Heft 
(1984) 36
Seite
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Benutzungshinweise

Das Register ist als Kreuzregister angelegt, d. h. es verzeichnet Personen­namen und SachbegrifEe in einem Alphabet. Erfaßt wurden:

Autoren mit Titeln ihrer Aufsätze

Titel der Werke T. F.s

Autoren mit Titeln besprochener Werke am Schluß des jeweiligen Oberbegriffes

Rezensionen besprochener Werke am Schluß des jeweiligen Ober­begriffes

Personen- und Ortsnamen von Belang

Sachbegriffe aus dem Inhalt der Beiträge, unabhängig davon, ob sie hier wörtlich erscheinen (Stichwörter) oder sich aus dem Zusammenhang ergeben (Schlagwörter)

vollständig abgedruckte Briefe (chronologisch und inhaltlich)

Briefauszüge, sofern sie mindestens drei Druckzeilen umfassen (chrono­logisch und inhaltlich)

Der Inhalt von Rezensionen wurde nur einem Hauptschlagwort/-stich- wort zugeordnet

Personennamen in Überschriften von Gedichten wurden gestochen, nicht jedoch die im Inhalt genannten Personen.

Die Begriffe sind in den meisten Fällen durch zusätzliche Unterbegriffe spezifiziert.

im Urteil T. F.s verweist auf wörtliche Äußerungen oder auch nur auf Erwähnungen bei T. F.

Der OberbegriffBriefe an ... von T. F. undBriefe von ... an T. F. entfällt, da alle Briefe bei dem jeweiligen Briefpartner aufgeführt sind.

Die ständige RubrikMitteilungen wurde nur in inhaltlich begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt.

Für einige Titel T. F.s und Sachbegriffe wurden bei den Unter begriffen Kurzformen verwendet, das sind:

FürTunnel über der Spree stehtTunnel...

fürVon Zwanzig bis Dreißig stehtVon 2030

fürWanderungen durch die Mark Brandenburg stehtWande­rungen ....

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