Heft 
(2024) 118
Seite
72
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72 Fontane Blätter 118 Literaturgeschichtliches, Interpretationen, Kontexte Einsegnungscharakter, und achtzehn ist schon wieder alltäglich. Acht­zehn kann jeder sein. Aber siebzehn. Ein wunderbarer Mittelzustand. Und wie heißt sie? 44 Die Jahreszahl 17 wird kontrastierend durch das vorangegangene und nach­folgende Lebensjahr als ideales Übergangsalter, von Mädchen zu Frau und von Kind zu Erwachsenem, bestimmt. Letzteres markiert den Übergang zwischen zwei Lebensphasen, die sich an einer übergeordneten Zeitvorstel­lung orientieren. Die exakte Angabe liegt zwischen der jugendlichen Unrei­fe und der damit angenommenen sexuellen Unschuld und der ›gewöhnli­chen Reife‹ von 18 Jahren. Offenkundig verbindet sich mit der exakten Altersangabe die Differenzkategorie Geschlecht. Die dargestellte Machta­symmetrie ist auf der Ebene des Alters wie auch des Geschlechts angesiedelt und hebt somit kategorisch auf zwei gesellschaftliche Ordnungsmuster ab. Beschrieben und gewissermaßen umzäunt wird also ein liminaler Zwi­schenzustand, der sich als erotischer Fluchtpunkt des männlichen Begeh­rens erweist. Auch wenn die Angabe nicht evident rechtlich determiniert ist, so scheint sie doch als eine Zäsur zwischen zwei gesellschaftlichen Lebens­phasen und Zonen der Geschlechtlichkeit für die Strukturierung des Le­benslaufes wesentlich. Vor dem Hintergrund der erotischen Dimension äu­ßert sich in ihr zudem ein gesellschaftliches Machtkalkül. 4. Fazit Der vorliegende Beitrag zielte darauf, den vielgestaltigen Themenkomplex von Recht und Gesellschaft bei Fontane unter dem spezifischen und bislang kaum untersuchten Aspekt der Ordnungsleistung von Altersangaben zu beleuchten. Es sollte gezeigt werden, dass sich das ordnende und struktu­rierende Prinzip des Rechts entlang numerisch-kalendarischer Altersanga­ben stiftet. Über diese an einer übergeordneten Zeitvorstellung ausgerich­teten jahreszahlenmäßigen Angaben wirkt das Recht als Erzeugungs- und Ordnungsgrundlage für eine Vielzahl von Handlungsprozessen und Denk­mustern. Dabei verknüpft es die lebensweltlichen Horizonte der Individuen mit gesamtgesellschaftlichen Organisationsformen. Fontanes Rechtsver­ständnis bestimmt sich im allgemeinen Sinne als ein Verhältnis des Einzel­nen zum Ganzen, sei es zum Staat oder der Gesellschaft, eingebunden de­ren Regeln und Institutionen. Damit werden die innere Verfasstheit und Verfassung des Staates, die politischen und sozialen Strukturen neben all­gemeinen Reflexionen über den Zeitgeist, die Geschichte und Zukunftssze­narien zum Gegenstand der Auseinandersetzungen, die sich unweigerlich an die Inszenierung und Thematisierung rechtsförmiger Regelungen an­schließen.