Heft 
(2020) 110
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Fontanes Fronde gegen Manteuffel  Muhs 45 Um dieser Aufgabe die erforderliche Kraft widmen zu können, haben die meisten Mitglieder des literarischen Cabinets sich genöthigt ge­sehn, jede andre amtliche und literarische Verbindung, in der sie früher standen, abzubrechen und den damit zusammenhängenden Vortheilen zu entsagen. Sie glauben daher nicht die Schranken der Bescheidenheit zu überschreiten, wenn sie es wagen einigen Anspruch auf Berücksich­tigung ihrer bisherigen Thätigkeit geltend zu machen. Wenn dies von der vielbewährten Humanität Ew: Excellenz anerkannt werden sollte, so glauben wir, die Mitglieder des literarischen Cabinets die Bitte aussprechen zu dürfen, Ew: Excellenz wolle bei der beabsichtig­ten Umgestaltung des literarischen Cabinets uns keinen Platz anweisen, der theils unsrer bisherigen Stellung, theils auch unsrer persönlichen Würde widerspricht. Dies aber würde der Fall sein, wenn wir genöthigt wären, uns unter die Leitung von Personen zu stellen, die einer­seits aller öffentlichen Autorität entbehren, andrerseits aber, in Betreff des Talents und der Kenntnisse, nicht diejenige öffentliche Anerkennung genießen, die uns zu einer bereitwilligen Unterordnung veranlassen könnte. Die Mitglieder des literarischen Cabinets sind gern bereit, ihre ganze Thätigkeit auch ferner dem Interesse der Regierung, namentlich auch, wenn es gewünscht wird, der Deutschen Reform zu widmen. Dies aber würde ihnen für jetzt und für spätere Zeit unmöglich gemacht werden, wenn man sie durch jene Unterordnung unter die zeitige Redaction der Deutschen Reform dem Publicum gegenüber in eine zweideutige Stel­lung brächte und dadurch das öffentliche Vertrauen zu ihnen in einem Grade schwächte, der ihren Einfluß auf die Presse vermindern, wenn nicht gar vernichten müßte. Die Mitglieder des literarischen Cabinets erlauben sich hiernach Ew. Excellenz hoher Erwägung ganz gehorsamst anheim zu geben, ob es nicht geeignet erscheinen dürfte, falls überhaupt eine Umgestaltung des literarischen Cabinets beliebt werden sollte, dieselbe in der Art an­zuordnen, daß zunächst im Allgemeinen die Mitglieder des lit: Cabinets nach wie vor nur von Ew. Excellenz abhängen, dessen Befehle ihnen durch einen Ministerial-Beamten übermittelt werden; und ins Besondere, daß Ew: Excellenz jedem Mitgliede eine specielle Instruction durch einen Ministerial-Beamten ertheilen lasse, welche ihm die Anferti­gung gewisser Arbeiten, eventuell an der Deutsch: Reform, zuweist, so daß nicht die Redaction der Deutschen-Reform, sondern das Mi­nisterium es ist, dem die Mitglieder des Cabinets untergeordnet sind.