Heft 
(2023) 30
Seite
153
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22. Bericht der AKBB sener Arten verzeichnet. Das oben Gesagte auf Bundesebene gilt somit auch für die Arten mit AKBB-Zuständigkeit. Die Sorgfalt bei der Erstel­lung von Dokumentationen ist die Grundlage für eine ordnungsgemäße Bewertung eines Vor­kommens seltener Vögel. Die Notwendigkeit der Beschreibung erkannter Merkmale bzw. auch die verbale Charakterisierung der stimmlichen Äu­ßerungen der Vögel sollte stets den inhaltlichen Schwerpunkt bilden. Insbesondere bei Meldungen ohne Belege ist auch eine zeitnahe Bearbeitung der Meldung zu empfehlen. Beim Koordinator der AKBB kann zum Bearbeitungsstand der einge­reichten Meldungen jederzeit Auskunft eingeholt werden. Danksagung Für die zeitnahe Einreichung von Meldungen im Zeitraum Oktober 2022 bis Anfang Oktober 2023 sowie für Nachmeldungen zurück bis ins Jahr 2009 bedanken wir uns bei: M. Albrecht, R. Altenkamp, R. Beschow, J. Becker, K. Bollack, H. Brücher, L. Damrow, W. Dittberner, R. Enskat, H. Fedders, R. Fees, M. Fiddicke, P. Fran­ke, N. Gangloff, M. Georg, J. Gonzales, M. Grimm, D. Gruber, M. Grundmann, A. Günther, H.-J. Ha­ferland, T. Hanel, L. Hanke, H. Haupt, L. Henschel, M. Horny, J. Jacobasch, J. Jacobi, B. Jahnke, M. Jurke, H.-J. Kelm, S. Klasan, A. Kormannshaus, U. Kraatz, L. Kratzsch, B. Kreisel, D. Krummholz, L. Langfeld, T. Langgemach, S. Lüdke, W. Mädlow, D. Mikolajewski, T. Noah, S. Odrzykoski, M. Öhm, L. Pelikan, V. Pitowski, C. Pohl, F. Pollähne, M. Premke-Kraus, B. Ratzke, I. Röhl, D. Scharlau, M. Schöneberg, K. Schröder, F. Schubert, F. Schwirner, F. Sieste, B. Sonnenburg, J. Steen, S. Urbaniak, M. Walter, M. Weber, F. Wissing, C. Witte, E. Witting, H.-D. Witzke, G. Wodarra, R. Zech und A. Zim­mermann. Unser herzlicher Dank geht auch an alle Mel­der, die die Arbeit der AKBB und der DAK im ak­tuellen Berichtszeitraum aktiv unterstützt haben. Unsere Gemeinschaftsarbeit wurde stabil fortge­führt. Bemerkenswert ist die im Berichtszeitraum registrierte Anzahl von 30 Erstmeldern, eine Grö­ßenordnung, die seit dem Jahr 2000 nicht annä­hernd erreicht wurde(vgl. Beschow 2022, Abb.6). Dabei ist zu beachten, dass bis zum Jahr 2000 153 Arten wie Silberreiher, Kurzschnabelgans und Rothalsgans noch meldepflichtig waren und eine Flut an Meldungen erzeugten. Nach gut 25 Jahren AKBB stehen heute kumulativ 370 Personen in der Statistik unserer Gemeinschaftsarbeit. Beobachtungen seltener Vogelarten im Kalenderjahr 2020 Ergebnisstand AKBB Für das Kalenderjahr 2020 ist das vorläufige Ab­schlussergebnis in Tab. 2 zusammengestellt. Für das Berichtsjahr sind einige Meldungen noch nicht abschließend bearbeitet. Nachgefragt sind alle wichtigen Einzeldaten und die Resonanz war durchaus gut. Es gab aber auch Absagen bzw. ei­nige Beobachter haben nach fast drei Jahren keine Erinnerungen mehr an das Gesehene. Leider gibt es von einigen Beobachtern keine bzw. auch ableh­nende Reaktionen zur Beteiligung an einer fun­dierten Ornithologie nach internationalen Regeln. Häufig muss bei Beobachter aus anderen Bundes­ländern nachgehakt werden. Da der Jahrgang 2020 weitestgehend bearbei­tet ist, bitten wir um zügige Nachreichung noch ausstehender Dokumentationen der Jahre 2021 und 2022. Zunehmend wichtig ist insbesondere die Dokumentation von Erst- bzw. Letztdaten seltener Vögel in einem Gebiet. Gleiches gilt für Extremdaten auf dem Heim- bzw. Wegzug. Hier reicht eine unkommentierte Meldung im ornitho. de nicht aus. Da im ornitho.de Extremdaten sofort als möglicher Eingabefehler angefragt werden, sollten bei Bestätigung der Meldung in jedem Fall unter den Bemerkungen weitere Informationen zur Beobachtung vorgenommen werden. In Ein­zelfällen wird die AKBB oder der Regionalkoordi­nator auch bei nicht meldepflichtigen Vögeln eine Dokumentation anfordern. Die in der Tab. 2 für das Jahr 2020 ausge­wiesenen Ergebnisse an Meldungen für Bran­denburg und Berlin sind im Avifaunistischen Jahresbericht eingearbeitet(Haupt& Mädlow 2023). Meldungen zurückliegender Jahrgänge werden nach Anerkennung als Nachtrag im Jah­resbericht 2020 aufgenommen. Mit 10 als nicht ausreichend dokumentierten Meldungen liegt die Ablehnungsrate für 2020 mit 12,2 % erneut über dem langjährigen Durchschnitt, jedoch besser als 2019. Das langjährige Mittel an Ablehnungen ist