Benutzungshinweise
Das Register ist als Kreuzregister angelegt, d. h. es verzeichnet Personennamen und SachbegrifEe in einem Alphabet. Erfaßt wurden:
— Autoren mit Titeln ihrer Aufsätze
— Titel der Werke T. F.’s
— Autoren mit Titeln besprochener Werke am Schluß des jeweiligen Oberbegriffes
— Rezensionen besprochener Werke am Schluß des jeweiligen Oberbegriffes
— Personen- und Ortsnamen von Belang
— Sachbegriffe aus dem Inhalt der Beiträge, unabhängig davon, ob sie hier wörtlich erscheinen (Stichwörter) oder sich aus dem Zusammenhang ergeben (Schlagwörter)
— vollständig abgedruckte Briefe (chronologisch und inhaltlich)
— Briefauszüge, sofern sie mindestens drei Druckzeilen umfassen (chronologisch und inhaltlich)
— Der Inhalt von Rezensionen wurde nur einem Hauptschlagwort/-stich- wort zugeordnet
— Personennamen in Überschriften von Gedichten wurden gestochen, nicht jedoch die im Inhalt genannten Personen.
Die Begriffe sind in den meisten Fällen durch zusätzliche Unterbegriffe spezifiziert.
„im Urteil T. F.’s“ verweist auf wörtliche Äußerungen oder auch nur auf Erwähnungen bei T. F.
Der Oberbegriff „Briefe an ... von T. F.“ und „Briefe von ... an T. F.“ entfällt, da alle Briefe bei dem jeweiligen Briefpartner aufgeführt sind.
Die ständige Rubrik „Mitteilungen“ wurde nur in inhaltlich begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt.
Für einige Titel T. F.’s und Sachbegriffe wurden bei den Unter begriffen Kurzformen verwendet, das sind:
Für „Tunnel über der Spree“ steht „Tunnel... “
für „Von Zwanzig bis Dreißig“ steht „Von 20—30“
für „Wanderungen durch die Mark Brandenburg“ steht „Wanderungen ... “.
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