Heft 
(2024) 31
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Otis 31( 2024): 167-174

23. Bericht der Avifaunistischen Kommission für Brandenburg und Berlin ( AKBB)

zusammengestellt von Ronald Beschow

Allgemeines

Der in diesem Band der Otis vorgelegte Avifau­nistische Jahresbericht 2021 für Brandenburg und Berlin wird traditionell durch den 23. Be­richt der AKBB ergänzt. Gleichzeitig wird der Arbeitstand der AKBB dokumentiert. Wie nicht anders zu erwarten war, sind Datenumfang und der Arbeitsaufwand für die Erstellung des Jah­resberichtes weiterhin zunehmend( HAUPT& MÄDLOW 2024). Priorität bei der Zusammenstel­lung der artbezogenen Daten hat die bis ins De­tail geprüfte Datenlage. Um das qualitativ hohe Niveau der Jahresberichte zu garantieren, sind trotz der bereits erfolgten kritischen Sichtung vorliegender Daten, z. B. aus dem ornitho.de durch die Regionalkoordinatoren, in einigen Fäl­len weitere klärende Absprachen mit den Beob­achtern notwendig. Für Beobachtungen seltener Vogelarten mit Dokumentationspflicht möchten wir an dieser Stelle erneut an den eigenverant­wortlichen Umgang der Beobachter mit ihren Beobachtungen zu seltenen Vogelarten appel­lieren. Melden Sie zeitnah und in einem ersten Schritt, nutzen Sie möglichst bei der Dateneinga­be in ornitho.de die Möglichkeit, in der Bemer­kungsspalte bereits einige wichtige Angaben und Details mitzuteilen. Leider waren bei der Finali­sierung der Daten für den Jahresbericht 2021 ei­gentlich nicht notwendige Erinnerungsmails in größerem Umfang erneut notwendig. Kommen­tarlose Meldungen ohne Belege sind oft nach drei Jahren mit Erinnerungsdefiziten der Beobachter belegt und erschweren die Bewertungen. Nutzen Sie das Bemerkungsfeld, um gedankliche Notizen im Anschluss an die Exkursion zu manifestieren. Gleichzeitig möchten wir daran erinnern, dass zumindest die Erstbeobachtung sowie die Letzt­beobachtung für ein Vorkommen eines seltenen

Vogels durch eine Meldung bei der DAK( Deut­sche Avifaunistische Kommission) bzw. bei der AKBB zu dokumentieren sind.

Das AKBB- Team arbeitet weiterhin in seinem 27. Geschäftsjahr in unveränderter Zusammenset­zung, wobei es im Geschäftsablauf keine nennens­werten Änderungen gegeben hat.

Meldelisten

Die seit dem 01.01.2023 aufgestellte Landesmel­deliste wurde in dieser Berichtsperiode nicht an­gepasst. Es wird in den nächsten Monaten eine kritische Prüfung der Liste geben und sicherlich werden einige Vereinfachungen und ggf. auch Streichungen von Arten erfolgen.

Als ein möglicher Kandidat für eine Entlas­sung aus der Meldeliste positioniert sich gerade der Nachtreiher. Im Jahr 2021 konnten erstmals deutlich mehr als 10 Nachweise erbracht werden, davon die Hälfte durch Rufnachweise von nächt­lichen Bewegungen der Reiher. Befördert wird die höhere Anzahl an Nachweisen auch durch die systematische Aufzeichnung von Rufen ziehender, umherstreifender Exemplare. Sieht man auf die langjährige Entwicklung, so erkennt man bisher allerdings lediglich einen moderaten Anstieg der Nachweise. Über den Auswertezeitraum von 24 Jahren gelangen durchschnittlich 4,6 Nachwei­se pro Jahr. Damit ist der Nachreiher im Grunde immer noch ein relativ seltener Vogel. Betrachtet man die Jahre 2022 bis 2024 so ist das Jahr 2022 eher durchschnittlich, die weiteren Jahre zeigen aber erneut eine deutlich höhere Nachweisrate. Natürlich möchten wir den Fokus bei dieser Art auch in Hinsicht auf einen möglichen Brutnach­weis weiterhin schärfen.