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Otis 31( 2024)
Abb. 3: Belegaufnahme von einem Schlafbaum mit 12 Rotfußfalken, 2 M, 2 W und 8 dj. Saarmunder Nuthewiesen/ PM 07.09.2024. Foto: A. Görs.
Documentation photo from a sleeping tree of 12 Red- Footed Falcon, 2 male, 2 female and 8 this year's birds, Nuthe meadows by Saarmund / PM.
gen zum Wanderfalken. Alle Meldungen werden durch Revision nochmals behandelt.
Bis zum Redaktionsschluss dieses Berichtes ( 25.09.2024) hatten die AKBB insgesamt 3.012 Meldungen zum Auftreten seltener Vögel im Land Bran denburg und Berlin erreicht. Der Bearbeitungsstand und das Ergebnis bezüglich der Meldungen seltener Vogelarten aus dem Jahr 2021 ist in der Tab. 1 dargestellt. Im hier behandelten Avifaunistischen Jahresbericht 2021 für Brandenburg und Berlin ( HAUPT & MÄDLOW 2024) sind wie in den Vorjahren alle anerkannten Beobachtungen mit Zuständigkeit der AKBB aus dem Jahr 2021 und alle bisher nicht berücksichtigten Nachträge bzw. Korrekturen aus zurückliegenden Jahresberichten enthalten.
Bis Redaktionsschluss wurden 2.894 Meldungen abschließend bearbeitet. Die Anerkennungsrate der Dokumentationen in Zuständigkeit der AKBB sinkt weiterhin leicht, gegenüber dem Vorjahr auf jetzt 91,7%. Bei Arten in der Zustän
digkeit DSK/ DAK zeigt sich die Quote anerkannter Beobachtungen leicht verbessert auf jetzt 81,9%.
Da dennoch fast jede fünfte Beobachtung mit Zuständigkeit DSK/ DAK bisher als nicht ausreichend dokumentiert bewertet wurde, bleibt es für alle Beobachter beim Grundsatz: Je seltener eine Art ist, umso gründlicher und ausführlicher sollte die Dokumentation der Beobachtung erfolgen. Da aufgrund mehrerer Aktualisierungen der nationalen Meldeliste in den letzten Jahren zahlreiche seltene Arten in die aktuelle Landes- Meldeliste übernommen wurden, sind auch auf Landesebene sehr seltene, bis noch nie im Berichtsgebiet nachgewiesene Arten, dort gelistet. Die Erstellung von Dokumentationen sollte insgesamt mit Sorgfalt ausgeübt werden. Die Grundlage für eine ordnungsgemäße Bewertung eines Vorkommens seltener Vögel ist immer faktenbasiert, egal ob auf Bundesebene oder in Zuständigkeit der AKBB. Die Notwendigkeit der Beschreibung erkannter Merk