72 Fontane Blätter 118 Literaturgeschichtliches, Interpretationen, Kontexte Einsegnungscharakter, und achtzehn ist schon wieder alltäglich. Achtzehn kann jeder sein. Aber siebzehn. Ein wunderbarer Mittelzustand. Und wie heißt sie? 44 Die Jahreszahl 17 wird kontrastierend durch das vorangegangene und nachfolgende Lebensjahr als ideales Übergangsalter, von Mädchen zu Frau und von Kind zu Erwachsenem, bestimmt. Letzteres markiert den Übergang zwischen zwei Lebensphasen, die sich an einer übergeordneten Zeitvorstellung orientieren. Die exakte Angabe liegt zwischen der jugendlichen Unreife und der damit angenommenen sexuellen Unschuld und der ›gewöhnlichen Reife‹ von 18 Jahren. Offenkundig verbindet sich mit der exakten Altersangabe die Differenzkategorie Geschlecht. Die dargestellte Machtasymmetrie ist auf der Ebene des Alters wie auch des Geschlechts angesiedelt und hebt somit kategorisch auf zwei gesellschaftliche Ordnungsmuster ab. Beschrieben und gewissermaßen umzäunt wird also ein liminaler Zwischenzustand, der sich als erotischer Fluchtpunkt des männlichen Begehrens erweist. Auch wenn die Angabe nicht evident rechtlich determiniert ist, so scheint sie doch als eine Zäsur zwischen zwei gesellschaftlichen Lebensphasen und Zonen der Geschlechtlichkeit für die Strukturierung des Lebenslaufes wesentlich. Vor dem Hintergrund der erotischen Dimension äußert sich in ihr zudem ein gesellschaftliches Machtkalkül. 4. Fazit Der vorliegende Beitrag zielte darauf, den vielgestaltigen Themenkomplex von Recht und Gesellschaft bei Fontane unter dem spezifischen und bislang kaum untersuchten Aspekt der Ordnungsleistung von Altersangaben zu beleuchten. Es sollte gezeigt werden, dass sich das ordnende und strukturierende Prinzip des Rechts entlang numerisch-kalendarischer Altersangaben stiftet. Über diese an einer übergeordneten Zeitvorstellung ausgerichteten jahreszahlenmäßigen Angaben wirkt das Recht als Erzeugungs- und Ordnungsgrundlage für eine Vielzahl von Handlungsprozessen und Denkmustern. Dabei verknüpft es die lebensweltlichen Horizonte der Individuen mit gesamtgesellschaftlichen Organisationsformen. Fontanes Rechtsverständnis bestimmt sich im allgemeinen Sinne als ein Verhältnis des Einzelnen zum Ganzen, sei es zum Staat oder der Gesellschaft, eingebunden deren Regeln und Institutionen. Damit werden die innere Verfasstheit und Verfassung des Staates, die politischen und sozialen Strukturen neben allgemeinen Reflexionen über den Zeitgeist, die Geschichte und Zukunftsszenarien zum Gegenstand der Auseinandersetzungen, die sich unweigerlich an die Inszenierung und Thematisierung rechtsförmiger Regelungen anschließen.
Heft  
(2024) 118
Seite
72
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