Heft 
(1.1.2019) 01
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SPORT

Nr. 1/94-Seite 15

Seit 1950 gibt es am Institut für Körpererziehung in Potsdam eine Skiausbildung. Nachdem Günther Dießner 1956 die Fachschaft Wintersport gegrün­det hatte, setzte auch eine plan­mäßige theoretische und prakti­sche Aus- und Weiterbildung der an der Skiausbildung betei­ligten Lehrkräfte ein.

Im Jahre 1960 wurde dann mit einer Spezialausbildung für Studenten im Fach Skilauf be­gonnen, die den Anfängen einer Skilehrerausbildung gleich­kommt. Die so ausgebildeten Studenten wurden fast aus­schließlich in Schulen von Ge- birgsregionen eingesetzt und ar­beiteten auch im außerschuli­schen Bereich. Schließlich fand die Ausbildung Aufnahme in die Lehrprogramme für die Sportlehrerausbildung und hat bis in die heutige Zeit Bestand. Schon 1959 erhielt Günther Dießner eine Einladung zum In­ternationalen Skikongreß. Seine aktive Mitarbeit und seine Bei­träge zur Theorie und Methodik des Skilaufs führten dazu, daß er 1965 in Bad Gastein in den ArbeitskreisSkilauf an Schu­len berufen wurde, wo er bis 1967 mitarbeiten konnte. Da­nach wurde ihm eine weitere Mitarbeit in diesem internatio­nalen Gremium untersagt, seine Teilnahme an den Tagungen und Kongressen ohne jede Be­gründung abgelehnt, obwohl er inzwischen als Leiter der Ar­beitsgruppe Wintersport an Universitäten und Hochschulen der DDR fungierte und damit für die Weiterbildung aller Ski­lehrkräfte der Institute für

Skilehrerausbildung in Potsdam

Sportwissenschaft, für die Lehr­programme Wintersport in der Sportlehrerausbildung und für die Entwicklung der Schullehr­pläne in diesem Bereich maß­geblich Verantwortung trug.

Die Arbeit gestaltete sich zu­nehmend komplizierter und schwieriger, weil nach 1968 der Skilauf als Leistungssport nicht mehr gefördert und damit auch seine Berechtigung in der Sportlehrerausbildung seitens

Präsidenten des Arbeitskreises Skilauf an Schulen und Hoch­schulen, Herrmann Andresc (Wien), ermöglichte dem Pots­damer Streiter die Teilnahme am 14. Kongreß des Internatio­nalen Verbandes für Skilehrwe- sen in St. Anton.

Der Wiederaufnahme in den Arbeitskreis, der Aufforderung zur Mitarbeit im Bereich des Skilaufes an Hochschulen folg­te die Bitte seitens des Präsiden­

einiger Funktionäre in Frage ge­stellt wurde. In harten Ausein­andersetzungen, durch viel Überzeugungsarbeit in den In­stituten für Sportwissenschaft und nicht zuletzt durch die fach­liche Kompetenz von G. Dieß­ner ist es gelungen, den Skilauf in der Ausbildung von Sportleh­rern zu erhalten.

Die Zeit der Aussperrung ende­te 1991. Eine Einladung des

ten, die Entwicklung des Ski­laufes in der ehemaligen DDR darzustellen. Eine umfangrei­che Dokumentation zu techni­schen, methodischen und orga­nisatorischen Fragen des Ski­laufes an Schulen und Hoch­schulen der ehemaligen DDR erregte in Fachkreisen Auf­merksamkeit und belebte nicht zuletzt Kontakte zu alten Be­kannten. Zugleich entstanden

aber auch für die derzeitige Ar­beit notwendige neue Bezie­hungen.

1992 erfolgte dann die erste Einladung zum Treffen des Lehrteams des Deutschen Ski­lehrerverbandes, wo nach sehr sachlicher Diskussion und einemskipraktischen Ken- nenlemen der Universität Potsdam aufgrund einer Ausbil­dungsvorlage als erster Univer­sität in den neuen Bundeslän­dern das Recht zuerkannt wur­de, Skilehrer auszubilden, die außerhalb von Bildungseinrich­tungen arbeiten können. Da­durch bietet sich für einen Teil der Studenten die Möglichkeit, über weitere Ausbildungsgänge im Schwerpunktfach Ski sich auf die Prüfung als Verbands­skilehrer des DSLV vorzuberei­ten und damit ein neues Berufs­feld zu erschließen.

Zu erwähnen ist die gute und sachliche Beratung seitens des Deutschen Skilehrerverbandes durch seinen Vizepräsidenten Prof. Hansjörg Held, dem an dieser Stelle noch einmal ge­dankt werden soll.

Trotz aller Schwierigkeiten ha­ben nun die ersten Studenten die Skilehrerprüfungen bestanden und ihre Ausweise erhalten, mit denen sie dem Deutschen Ski­lehrerverband angehören und der ihnen die Verpflichtung auf­erlegt, in diesem Verband mit­zuarbeiten und sich ständig zu qualifzieren. Der Inhaber eines solchen Ausweises ist ver­pflichtet, seine Qualifikation alle vier Jahre in einem Lehr­gang unter Beweis zu stellen.

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