Heft 
(2023) 30
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Otis 30(2023): 147–155 22. Bericht der Avifaunistischen Kommission für Brandenburg und Berlin(AKBB) zusammengestellt von Ronald Beschow Allgemeines Der 10. März 1998 gilt als Gründungstag der AKBB. Mit einer dreiseitigen Vereinbarung und einem Anhang wurde zwischen der Deutschen Seltenhei­tenkommission(DSK), der ABBO und der BOA die Zusammenarbeit zwischen DSK und AKBB geregelt. Festgelegt wurde auch die paritätische Zusammensetzung der AKBB durch Berufung von Mitgliedern durch die Vorstände der ABBO bzw. BOA. Für das Land Brandenburg sollten mindestens vier Personen und für Berlin mindestens eine beru­fen werden. Seitdem arbeitet die AKBB in einem Fünf-Personenteam. In den über 25 Geschäftsjah­ren haben sich bisher 10 Ornithologen in der AKBB engagiert(Kalbe& Mädlow 2023). In derUr­Meldeliste für Arten in Zuständigkeit der AKBB waren damals 55 Arten gelistet. Davon sind heute 15 Arten von der Dokumentationspflicht gestrichen worden. Darunter befinden sich einige heutige re­gelmäßige Brutvogelarten für Brandenburg und Berlin. Beispielhaft sei hier die Weißkopfmöwe La­rus cachinnans genannt, deren Bruten nach Unter­arten aufgeschlüsselt meldepflichtig waren. Heute brüten mehrere Großmöwenarten in Großkolonien in der Niederlausitz und sogar zunehmend auf den Dächern von Berlin(Möckel 2014, Steiof& Kor­mannshaus 2021). Dies zeigt die hohe Dynamik in unserer Avifauna und es ist sehr wichtig, solche, z. T. rasant ablaufenden Prozesse im Blick zu behal­ten. Die Landes-Meldeliste zum 01.01.2023 enthält aktuell 86 Arten/Unterarten. Praktisch hat sich die Artenzuständigkeit der AKBB in 25 Jahren unter Beachtung derentlassenen Arten verdoppelt. Der in diesem Heft vorgelegte Avifaunistische Jahresbericht 2020 für Brandenburg und Berlin wird traditionell durch den 22. Bericht der AKBB ergänzt und dokumentiert gleichzeitig den Ar­beitstand der AKBB in der Mark und in Berlin. Der Datenumfang, aber auch der Arbeitsaufwand für die korrekte Erstellung des Jahresberichtes, nimmt von Jahr zu Jahr zu. Primat bei der Da­tenaufbereitung hat die möglichst vollständige und für eine Weiternutzung geprüfte Datenlage. Die Jahresberichte besitzen ein hohes qualitati­ves Niveau. Das zu garantieren, hat auch etwas mit dem eigenverantwortlichen Umgang der Beobachter mit ihren Beobachtungen seltener Vogelarten zu tun. Leider müssen immer wie­der bei Meldungen im ornitho.de, aber auch aus anderen Quellen,Erinnerungsmails und Kon­takte hergestellt werden, da Dokumentationen bzw. Belege fehlen. Hinzu kommt die zeitliche Lücke, die zwischen einer Beobachtung und ei­ner Nachfrage liegen kann. So passiert es immer wieder, dass bereits Erinnerungslücken einzel­ner Beobachter existieren, da z. B. auch keinerlei Notizen im Feld gemacht wurden. Das ist scha­de, da dann die Beobachtungen unberücksich­tigt bleiben. An dieser Stelle wird erneut darauf hingewiesen, dass Meldungen zum Vorkommen seltener Vogelarten möglichst zeitnah unter der Adresse akbb@abbo-info.de eingereicht werden sollten. Bei längeren Aufenthalten seltener Vögel ist zu beachten, dass in jedem Fall die Erst- und die Letztbeobachtung durch Meldungen an die DAK bzw. AKBB zu dokumentieren sind. Zum Umgang mit Extrem- und Altdaten gibt es Hin­weise bei Beschow(2022). Auf alle Fälle sollte die Bemerkungsspalte für ergänzende Informati­onen genutzt werden. Im Berichtszeitraum Oktober 2022 bis Ende September 2023 waren keinerlei Veränderungen im Geschäftsablauf der AKBB zu verzeichnen. Das AKBB-Team arbeitet in unveränderter Zusam­mensetzung.