Otis 31( 2024): 167-174
zusammengestellt von Ronald Beschow
Allgemeines
Der in diesem Band der Otis vorgelegte Avifaunistische Jahresbericht 2021 für Brandenburg und Berlin wird traditionell durch den 23. Bericht der AKBB ergänzt. Gleichzeitig wird der Arbeitstand der AKBB dokumentiert. Wie nicht anders zu erwarten war, sind Datenumfang und der Arbeitsaufwand für die Erstellung des Jahresberichtes weiterhin zunehmend( HAUPT& MÄDLOW 2024). Priorität bei der Zusammenstellung der artbezogenen Daten hat die bis ins Detail geprüfte Datenlage. Um das qualitativ hohe Niveau der Jahresberichte zu garantieren, sind trotz der bereits erfolgten kritischen Sichtung vorliegender Daten, z. B. aus dem ornitho.de durch die Regionalkoordinatoren, in einigen Fällen weitere klärende Absprachen mit den Beobachtern notwendig. Für Beobachtungen seltener Vogelarten mit Dokumentationspflicht möchten wir an dieser Stelle erneut an den eigenverantwortlichen Umgang der Beobachter mit ihren Beobachtungen zu seltenen Vogelarten appellieren. Melden Sie zeitnah und in einem ersten Schritt, nutzen Sie möglichst bei der Dateneingabe in ornitho.de die Möglichkeit, in der Bemerkungsspalte bereits einige wichtige Angaben und Details mitzuteilen. Leider waren bei der Finalisierung der Daten für den Jahresbericht 2021 eigentlich nicht notwendige„ Erinnerungsmails“ in größerem Umfang erneut notwendig. Kommentarlose Meldungen ohne Belege sind oft nach drei Jahren mit Erinnerungsdefiziten der Beobachter belegt und erschweren die Bewertungen. Nutzen Sie das Bemerkungsfeld, um gedankliche Notizen im Anschluss an die Exkursion zu manifestieren. Gleichzeitig möchten wir daran erinnern, dass zumindest die Erstbeobachtung sowie die Letztbeobachtung für ein Vorkommen eines seltenen
Vogels durch eine Meldung bei der DAK( Deutsche Avifaunistische Kommission) bzw. bei der AKBB zu dokumentieren sind.
Das AKBB- Team arbeitet weiterhin in seinem 27. Geschäftsjahr in unveränderter Zusammensetzung, wobei es im Geschäftsablauf keine nennenswerten Änderungen gegeben hat.
Meldelisten
Die seit dem 01.01.2023 aufgestellte Landesmeldeliste wurde in dieser Berichtsperiode nicht angepasst. Es wird in den nächsten Monaten eine kritische Prüfung der Liste geben und sicherlich werden einige Vereinfachungen und ggf. auch Streichungen von Arten erfolgen.
Als ein möglicher„ Kandidat“ für eine Entlassung aus der Meldeliste positioniert sich gerade der Nachtreiher. Im Jahr 2021 konnten erstmals deutlich mehr als 10 Nachweise erbracht werden, davon die Hälfte durch Rufnachweise von nächtlichen Bewegungen der Reiher. Befördert wird die höhere Anzahl an Nachweisen auch durch die systematische Aufzeichnung von Rufen ziehender, umherstreifender Exemplare. Sieht man auf die langjährige Entwicklung, so erkennt man bisher allerdings lediglich einen moderaten Anstieg der Nachweise. Über den Auswertezeitraum von 24 Jahren gelangen durchschnittlich 4,6 Nachweise pro Jahr. Damit ist der Nachreiher im Grunde immer noch ein relativ seltener Vogel. Betrachtet man die Jahre 2022 bis 2024 so ist das Jahr 2022 eher durchschnittlich, die weiteren Jahre zeigen aber erneut eine deutlich höhere Nachweisrate. Natürlich möchten wir den Fokus bei dieser Art auch in Hinsicht auf einen möglichen Brutnachweis weiterhin schärfen.