Teil eines Werkes 
[Neue Nr. 3341] (1880) Haage : [geologische Karte] / geognost. u. agronom. aufgen. durch F. Wahnschaffe ; unter theilweiser Hülfeleistung der Culturtechniker Keiper und Lübeck
Entstehung
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Vorwort.

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Oberkrume im Ganzen eine geringere Mächtigkeit besitze als dort, wo das that- sächliche Ergebniss LS 11 zeigt.

Die Bezeichnung der Bohrung in der Karte selbst nun angehend, so ist es eben bei einer Anzahl von 2000 Bohrlöchern auf das Messtischblatt nicht mehr möglich, wie auf dem geognostisch-agronomischen Hauptblatte das Resultat selbst eiuzutragen. Die Bohrlöcher sind vielmehr einfach durch einen Punkt mit be­treffender Zahl in der Bohrkarte bezeichnet und letztere, um die Auffindung zu erleichtern, in 4 X 4 ziemlich quadratische Flächen getheilt, welche durch A, B, C, D, bezw. I, II, III, IV, in vertikaler und horizontaler Richtung am Rande stehend, in bekannter Weise zu bestimmen sind. Innerhalb jedes dieser sechs­zehn Quadrate beginnt die Numerirung, um hohe Zahlen zu vermeiden, wieder von vorn.

Das am Schluss folgende Bohrregister giebt zu den auf diese Weise leicht zu findenden Nnmmern die eigentlichen Bohrresultate in der bereits auf dem geo­logisch-agronomischen Hauptblatte angewandten abgekürzten Form. Es bezeichnet dabei:

S Sand LS Lehmiger Sand

L Lehm SL Sandiger Lehm

H Humus (Torf) SH Sandiger Humus

K Kalk HL Humoser Lehm

M Mergel SK Sandiger Kalk

T Thon SM Sandiger Mergel

G Grand GS Grandiger Sand

HLS = Humos-lehmiger Sand GSM = Grandig-sandiger Mergel u. s. w.

LS = Schwach lehmiger Sand

SL = Sehr sandiger Lehm

KH = Schwach kalkige.r Humus u. s. w.

Jede hinter einer solchen Buchstabenbezeichnung befindliche Zahl bedeutet die Mächtigkeit der betreffenden Gesteins- bezw. Erdart in Decimetern; ein Strich zwischen zwei vertikal übereinanderstehenden Buchstabenbezeichnungon »über«. Mithin ist

LS 8 1 t Lehmiger Sand, 8 Decimeter mächtig, über:

SL 5 > = < Sandigem Lehm, 5 » » über:

SM) ( Sandigem Mergel.

Ist für die letzte Buchstabenbezeichnung keine Zahl weiter angegeben, so be­deutet solches in dem vorliegenden Register das Hinabgehen der betreffenden Erdart bis wenigstens 1,5 Meter,'der früheren Grenze der Bohrung, welche gegenwärtig aber fast stets bis zu 2 Meter ausgeführt wird.