Heft 
(2024) 118
Seite
151
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Fontane in Fischers Bibliothek zeitgenössischer Romane Wolpert 151 21 Die Unterscheidung von»Titelaufla­ge« und»Titelausgabe« erläutert konzise Klaus-Peter Möller in seinem Aufsatz Vom Regalblei zur Auktions-Trophäe. Theodor Fontanes»Irrungen, Wirrungen« als Objekt für Bibliographen und Sammler. In: Imprimatur. Ein Jahrbuch für Bücherfreun­de . Neue Folge XXIII 2013. Hrsg. von Ute Schneider im Auftrag der Gesellschaft der Bibliophilen , München , S. 89–114. 22 Möller, Verlagsverträge II (wie Anm. 14), S. 44–45. 23 Ein einheitlich festgesetzter Ladenpreis für Bücher ist erst nach vielen internen Diskussionen auf Antrag des Stuttgarter Verlegers und Vereinsvorste­hers Adolf Kröner am 25. September 1887 auf einer außerordentlichen Hauptversammlung des Börsenvereins des deutschen Buchhandels beschlossen worden.(Vgl. dazu: Marion Janzin/ Joachim Güntner: Das Buch vom Buch. 5000 Jahre Buchgeschichte . Zweite verbesserte Auflage, Hannover : Schlüter­sche 1997, S. 310–312). 24 Stach(wie Anm. 12), S. 57–58. 25 Die in der Tabelle genannte Auflagen­zahl und das Jahr der Publikation folgt 100 Jahre S. Fischer Verlag. 1886 1986. Eine Bibliographie . Bearbeitet von Knut Beck, Frankfurt am Main : S. Fischer 1986, S. 101. 26 Das kleine oder etwas größere Dreieck mit eingeschriebener Null ist das Ausfuhrzeichen der Zensurstelle »Oberkommando in den Marken Berlin « (vgl. Jürgen Born, Kafkas Bibliothek , Frankfurt 1990, S. 14). 27 In der handschriftlichen Annotation von Friedrich Fontane zu den Verlagsver­trägen betr. Übernahme von LAdultera und Kriegsgefangen sowie Schach von Wuthenow findet sich der Hinweis:»Über Cecile findet sich kein Vertrag vor, es sind darüber entweder schriftliche oder nur mündliche Abmachungen, aber im gleichlautenden Sinne wie bei den vorerwähnten drei Werken getroffen worden.« Vgl. Klaus-Peter Möller : Die Verlagsverträge im Theodor-Fontane­Archiv. Teil I . In: Fontane Blätter 68(1999), S. 29–72, speziell S. 57. 28 Der Wortlaut des Vertrags entspricht den bei der Übernahme von LAdultera getroffenen Vereinbarungen. Vgl. Möller: Verlagsverträge II (wie Anm. 14), S. 45. 29 Die in der Tabelle genannte Auflagen­zahl und das Jahr der Publikation folgt Beck(wie Anm. 25), S. 101. 30 Möller: Vom Regalblei zur Auktions­Trophäe (wie Anm. 21), passim. Und Möller/ Wolpert: »Dominik-Ausgabe« (wie Anm. 17), S. 132 ff. u. S. 176 ff. 31 Bei der Presskorrektur wird der Druck unterbrochen, falls ein Fehler im Satz festgestellt wird, um diesen in den Druckformen zu korrigieren. Der gepresste Drucksatz wird punktuell gelöst, verändert und wieder gepresst. So lassen sich bei einer Übereinstimmung im Ganzen vereinzelte Satz-Varianten erklären. 32 Stereotypie bezeichnet»das Verfahren, von aus beweglichen Lettern gesetzten Druckseiten vertiefte Formen abzunehmen und mittels derselben erhöhte, den Satzseiten genau entspre­chende Druckplatten zu gewinnen.« Drucktechnisches Taschen-Lexikon . Zusammengestellt von Maxentius Niel. Wien o. J., S. 505. 33 Vgl. Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel . Nr. 235, 10. Oktober 1898, S. 7467.