MUT, AUSDAUER UND TEAMGEIST GEFRAGT
Jura-Studentinnen beteiligten sich an internationalem Wettbewerb
Potsdam ist die erste Universität aus den neuen Bundesländern, die an einem internationalen Studentenwettbewerb im Völkerrecht nicht nur teilgenommen, sondern auch gezeigt hat, daß sie mit den „Altehrwürdigen“ wie etwa Heidelberg durchaus mithalten kann. Denn Susanne Zühlke, Beata Macherska, Christina Nawrocki und Manuela Kraus haben sich im Wintersemester 1994/95 als Tb am der Potsdamer Universität gegen die deutsche Konkurrenz würdig geschlagen. Aus diesem Grunde empfing sie kürzlich der Dekan der Juristischen Fakultät, Prof. Dr. Jörn Eckert.
ZU GAST IN NIEDERLÄNDISCHEN SCHULEN
Schon seit langer Zeit findet einmal im Jahr die „Philip C. Jessup International Law Moot Court Competition“ statt, an der Jurastudenten aus der ganzen Welt teilnehmen. Jede Universität kann jeweils im Herbst maximal fünf Studenten anmelden, die dann als Tbam Zusammenarbeiten und für einen Fall, der von der International Law Student Association mit Sitz in Washington gestellt wird, anwaltliche Schriftsätze sowohl für die Klägerseite als auch für die Beklagten ausarbeiten. Neben den entsprechenden Sprachkenntnissen sind vor allem Mut, Ausdauer und Tbamgeist gefragt. Der Wettbewerb bietet den Studierenden nicht nur Gelegenheit, den Studienalltag zu unterbrechen und sich in Vortrags- und Verhandlungsgeschick zu üben, sondern er ist vor allem eine Begegnungsveranstaltung, auf der völkerrechtsinteressierte Studenten aus ganz Deutschland Zusammentreffen, um Erfahrungen und Ideen auszutauschen. Zudem genießt er im In- und Ausland hohes Ansehen, so daß allein die Tbil- nahme die Studenten als besonders engagiert und flexibel ausweist.
Die diesjährige deutsche Vorausscheidung fand an der FU in Berlin statt. Neben Potsdam nahmen sieben weitere Tbams aus Deutschland teil, von denen jenes aus Kiel den ersten Preis und damit die Fahrt in die USA zur Endausscheidung gewann. Zuvor war die Vorbereitung in Potsdam auf Hochtouren gelaufen: Die Schriftsätze wurden buchstäblich um fünf vor zwölf auf dem Postamt am Bahnhof Zoo ein- geliefert, da verspätete Abgabe die ersten Strafpunkte kostet. Damit war die wissenschaftliche Arbeit getan, es begann die schauspielerische Ausbildung. Die Proben zur mündlichen Verhandlung, bei denen wissenschaftliche Mitarbeiter der Freien Universität Berlin große Hilfe leisteten, bestanden neben sprachlicher Verbesserung vor allem im Einüben guter Vortragstechnik: bitte etwas lauter sprechen, die Jury anschauen, bitte nicht mit den Händen in der Luft herumfuchteln, lächeln, lächeln, lächeln... (insbesondere bei den schwierigen Fragen).
Der Ernstfall ereignete sich dann im Clubhaus der FU, das durch seine besondere Atomsphäre durchaus den Eindruck eines echten Gerichtssaales vermittelte. Schon beim Betreten konnte einem da das Herz in die Hose bzw. den Rock fallen, aber wer sich bis hierhin durchgekämpft hatte, überstand auch den Rest. Die letzte Hürde vor dem Plädoyer war der Gang zum Rednerpult auf frisch gebohnertem Parkett und in neuen Schuhen. Aber nach dem ersten Lächeln für die Jury ging dann alles fast wie von selbst. Die Belohnung für die ganze Mühe war die Gelegenheit, vor hochkarätigem Publikum „als Anwalt“ zu plädieren, und nicht zuletzt das kalte Büffet, das im Vorraum schon aufgebaut war. Prof. Dr. Eckart Klein, Inhaber des Lehrstuhls für Völker- und Europarecht, sowie die Tbam- betreuerin Irene Schlünder und Co-Coach
Die Jura-Studentinnen Susanne Zühlke, Manuela Kraus, Beata Macherska (von links nach rechts) beteiligten sich gemeinsam mit Christina Nawrocki erfolgreich am internationalen Studentenwettbewerb im Völkerrecht. Foto: Tribukeit
Craig Smith, wissenschaftliche Mitarbeiter an der Juristischen Fakultät, hatten ebenso viel Spaß wie die vier Potsdamer Teilnehmerinnen und würden sich freuen, wenn die hiermit begründete Tradition fortgesetzt und im nächsten Jahr wieder ein Tbam gebildet würde. Interessenten für den kommenden Wettbewerb können sich an Prof. Dr. Eckart Klein, Tbl. 977 3516, oder an Irene Schlünder, Tbl. 977 3298, wenden. I.S.
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ln Vorlesungen und Seminaren hatten sich Studierende der Universität Potsdam mit verschiedenen europäischen Schulmodellen und -Systemen vertraut gemacht. Sie wußten, daß reformpädagogisches Gedankengut in niederländischen Schulen in besonderer Weise Eingang in pädagogisches Handeln gefunden hat und die Ideen Maria Montessoris und Peter Petersens, Schüler in jahrgangsübergreifenden Gruppen zu unterrichten, nicht nur im Primarbereich realisiert wird. Wie aber vollzieht sich eine Unterrichtsstunde, wenn Schüler verschiedenen Alters mit- und voneinander lernen, wenn Unterrichtsfreiheit ein charakteristisches Prinzip der Schule ist? Das aus erster Hand zu erfahren, unmittelbarzu erleben, Gedanken auszutauschen und Anregungen mit nach Hause zu nehmen, war Anliegen einer mehrtägigen Exkursion von Studierenden und Mitarbeitern des Institutes für Grundschulpädagogik in die Niederlande. Sie besuchten Basisschulen, m denen Kinder im Alter von 4 bis 13 Jahren unterrichtet werden, in Venlo und ein weiterführendes College in Swalmen. zg./Foto: privat
STUDIENFAHRT NACH MINSK
Der Studentenrat der Universität Potsdam veranstaltet dieses Jahr erstmals in Zusammenarbeit mit dem Brandenburgischen Bildungs- und Begegnungswerk Potsdam e.V eine Studienfahrt nach Minsk. Die vom 1. bis 9. September 1995 stattfindende Reise dient dem Ziel, das gesellschaftliche, politische und soziale Leben in Minsk vier Jahre nach der Auflösung der Sowjetunion kennenlernen zu wollen. Interesse besteht auch am Aufbau dauerhafter Kontakte zu der dort ansässigen Universität. Tbilnahme- preis: zwischen 450 und 500 DM.
Für nähere Auskünfte stehen Jan Martin Witte oder Bertram Welker vom Studentenrat der Uni Potsdam (Tel. 0331/977- 1795 oder 1225) zur Verfügung.
BEITRAGSZUSCHUSS FÜR STUDIERENDE
BAföG-Empfänger erhalten ab 1. Juli 1996 zusätzlich zu ihrem Zuschuß für die Krankenversicherung einen Pflegeversicherungszuschlag in Höhe von 10 DM bzw. von 15 DM. Zu diesem Zeitpunkt steigt der Beitragssatz zur Pflegeversicherung mit Inkrafttreten der stationären Leistungen von bisher 1% auf 1,7%. Der Zuschuß braucht nicht extra beantragt zu werden. Studenten sind im Rahmen der Pflegeabsicherung pflichtversichert, und zwar bei der für sie jeweils zuständigen Krankenkasse oder einem Krankenversicherungsunternehmen.
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