Bekanntmachung.
Jeder Erläuterung liegt eine „Kurze Einführung in das Verständnis der geologisch - agronomischen Karten", sowie ein Verzeichnis der bisherigen Veröffentlichungen der Königlich Preußischen Geologischen Landesanstalt und Bergakademie bei. Beim Bezüge ganzer Kartenlieferungen wird nur je eine „Einführung" beigegeben. Sollten jedoch mehrere Exemplare gewünscht werden, so können diese unentgeltlich durch die Vertriebstelle der genannten Anstalt (Berlin N. 4, Invalidenstraße 44) bezogen werden.
Im Einverständnis mit dem Königlichen Landes-Ökonomie-Kollegium werden vom 1. April 1901 ab besondere gedruckte Bohrkarten zu unseren geologisch-agronomischen Karten nicht mehr herausgegeben. Es wird jedoch auf schriftlichen Antrag der Orts- oder Gutsvorstände, sowie anderer Interessenten eine handschriftlich oder photographisch hergestellte Abschrift der Bohrkarte für die betreffende Feldmark bezw. für das betreffende Forstrevier von der Königlichen Geologischen Landesanstalt und Bergakademie unentgeltlich geliefert.
Mechanische Vergrößerungen der Bohrkarte, um diese leichter lesbar zu machen, werden gegen sehr mäßige Gebühren abgegeben, und zwar
a) handschriftliche Eintragung der Bohrergebnisse in eine vom Antragsteller gelieferte, mit ausreichender Orientierung versehene Guts- oder Gemeindekarte beliebigen Maßstabes:
bei Gütern etc. unter . . . 100 ha Größe für 1 Mark,
„ „ „ über 100 bis 1 000 „ „ „ 5 „
„ „ „ „ .... 1 000 „ . „ 10 „
b) photographische Vergrößerungen der Bohrkarte auf 1:12 500 mit Höhenkurven und unmittelbar eingeschriebenen Bohrergebnissen:
bei Gütern unter . , . 100 ha Größe für 5 Mark,
„ „ von 100 bis 1 000 „ „ „ 10 „
„ „ über ... 1 000 „ „ „20 „
Sind die einzelnen Teile des betreffenden Gutes oder der Forst räumlich voneinander getrennt und erfordern sie deshalb besondere
photographische Platten, so wird obiger Satz für jedes einzelne Stück berechnet.