeladen von Rektor und Hochschullehrerver­band, nahm Minister Enderlein am 17. April die Gelegenheit wahr, seine Vorstellungen über eine eigenständige Hochschulpolitik des Landes Bran­denburg darzulegen. An diesem Abend wurde ein breiter Themenkatalog angesprochen, sehr infor­mativ aufgebaut und überzeugend vom Gast vor­getragen. Daß h noch wesentliche Punkte einer Klärung bedürfen, zeigte u.a. eine Frage aus dem Zuhörerkreis. Erkundigt wurde sich nach der Verfahrensweise der Überführung unseres Perso­nals In die zukünftige Universität. Hier konnte noch keine eindeutige Aussage getroffen werden. Zu grundsätzlichen Regelungen ist eine Abstimmung zwischen allen neuen Bundesländern vorgesehen. Fest steht, daß der Anteil von Zeitverträgen erheb­lich sein wird. Nach der genannten Abstimmung erfolgt die nachträgliche Aufnahme dieses Ab­schnittes in das Hochschulgesetz. Die Verabschie­dung des Landeshochschulgesetzes ist dann Auf­gabe des Landtages. P.GÖörlich

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anwachsenden Kinder und Jugendlichen dazu er­zieht, ihren Platz in den neuen gesellschaftlichen Strukturen zu finden. Dabei sind uns Fragen wie Solidarverhalten und Leistungsbewußtsein, Konflikt­fähigkeit und Verantwortung ebenso wichtig wie das Erleben eigener Stärken und Schwächen sowie von Möglichkeiten und Konsequenzen persönli­chen Entscheidens durch die Kinder und Jugendli­chen. Gerade in Anbetracht zunehmender Gewalt in der Öffentlichkeit sowie einem Trend zur Entsoli­darisierung der Menschen, die ihren Ausdruck bei­spielsweise in der Neigung zur Ausgrenzung von Menschengruppen findet, halten wir es für ein zwin­gendes Gebot, dazu schnellstmöglich neue, ver­nünftige Überlegungen und daraus resultierende Formen auf den Weg zu bringen. Hierbei werden insbesondere Erziehungswissenschaften einen wichtigen Beitrag leisten müssen. Gleichzeitig soll­ten in Unterrichtstachversuchen mögliche Varian­ten erprobt werden, die gesicherte Aussagen zu den oben genannten neuen Unterrichtsinhalten zulassen. Die Landtagsfraktion PDS-Linke Liste be­trachtet daher die Überlegungen und Bemühun­gen der Arbeitsgemeinschaft Bildung und Lebens­gestaltung e.V. als sehr nützlich und wird weiter darum bemüht sein, das kritisch-sachliche Ge­spräch zu diesen Fragen zu suchen- gemeinsam mit anderen zum Wohle der Kinder und Jugendli­chen Brandenburgs.

Harald Petzold, MdL

Bildungspolitischer Sprecher der Fraktion PDS-Link® Liste im Landtag Brandenburg

Lesermeinung

Ich möchte der Leitung der BLH danken für das sehr informative Forum mit Herrn Enderlein, dem Minister für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg. Herr Enderlein braucht einen Ver­gleich mit Persönlichkeiten vorangegangener Fo­ren nicht zu scheuen, im Gegenteil, Es zeigt sich auf solchen Veranstaltungen immer wieder, daß das Informationsbedürfnis vieler Mitarbeiter unserer Hochschule deutlich gewachsen ist, wenn auch noch nicht alle angebotenen Informationsquellen voll genutzt werden. Ich möchte in diesem Zusam­menhang fragen: Warum wird in den*Hochschul­nachrichten nicht mehr über Senatssitzungen be­richtet? Dies war in der Nummer 2/91 der Zeitung angekündigt. Da das Senatsgremium über Fragen entscheidet, die im eigentlichen Sinne des Wortes vital sind, wäre eine öffentliche Berichterstattung sehr wünschenswert. Der Begriff der Transpar enz sollte ein Kriterium sein, das unsere Zeit deutlich von der vergangenen unterscheidet, H. Wedde

Ein Hochschulerneue­

rungsgesetz von der Opposition und was es (nicht) brachte

Wir sprachen mit Harald Petzold, Mitglied des Land­tages und des Senates unserer Hochschule, über den Fntwurf des Brandenburgischen Hoch­schulerneuerungsgesetzes seiner Fraktion.

HSN: Welches Ziel verfolgten Sie mit dem Einbringen dieses Entwurfes in den Landtag?

H.P.: Das Bedürfnis nach gesetzlichen Regelungen für die Hochschullandschaft Brandenburgs ist groß und unbestritten. Diesem Bedarf und der schlep­penden Arbeitsweise der Regierung- von 14 für März angekündigten Gesetzesinitiativen erfolgte nicht eine- Rechnung tragend, brachte die Land­tagsfraktion PDS-Linke Liste einen eigenen Entwurf für ein Brandenburgisches Hochschulrahmenge­setz in den Landtag ein. Es dürfte zu den nicht wiederkehrenden Besonderheiten der gegenwär­tigen Situation gehören, daß ein solches Gesetz von einem Studierenden begründet wurde.

Ziel dieses Gesetzesentwurfes war es, in Branden­burg die Herausbildung einer modernen, zukunfts­orientierten Hochschullandschaft zu befördern. Un­serer Überzeugung nach würde das bloße Kopie­ren westdeutscher Strukturen unverhältnismäßig viel Kraft kosten, den Blick für moderne Anforderun­gen verstellen und kaum den Anschluß an die eu­ropäische Hochschullandschaft herstellen. Ein auf altbundesdeutsche Strukturen gerichteter Feti­schismus schafft zwar einerseits relativen Fortschritt, reproduziert zugleich jedoch relativen Rückstand. Es darf nicht übersehen werden, daß auch die Hochschulen der Altbundesländer vor Erneue­rungsproblemen stehen,

Zukunftsweisende Tendenzen, Auffassungen der ehemaligen WRK(Westdeutsche Rektorenkonfe­renz) sowie der GEW aufgreifend, versucht dieser Entwurf die demokratische Mitbestimmung aller Mitgliedergruppen an den Hochschulen sowie die Mitsprache der Hochschulen in der Hochschulpoli­tik zu fördern.

HSN: Welche konkreten Vorschläge unterbreite­ten Sie?

H.P.: Beispielsweise würde ein mit großen Rechten ausgestatteter Hochschultag, dem neben dem zu­ständigen Landesminister je ein Vertreter der Mit­gliedergruppen jeder Hochschule und die Rekto­ren angehören könnten, die Mitwirkung kompeten­ter Betroffener an der Hochschulpolitik sichern. Ob ein Hochschultag so weitreichende Rechte, wie in diesem Entwurf vorgesehen, haben muß, ist sicher diskussionsfähig. Wichtig erscheinen aus unserer Sicht weiterhin die Festschreibung paritätischer Quotierungen in den Hochschulgremien, von zuläs­sigen Gründen für eine Befristung von Arbeitsverhältnissen, die Beibehaltung bestehen­der unbefristeter Arbeitsverhältnisse, eindeutige Regelungen für die"Begutachtung der Hoch­schulangehörigen, die verfaßte Studentenschaft sowie die Möglichkeit zum Forschungsstudium, HSN: Der Entwurf wurde abgelehnt. Wie geht es nun weiter?

H.P.: Politische Ehrlichkeit erfordert es, ein­zugestehen, daß unser Entwurf eine Reihe von Män­geln besitzt, auf die andere Fraktionen zu Recht hinwiesen. Da von diesen zugleich viele Ansätze als positiv akzeptiert wurden, ist es uns unverständlich, daß der Entwurf nicht einmal in die Ausschüsse zur Diskussion überwiesen wurde. Ein Vorschaltgesetz hätte gegenüber dem von der Regierung geplan­tenrichtigen Gesetz mehr Möglichkeiten zu au­Berparlamentarischer demokratischer Mitwirkung geboten, ein Argument, das die Regierung für ihr Vorschaltgesetz zum Schulgesetz selbst gebrauch­te. Es hat den Anschein, daß in diesem Fall die Parteipolitik über die regierungseigene Argumen­tation gesiegt hat. Es erhebt sich gleichzeitig die Frage, wie ernst eigentlich das Angebot von Mini­sterpräsident Dr. Stolpe zur konstruktiven Mitwirkung der Opposition gemeint ist?(Auch die CDU-Frak­tion erfreut sich prinzipieller Ablehnung bei Geset­zesinitiativen.) Ungeachtet der Ablehnung unseres Gesetzesentwurfes bin ich sehr an vielfältigen Mei­nungen zur künftigen brandenburgischen Hoch­schulpolitik interessiert. Meiner Auffassung nach sollte nach den Erfahrungen der Vergangenheit Mitwirkung*von unten bei der Gesetzgebung zur Selbstverständlichkeit werden. Unseren Entwurf ha­be ich als Diskussionsgrundlage an den Rektor, an den Personalrat sowie an den Studentinnenrat ge­geben, er kann dort sicher eingesehen werden,

Nr.09/91