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  • Wittum

    Widem / Widum / Witthum / Wedem
    Gabe des Bräutigams bei der Eheschließung, ursprünglich an die Eltern der Braut, später (ähnlich der Morgengabe) an diese selbst. Weitere Bedeutung: Gewidmetes Gut; in Tirol und Südtirol heute noch gebraucht als Bezeichnung für einen Pfarrhof.