Teil eines Werkes 
Grad-Abtheilung 28, Blatt 49 [Neue Nr. 2846] (1903) Gandenitz / geognostisch und agronomisch bearb. durch O. Zeise 1892, 1893 u. 1896
Entstehung
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Blatt Gandenitz.

Gradabtheilung 28, No. 49.

Geognostisch und agronomisch bearbeitet

durch

0. Zeise.

Mit einer Abbildung im Text.

Bekanntmachung.

Jeder Erläuterung liegt eineKurze Einführung in das Ver- ständniss der geologisch - agronomischen Karten, sowie ein Verzeichniss der bisherigen Veröffentlichungen der Königlich Preussischen Geologischen Landesanstalt und Bergakademie bei. Beim Bezüge ganzer Kartenlieferungen wird nur je eineEinführung beigegeben. Sollten jedoch mehrere Exemplare gewünscht werden, so können dieselben unentgeltlich durch die Vertriebstelle der genannten Anstalt (Berlin N. 4, Invalidenstrasse 44) bezogen werden.

Im Einverständnis mit dem Königl. Landes-Oekonomie-Kollegium werden vom 1. April 1901 ab besondere gedruckte Bohrkarten zu den geologisch-agronomischen Karten nicht mehr herausgegeben. Es wird jedoch auf schriftlichen Antrag der Orts- oder Gutsvorstände, sowie anderer Interessenten eine handschriftlich oder photographisch herge­stellte Abschrift der Bohrkarte für die betreffende Feldmark, das betreffende Forstrevier oder dergl. von der Königlichen Geologischen Landesanstalt und Bergakademie unentgeltlich geliefert.

Mechanische Vergrösserungen der Bohrkarte, um dieselbe leichter lesbar zu machen, werden gegen sehr massige Gebühren abgegeben und zwar

a) handschriftliche Eintragungen der Bohrergebnisse in eine vom An­tragsteller gelieferte, mit ausreichender Orientirung versehene Guts- oder Gemeindekarte beliebigen Maasstabes:

bei Gütern etc. . . . unter 100 ha Grösse für 1 Mark,

über 100 bis 1000 6

. . . über 1000 10

b) photographische Vergrösserungen der Bohrkarte auf 1:12500 mit Höhenkurven und unmittelbar eingeschriebenen Bohrergebnissen:

bei Gütern. . . unter 100 ha Grösse für 6 Mark,

von 100 bis 1000 10

. . . über 1000 20

Sind die einzelnen Theile des betreffenden Gutes oder der Forst räumlich von einander getrennt und erfordern sie deshalb besondere photographische Platten, so wird obiger Satz für jedes einzelne Stück berechnet.